Mietkaution seit 20 Jahren auf Konto, wem gehörts?

3 Antworten

Also der Mietvertrag wurde vor 15 Jahren gekündigt in beidseitigem Einvernehmen (bzw. keiner der beiden Parteien ist gerichtlich vorgegangen). Das bedeutet es besteht kein Mietverhältnis mehr...

Da ihr ja seit 1996 ausgezogen seid sollten inzwischen alle Forderungen des Vermieters erloschen sein - es sei denn er hat sie zwischenzeitlich erneut eingefordert und die Forderung ist noch nicht verjährt.

Fordert ihn auf, die Freigabe des Kautionskontos wegen Verjährung der Ansprüche zu unterschreiben. Kommt er dem nicht nach, dann hilft nur anwaaltliche Hilfe und letztendlich dann der Klageweg.

Die Bank ist ebenfalls zu informieren, dass mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis bereits verjährt sind und somit der Vermieter keinen Zugriff mehr bekommt. Der Nachweis der Beendigung des Mietverhältnisses durch die Wohnungsübergabe sollte hierzu vorerst ausreichend sein.

..also mein Vorgänger hat nicht richtig gelesen....Der Auszug hat doch schon lange statt gefunden! Also höflich den Vermieter auffordern die Freigabe zu unterschreiben! (per Einschreiben und Rückschein) (Die Bank, wo das Konto geführt wird, hält dafür Vordrucke bereit)

Wie schon richtig bemerkt, wird der Vermieter von dem Konto garkeine Kenntnisse mehr haben nach so langer Zeit. Wieso halbieren? wenn dem Vermieter Kosten entstanden sind , muss er es Ihnen nachweisen!

Wenn der Vermieter nicht reagiert, hilft nur der Schritt zum Anwalt, ( und die entstehenden Kosten auf den Beklagten übertragen lassen...)