Mietkaution seit 20 Jahren auf Konto, wem gehörts?
Hallo zusammen, ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage... Wir sind 1996 nach 7 Jahren aus unserem Mietshaus ausgezogen. Beim Auszug gab es Streit mit dem Vermieter wg. Schimmel aufgrund schlechter Dämmung, Mäusen, etc.. Er wollte noch Geld für eine Sanierung, hat aber dann schnell eingesehen, dass er damit bei dem Zustand des Hauses nicht durchkommt. Jetzt gibt es nach wie vor ein Konto, das auf unseren Namen läuft, auf dem die Mietkaution seit über 20 Jahren liegt. Keiner hat sich mehr darum gekümmert, weil wir dachten, der Vermieter hätte das Geld bestimmt einbehalten. Jetzt kam ein Kontoauszug. Die Bank meinte, sie könnten das Geld nur auszahlen, wenn der Vermieter unterschreibt, das er das Geld freigibt (was er vermutlich auch zum heutigen Zeitpunkt nicht machen wird). Wem gehört denn nun rechtlich das Geld auf diesem Konto? Der Vermieter kommt ja auch nicht daran, solange es auf unseren Namen läuft,oder?(mal abgesehen davon, dass er gar nicht mehr weiß, dass es dieses Konto überhaupt gibt). Sollte man sich einigen? Für jeden die Hälfte? Oder kann der Vermieter sobald wir ihm von dem Konto erzählen das Geld abheben? Wäre ja schade, das Geld noch 100 Jahre da liegen zu lassen... Vielen Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Also der Mietvertrag wurde vor 15 Jahren gekündigt in beidseitigem Einvernehmen (bzw. keiner der beiden Parteien ist gerichtlich vorgegangen). Das bedeutet es besteht kein Mietverhältnis mehr...
Da ihr ja seit 1996 ausgezogen seid sollten inzwischen alle Forderungen des Vermieters erloschen sein - es sei denn er hat sie zwischenzeitlich erneut eingefordert und die Forderung ist noch nicht verjährt.
Fordert ihn auf, die Freigabe des Kautionskontos wegen Verjährung der Ansprüche zu unterschreiben. Kommt er dem nicht nach, dann hilft nur anwaaltliche Hilfe und letztendlich dann der Klageweg.
Die Bank ist ebenfalls zu informieren, dass mögliche Forderungen aus dem Mietverhältnis bereits verjährt sind und somit der Vermieter keinen Zugriff mehr bekommt. Der Nachweis der Beendigung des Mietverhältnisses durch die Wohnungsübergabe sollte hierzu vorerst ausreichend sein.
..also mein Vorgänger hat nicht richtig gelesen....Der Auszug hat doch schon lange statt gefunden! Also höflich den Vermieter auffordern die Freigabe zu unterschreiben! (per Einschreiben und Rückschein) (Die Bank, wo das Konto geführt wird, hält dafür Vordrucke bereit)
Wie schon richtig bemerkt, wird der Vermieter von dem Konto garkeine Kenntnisse mehr haben nach so langer Zeit. Wieso halbieren? wenn dem Vermieter Kosten entstanden sind , muss er es Ihnen nachweisen!
Wenn der Vermieter nicht reagiert, hilft nur der Schritt zum Anwalt, ( und die entstehenden Kosten auf den Beklagten übertragen lassen...)