Haftbefehl, Flucht?
Hallo ich hätte da eine Frage :)
nennen wir ihn Max.
Max ist sehr oft schwarzgefahren und hat aufgrund von finanzieller misslage das Geld nicht bezahlen können. Deswegen wurde er über ein Jahr lang unwissend per Haftbefehl gesucht. Nicht verwunderlich also , dass er schließlich bei einer einfachen Personenkontrolle festgenommen wird. Max kommt erst in den geschlossenen Knast und ca. 1 Monat später in den offenen Vollzug. dort hat Max auch die Möglichkeit außerhalb des Vollzugs „arbeiten“ zu gehen. Da Max jedoch seine Frau,sein Kind und die Freiheit so sehr vermisst,flieht er eines Tages aus dem offenen Vollzug in die Arme seiner Frau. Max weiß,dass das reine Fliehen an sich keine Straftat ist. Dennoch plagen ihn jetzt sein Gewissen und das Leben im Risiko..
er hat folgende Gedanken:
- wenn ich mich nicht stelle und 6 Jahre lang nicht auf dem Radar der Polizei auftauche.. muss ich dann immernoch ins Gefängnis? Oder ist es dann „verjährt“? Heißt es wenn ich nach 6 Jahren der Polizei begegne und sie mich kontrollieren.. dass sie mich dann nicht mitnehmen werden? Oder doch? Und wie intensiv suchen sie nach mir? Begrenzt es sich auf allgemeine perosnenkontrollen falls ich ihnen auf der Straße auffallen sollte ? Oder Kameras am Bahnhof ? oder suchen die schon intensiver und jeder zweite Polizeiwagen hat ein Foto und und eine Beschreibung von mir und könnte mich demnach mitnehmen sobald er mir irgendwo begegnen sollte….
- was ist wenn ich ins Ausland will? Kontrolliert einen die Polizei am Flughafen ? wenn ja,wie? Und wenn ich es schaffe… was ist wenn ich im Ausland in eine allgemeine Personenkontrolle gerate und sie meinen Ausweis prüfen ? Sehen die dann dass ich einen deutschen Haftbefehl habe oder lassen die mich wieder in Ruhe ?
Wie sie sehen hat Max viele Fragen
er würde sich sehr über eine Informativ hilfreiche Antwort freuen.
Mit freundlichem Gruß,
M
3 Antworten
Die Frist, nach der die Vollstreckungsverjährung eintritt, richtet sich nach dem rechtskräftig festgesetzten Strafmaß (§ 79 StGB).
Festgenommen wirst du im Regelfall nur, wenn du im Inland in eine Personenkontrolle gerätst. Ein europäischer oder gar internationaler Haftbefehl ist hier nicht zu erwarten.
was ist wenn ich ins Ausland will? Kontrolliert einen die Polizei am Flughafen ?
Nein, aber du wirst mit einem Haftbefehl noch nicht einmal ein Flug buchen können.
Warum schiebst Du Max vor und sprichst später von Dir???
"wenn ich mich nicht stelle"
"muss ich dann immernoch ins Gefängnis"
"wenn ich nach 6 Jahren"
"wie intensiv suchen sie nach mir"
usw., usw., usw. ........
Dann stehe doch dazu und schiebe nicht diesen ominösen Max vor!
Und ich glaube Du solltest weniger Krimis schauen/lesen!
Da wird niemand mit Fotos nach dir fahnden. Dich kriegen die wenn überhaupt durch einen blöden Zufall!
Oder klingeln zu Hause und Du öffnest die Tür.