Kaufpreisabtretung Immobilie an Verkäufer

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Das ist alles eine Frage der Formulierung. Abtreten kann man auch noch nicht fällige Ansprüche. Nur sollte der Fälligkeitstermin -so wie er im Kaufvertrag steht- mit in die Abtretungserklärung aufgenommen werden. Damit insofern bei Dir kein Mißverständnis entsteht: Es ist nicht möglich eine nicht fällige Forderung durch das Unterlassen solcher Formulierungen fällig zu machen. Nur bewahrt es Dich davor, mit dem Abtretungsempfänger dereinst über diese Dinge streiten zu müssen.

Und zur ersten Deiner Fragen sei angemerkt, dass das Bestehen einer Forderung nichts mit der Finanzierung zu tun hat. Die Kaufpreisforderung ist schon mit dem Abschluß des Kaufvertrags entstanden und die jetzige Aktion soll nur verhindern, dass der Verkäufer des Hauses das an ihn gezahlte Geld nicht weiter leitet.