Neue Steuernummer rückwirkend für Vorjahr gültig?
Hallo,
ich habe dieses Jahr 2017 vom Finanzamt eine neue Steuernummer zugeteilt bekommen, weil ich Anfang diesen Jahres ein Gewerbe angemeldet hatte. In dem Schreiben steht, dass diese neue Steuernummer für meine Einkommensteuer und EÜR Gewinnermittlung ist.
Nun möchte ich die Steuererklärung von 2016 machen. Ich habe noch eine 5 Jahre alte Steuernummer, von meiner letzten Lohnsteuererklärung 2012. In der Zwischenzeit habe ich keine Lohnsteuererklärungen gemacht.
Muss ich für die Steuererklärung von 2016, nun meine neue oder meine alte Steuernummer verwenden? Ist die neue Steuernummer also rückwirkend gültig für 2016?
Viele Grüße