Schicken Banken wirklich Gutachter bei Finanzierungskunden vorbei?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus meiner täglichen Praxis als Finanzierungsmakler kann ich klar sagen: ja. Es gibt dabei folgende Unterschiede: gerade bei älteren Objekten wird gerne auch eine Innenbesichtigung durchgeführt, bei neueren Immobilien fährt der Gutachter oft nur vorbei, macht Aussenaufnahmen und prüft, ob die vom Kunden gemachten Angaben schlüssig sind. Das bekommen die Leute oft gar nicht mit.

Ab einer - je nach Bank unterschiedlich - hohen Finanzierungssumme (oder Objektwert) wird oft generell ein Gutachten fällig; z.b. ab 400.000 Euro.

Die Kosten hierfür trägt die Bank, da es ja ihrem eigenen Interesse dient. So haben auch die Gerichte vor einiger Zeit entschieden, als Kunden gegen die Praxis geklagt hatten, daß Banken die Gebühren ihnen berechnet haben.

Eine andere Sache ist es, wenn der Kunde das Gutachten in Auftrag gibt. Einige Banken handhaben es auch so, daß sie dem Kunden klar machen, daß er für die Beibringung des Gutachtens zuständig ist und sonst keine Beantragung möglich ist. Ob das so haltbar ist, weiß ich nicht; das wird die künftige Rechtssprechung zeigen.

Bei der Auswahl des Gutachters hat man kein Mitspracherecht, da der Auftraggeber die Auswahl trifft. Aus dem gleichen Grunde erhält man normalerweise auch keine Einsicht in das Gutachten.

Wenn man selbst den Gutachter bezahlt, ist es natürlich etwas anderes. Man muß dann nur unbedingt vorher mit der Bank vereinbaren, daß diese Person auch anerkannt wird. Oft verlangen die Banken einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Irgend eine anerkannte Zertifizierung muß er aber auf jeden Fall haben.

So ist die Antwort nicht ganz vollständig. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung nach §§ 498, 499 BGB möglich ist. Die Besichtigung durch einen Gutachter muss bei einem ausgezahlten Kredit daher nicht zwingend geduldet werden.

0

Die bereits zitierten bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften verlangen bei Immobilienfinanzierungen die Objektbesichtigung durch die Bank oder einen zertifizierten Gutachter, der im Auftrag der Bank tätig wird. Die Kosten trägt die Bank. Im übigen ist es gängige Praxis, dass eine Bank, die sich ins Risiko begibt, sich auch ein Urteil über die Qualität der gebotenen Sicherheit verschafft. Dies gilt sowohl bei Neu- als auch bei bestimmten Größenordnungen in Abständen für Bestandsfinanzierungen.

So ist die Antwort nicht zutreffend. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung nach §§ 498, 499 BGB möglich ist.

0