Darf ich eigene Bilder, ohne Anmeldung, verkaufen?

Hallo an alle,

ich bin aktuell sehr viel am "malen" (Leinwandgestaltung, Objektcollagen). Ich mach das als Hobby und aus therapeutischen Gründen. Allerdings ist irgendwann jede Wand mal voll und jeder Freund/Bekannte/Verwandte mehrfach beschenkt.

  • Nun frage ich mich, kann ich Bilder die "zuviel" sind - einfach so verkaufen?

Ich hab mich in das Thema "freie Nebentätigkeit" eingelesen (ich habe eine Festanstellung, bin aktuell aber im Krankenstand), aber ich finde mich darin nicht wieder.

  • Ich möchte mit meinen Bildern kein Gewinn machen - ich möchte lediglich aus dem "Erlös" neue Bilder erstellen können.
  • Ebenfalls erstelle ich die Bilder nicht um sie zu verkaufen oder nehme Aufträge an.
  • Ich habe auch keine feste Anzahl wieviel Bilder ich im Monat verkaufen will - wahrscheinlich gibt es Monate in denen ich nichts verkaufen möchte/will und in Anderen sind es dann vielleicht 10 Bilder auf einmal.
  • Meine Bilder haben auch keinen großen finanziellen Wert, je nach Material/größe der Leinwand würde sich die Verkaufssumme zwischen 5 und 40€ belaufen (und letzteres eher selten).

Nun hab ich soviele Beiträge im Internet gelesen, das ich am Ende nicht weiß was nun Fakt ist.

  1. Muss ich mein "Vorhaben" (Bilder verkaufen) beim Finanzamt anmelden?
  2. Ist dies bereits eine freie Nebentätigkeit?
  3. Wäre der Verkauf von meinen Bildern ein anmeldepflichtiges Gewerbe?
  4. Ist meine Rechtschutz eine gute Adresse um mir rechtlich 100% Gewissheit zu verschaffen oder wohin sollte ich mich wenden?

Ich bedanke mich Vorab ganz herzlich für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Kleingewerbe, steuerfrei, Steuern, Verkauf, freiberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit
Bin ich nach dem Verkauf der GmbH auch von der Bürgschaft befreit?

Im Jahr 2009 haben wir für unsere GmbH, über unsere Bank einen KFW Förderkredit (KfW Startgeld) in Höhe von 50.000,00€ erhalten.

Wir, die Gesellschafter haben eine Mithaftung zu folgenden Quoten übernommen:

Ich, als Gesellschafter/Mitverpflichter 80%

Gesellschafter 2, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Gesellschafter 3, als Gesellschafter/Mitverpflichter 10%

Im Jahr 2012 hat die Bank, der GmbH das Vertragsverhältniss gekündigt und die Rückzahlung des Restkredites gefordert, weil die GmbH dieses Geld nicht hatte mussten wir, die Gesellschafter dafür aufkommen.

Gesellschafter 2 und 3 haben ihre Mitverpflichtung an die Bank abgezahlt, da ich die gesamte Restsumme meiner Mitverpflichtung nicht auf einmal zahlen konnte, habe ich mit der Bank eine monatliche Ratenzahlung vereinbart, darüber hinaus musste ich für die Restsumme, eine Schuldanerkenntnis bei einem Notar ablegen.

Mit der Schuldanerkenntnis hatte ich angenommen, dass der Kredit auf mich übertragen worden ist und habe seit Juni 2012 die monatlichen Raten gezahlt.

Im Februar 2014 wurde die GmbH an einen anderen Gesellschafter verkauft und ich bin mit der Bank in Vergleichsverhandlung über die Restsumme des Kredites getreten, jetzt teilte mir die Bank mit, das der Kredit nicht auf mich übertragen worden ist und ich diesen lediglich anstelle der GmbH gezahlt habe.

Die Bank will jetzt einen Teil von mir haben und den Rest bei der GmbH einfordern.

Meine Frage ist:

Bin ich überhaupt noch verpflichtet irgendetwas an die Bank oder die KfW zu zahlen oder bin ich mit dem Verkauf der GmbH auch aus der Mitverpflichtung raus?

Bürgschaft, GmbH, KfW, Verkauf

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