Gehört das Streichen der Loggia zu den Schönheitsreparaturen?
Der Vermieter fordert jetzt bei Auszug aus der Wohnung von einem Freund, dass er die Loggia neu streichen soll. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter Schönheitsreparaturen einschließlich Streichen der Balkontür und der Loggia selbst vornehmen muss. Ich bin aber der Meinung, dass Außenanstriche Sache des Vermieters sind. Muss der Freund die Loggia noch streichen oder streichen lassen?
2 Antworten
Ich empfehle, die Schönheitsreparaturklausel von einem Fachjuristen überprüfen zu lassen. Ist die Klausel in Teilen unwirksam, kann die gesamte Klausel unwirksam sein.
Dies hätte nicht nur zur Konsequenz, dass die Loggia nicht gestrichen werden muß, sondern dass auch der Aufwand für die bereits geleisteten, aber rechtlich nicht erforderlichen Schönheitsreparaturen zurückgefordert werdén können.
Außenanstriche zählen gewöhnlich nicht zu den Schönheitsreparaturen. Hier kannst du alles noch mal nachlesen unter dem Punkt Umfang der Arbeiten
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/Sch%C3%B6nheitsreparaturen.html