Verjährung für falsch gesetzten Zaun?

4 Antworten

Es ist doch so, das die Grundstücksgrenze fest steht. Es sind ja Grenzsteine vorhanden. Das nun Pflanzen sein Fundament in Eure Richtung verschoben haben, hat allein der Nachbar zu vertreten. Man kann da verlangen, das das Fundament entfernt wird auf Eurem Grundstück.

Klar gehört Ihm das Fundament. Er muss es entsorgen, damit Euer Zaun an der Grenze stehen kann.

Also schriftlich angemessene Frist setzen und Abhilfe androhen. Angebot für alles einholen von Unternehmen und mitschicken.

Beim Abschneiden überhängender Äste gilt wie immer die Grundstücksgrenze, laut Kataster. Abschneiden darf man - aber das Abgeschnittene musst Du behalten.

Er sagt jedoch das diese 50 cm Fundament die auf unsere Seite sind, ihm gehören.

Nein - Was sich aurf Eurem Grund und Boden befindet gehört folglich auch Euch.

Grundstücksgrenzen verjähren nicht. Zum Rest muss wohl ein Hesse antworten - oder Du schaust in den einschlägigen hessischen Gesetzen zum Nachbarrecht nach.