Ab wann beginnt die Verjährungsfrist zu laufen, ab Rechnungsdatum oder ab 1. Teilzahlung?

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Ab Tag der Rechnungsstellung.Die Verjährung kann auch gehemmt werden , und die Frist beginnt erneut. Hemmungsgründe sind unter anderem die Zustellung des Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren oder die Einreichung einer Klage .Auch wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers anerkennt , beispielsweise in dem er einen Teil der offenen Rechnung begleicht , beginnt die Verjährung neu. Infos hier : http://www.hwk-reutlingen.de/verjaehrung.html Gruß Z... .

Jedes Jahr verschenken deutsche Unternehmen und Privatpersonen am 31. Dezember Gelder in zweistelliger Millionenhöhe. Grund ist das geänderte Schuldrecht, das immerhin schon seit Anfang 2002 in Kraft ist. Seitdem beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nur noch drei Jahre statt wie früher 30.

Diese Verjährungsfrist gilt für die meisten Forderungen. Neben Handwerkerrechnungen und Ansprüchen aus Kaufverträgen gilt diese Frist auch für Rückforderungen aus Darlehen, Bürgschaften und Schuldanerkenntnissen. Betroffene können sich gegen die Verjährung nur wehren, indem sie noch vor Jahreswechsel einen Mahnbescheid erwirken oder Klage erheben;Stichtag ist der 31. Dezember. Dann nämlich wird der Ablauf der Verjährungsfrist gestoppt – die Juristen sprechen von “Hemmung der Verjährung“.

Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Schweben zwischen Schuldner und Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch, so wird der Ablauf der Verjährung ebenfalls gehemmt. Das heißt, der Zeitraum, in dem die Gespräche geführt werden, bleibt bei der Berechnung der Verjährungsfrist außer Betracht. http://www.anwalt.de/rechtstipps/am-ende-eines-jahres-auf-verjaehrung-achten_000031.html