Was bedeutet "Ideeller 1/2 Anteil an Einfamilienwohnhaus als Doppelhaushälfte"?

2 Antworten

Versteigert wird nicht das Doppelhaus, sondern eine der Doppelhaushälften.

Daran haben 2 Personen Miteigentum. Ideell bedeutet nichts anderes als dass es keine Aufteilung nach WEG gibt.

Wer diesen Hälfteanteil ersteigert kann im Grunde genommen damit nicht viel anfangen. Über die Nutzung des Hauses kann er nur zusammen mit seinem Miteigentümer entscheiden.

Im Normalfall wird kein Außenstehender auf so etwas steigern. Allenfalls der betreibende Gläubiger wird bieten um anschließend die Teilungsversteigerung einzuleiten. Erst dadurch besteht für ihn die Chance an sein Geld zu kommen. So etwas zieht sich dann über Jahre hin.

Das bedeutet genau das, was der Gutachter damit meinte, man weiss es also nicht.

Aber auf der homepage des Amtsgerichtes solltest Du die genaue Grundbuchbezeichnung des zu versteigernden Objektes auch einsehen können.