Kann man Jahre später noch geliehenes Geld zurückfordern?
Hallo liebe Community,
ich habe vor circa 20 Jahren einen Bekannten eine höhere Bargeldsumme geliehen.
Am Tag der Geldübergabe haben wir darüber einen schriftlichen Vertrag vereinbart.
Es wurde allerdings kein Zeitraum festgehalten, wann mein Bekannter mir das Geld zurückzahlt.
Daraufhin ist er plötzlich untergetaucht und war bis zum heutigen Tag nicht mehr auffindbar.
Wie ein Wunder begegnete ich ihn vor kurzer Zeit und forderte mein Geld zurück. Er übermittelte mir seine Anschrift und Telefonnummer und versprach mir das Geld zurückzuzahlen, was ich jedoch stark bezweifle.
Zudem habe ich ein neues Schreiben verfasst, aus dem nun ein genauer Zeitpunkt hervorgeht, bis wann er mir das Geld zurückzahlen muss. Dieses Schriftstück habe ich ihm vorgelegt und er unterschrieb es.
Nun lautet meine Frage, ob eine Verjährung eintraten kann? Die Fälligkeit wurde nun mit dem neuen Schriftstück festgelegt.
Der vor 20 Jahren unterschriebene Vertrag liegt ebenfalls im Originalexemplar vor.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Da Du im ersten Vertrag keine Rückzahlung vereinbart hattest, kann auch nichts verjähren. Aber in Deinem nachgeschobenen Vertrag kann durchaus die Verjährung eintreten, wenn Du diese nicht aktiv verhinderst.
Verjährung ist z.Zt. kein Thema, da sie, wie schon geschrieben wurde, erst nach Fälligkeit des Darlehens eintreten könnte.
Das ist ebenfalls zur Zeit kein Thema, weil noch gar keine Fälligkeit vorliegt und Du erst einmal abwarten solltest, ob er denn nun zahlt oder nicht. Wieso bezweifelst Du das? Er streitet nichts ab, gibt Dir Anschrift und Telefonnummer und unterschreibt einen neuen Darlehensvertrag. Warum sollte er so kooperativ sein und sich in eine schlechtere Position bringen wenn er doch nicht bezahlen wollte?
Zahlt er nicht zur Fälligkeit, gehst Du den "normalen" Weg, um Dein Geld einzutreiben. Machst Du das richtig, gibt es keine Verjährung, allenfalls nach 30 Jahren.
Verjährung kann erst eintreten, wenn die Fälligkeit vergangen ist.
Es gab keinen Rückzahlungstermin, somit auch keine Verjährung.
Nun ist das Darlehen fällig gestellt.
Ab Ende des Jahres in dem es fällig ist, beginnt die 3jährige Verjährungsfrist zu laufen.