Innenbesichtigung der Immobilie von der Bank, weil man über die Bank eine Finanzierung laufen hat?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich hat die Bank dieses Recht. Ihre Immobilie dient ja als zentrale Sicherheit für die Immobilienfinanzierung. Die Bank möchte also logischerweise wissen, ob die Immobilie auch den Wert hat, den man zunächst grob angegeben hat als man die FInanzierung beantragt hat. Sie haben die Immobilie ja schließlich auch vor dem Kauf besichtigt, weil Sie nicht die Katze im Sack kaufen wollten :) Aber keine Angst, normalerweise ist das eine Formsache und wenn man gegenüber der Bank zuvor nicht den Zustand des Hauses grob übertrieben dargestellt hat, geht alles klar. Übrigens: mittlerweile besichtigt JEDE Bank das zu finanzierende Objekt von aussen. Das bekommen aber viele gar nicht mit, da ein Gutachter gar nicht klingelt, sondern nur von aussen ein paar Fotos schießt und grob schaut, ob alles in Ordnung ist. Zunehmend werden aber auch Innenbesichtigungen durchgeführt.

Diese Antwort ist so nicht richtig. Die Banken sind zwar verpflichtet durch eine Innenbesichtigung den Wert des Kreditobjekts zu ermitteln. Dem entspricht aber keine korrespondiere Verpflichtung auf Darlehensnehmersseite solche eine Besichtigung zu dulden. Daher werden regelmäßig entsprechende Einwilligungsklauseln in die Kreditverträge aufgenommen. Da hier aber im Einzelfall der höchstpersönliche Schutzbereich des Darlehensnehmer betroffen sein kann (Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung), stehen diese Klauseln unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Macht der Darlehnsnehmer nach Auszahlung des Kredits davon Gebrauch kann der Kreditvertrag durch die Bank nicht mehr rückgängig gemacht werden, da dieses nur möglich wäre bei Zahlungsverzug, siehe §§ 498, 499 BGB.

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Laut meinem Rechtschutz brauche ich niemanden in mein Haus lassen, und Fotos muss ich schon gar nicht zustimmen. Das wäre ein Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht.

Die Bank, die beispielsweise bei einem Bankenwechsel das Haus weiterfinanziert bekommt doch schon alle Unterlagen zum Haus, nebst Fotos von außen, bevor der Kreditvertrag zustande kommt.

Bei Räumen wie Wohnzimmer, Küche, Gäste-WC, und Partykeller ist ja auch nichts einzuwenden, aber die Schlafräume und das persönliche Badezimmer gehen niemanden etwas an...

Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es ja nach der Fragestellung um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung) und nur bei Zahlungsverzug eine Kündigung des Darlehens nach §§ 498, 499 BGB möglich ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das wird schon seit 'zig'Jahren so betrieben; nicht nur anschauen, sondern auch Fotos werden wahrscheinlich gemacht. Mit Sicherheit auch von verschiedenen Seiten des Daches. Wann wurde denn zuletzt ein Hausgutachten erstellt? Siehst du; der Wert muß doch bekannt sein;schließlich nennt es sich Sicherheit! Würdest du Nein dazu sagen,würd's schon deshalb womöglich nicht zustandekommen. 'Solange es eine neutrale Bank ist'; schon so mancher wurde von Kredithaien durch fingierte Fotos in den Ruin getrieben.

So pauschal ist die Antwort nicht zutreffend. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt wird. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung).

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Wer zahlt schafft an. Wenn die Bank das Risiko eingeht dir Geld zu leihen, dann darf sie auch schauen wofür sie dir das Geld gibt. Manche Banken machen das. Sie braucht dir auch nichts zu leihen.

So pauschal ist die Antwort nicht zutreffend. Aufgrund der Vertragsfreiheit kann die Bank zwar die Kreditvergabe verweigern, wenn eine Einwilligung in die Besichtigung nicht erklärt. Nach Kreditvergabe (und hier ging es um eine "laufende Finanzierung") kann der Betroffene von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, da hier die höchstpersönliche Lebenssphäre betroffen ist (siehe Art. 13 GG Unverletzlichkeit der Wohnung).

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