Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

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Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

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Regelverstoß Rückforderung Fitnesstudio?

Hallo,

Person A ist Mitglied im Fitnessstudio, nun baut Person A Mist im Studio und es kommt zu einem Regelverstoß im Januar. Person A entschuldigt sich und geht nun auf Reisen für 3 Monate. Während er auf Reisen ist versucht das Studio regelmäßig Geld zu verbuchen, aber da das Konto nicht ausreichend gedeckt ist bekommen sie kein Geld und es kommt zu rückbuchungskosten für die Person A.

Person A kommt aus der Reise zurück und schickt eine Kündigung an das Studio. Das Studio gibt keine Rückmeldung. Nun möchte Person A wissen was los ist und geht ins Studio. Dort wird ihm gesagt der Vertrag würde noch 5 Monate laufen. Als Person A seine Kontostand prüft fällt ihm auf das gleich 3 Monatsbeiträge verbucht worden sind. Als Person A das Studio mit seiner Karte betritt und nun seine Leistungen in Anspruch nehmen möchte, pipst es und ein Mitarbeiter wird darauf aufmerksam. Beim Checken im System fällt auf das ein Regelverstoß (Januar) vorliegt und das Person A nicht mehr als Mitglied trainieren darf und sofort gekündigt wird.

Nun ist Person A stinksauer und möchte sein Geld zurück!

was kann Person a nun alles einfordern?

die verbuchten 3 Monate zzgl der entstandenen Rückbuchungskosten? Der Regelverstoß kam vor der Reise zu stande.

Selbstverständlich reagierte das Fitnessstudio nicht auf die Rückforderung und nun möchte Person A dies über ein letztes Schreiben per Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen regeln und sollte wieder nichts passieren, seinen Anspruch an eine Inkasso Firma verkaufen da es über den Weg mit dem Anwalt zu lange brauchen könnte.

Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen,

vielen Dank und liebe Grüße

Vertragsrecht, Rückforderung

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