Haftbefehl, Flucht?

Hallo ich hätte da eine Frage :)

nennen wir ihn Max.

Max ist sehr oft schwarzgefahren und hat aufgrund von finanzieller misslage das Geld nicht bezahlen können. Deswegen wurde er über ein Jahr lang unwissend per Haftbefehl gesucht. Nicht verwunderlich also , dass er schließlich bei einer einfachen Personenkontrolle festgenommen wird. Max kommt erst in den geschlossenen Knast und ca. 1 Monat später in den offenen Vollzug. dort hat Max auch die Möglichkeit außerhalb des Vollzugs „arbeiten“ zu gehen. Da Max jedoch seine Frau,sein Kind und die Freiheit so sehr vermisst,flieht er eines Tages aus dem offenen Vollzug in die Arme seiner Frau. Max weiß,dass das reine Fliehen an sich keine Straftat ist. Dennoch plagen ihn jetzt sein Gewissen und das Leben im Risiko..

er hat folgende Gedanken:

  1. wenn ich mich nicht stelle und 6 Jahre lang nicht auf dem Radar der Polizei auftauche.. muss ich dann immernoch ins Gefängnis? Oder ist es dann „verjährt“? Heißt es wenn ich nach 6 Jahren der Polizei begegne und sie mich kontrollieren.. dass sie mich dann nicht mitnehmen werden? Oder doch? Und wie intensiv suchen sie nach mir? Begrenzt es sich auf allgemeine perosnenkontrollen falls ich ihnen auf der Straße auffallen sollte ? Oder Kameras am Bahnhof ? oder suchen die schon intensiver und jeder zweite Polizeiwagen hat ein Foto und und eine Beschreibung von mir und könnte mich demnach mitnehmen sobald er mir irgendwo begegnen sollte….
  2. was ist wenn ich ins Ausland will? Kontrolliert einen die Polizei am Flughafen ? wenn ja,wie? Und wenn ich es schaffe… was ist wenn ich im Ausland in eine allgemeine Personenkontrolle gerate und sie meinen Ausweis prüfen ? Sehen die dann dass ich einen deutschen Haftbefehl habe oder lassen die mich wieder in Ruhe ?

Wie sie sehen hat Max viele Fragen

er würde sich sehr über eine Informativ hilfreiche Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruß,

M

haftbefehl, Polizei, verjährung, Gefängnis, Knast, Strafe
5 Jahre falsche Nebenkostenabrechnungen bekommen

Ich wohne seit Februar 2008 in der aktuellen Mietwohnung. Der Vermieter vermietet noch weitere Wohnungen im gleichen Mehrparteienhaus. Von ersten Jahr an hatte ich Nebenkosten-Nachzahlungen zu leisten, die von Jahr zu Jahr immer höher wurden. Als ich bei 245 Kaltmiete (29 m² Wohnung) und 80 Euro Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 eine Nachforderung von über 600 Euro erhalten habe, habe ich einen Nachbarn im gleichen Haus um seine Abrechnung gebeten zum Vergleich. Zu meiner Überraschung hatte er bei größerer Wohnfläche deutlich weniger Miteigentumsanteile (MEA) für die Umlagekosten auf seiner Rechnung als ich. Also habe ich den Vermieter gebeten, mir die Nachweise über die MEA der Wohnung zukommen zu lassen und die Zahlung zunächst nicht getätigt.

Nach 5 (!) Monaten habe ich endlich eine Liste aller MEA des Hauses erhalten, in der auch die Apartmentnummern und Quadratmeter der einzelnen Wohnungen standen.

Das Ergebnis: Ich habe seit Einzug die Nebenkostenabrechnungen für die Nachbarswohnung (51m²) - inklusive deren Heizkosten - bekommen und bezahlt! In den Nebenkostenabrechnungen stand außer den MEA nur die Apartmentnummer (die beide nicht aus meinem Mietvertrag hervorgehen!) und mein eigener Name. Ich hatte sogesehen also gar keine Chance, die Fehlzuordnung der Wohnungen festzustellen.

Meine Frage: Habe ich eine Chance, die Abrechnungen bis 2008 neu zu erhalten und das zu viel gezahlte Geld zurück, oder kann der Vermieter sich auf Verjährung berufen? Ich bin ja der Meinung, dass ich selbst bei größter Sorgfalt gar keine Chance hatte, den Fehler zu bemerken. Es geht um deutlich über 1000 Euro. Oder kann ich zumindest die Abrechnungen der letzten x Jahre mit der aktuellen, korrigierten Forderung verrechnen?

verjährung, Fehler

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