Miteinnahmen weglassen oder angeben bei folgendem Fall?

Ich habe mein Nachbargrundstück gekauft, wegen des schönen großen Grundstückes, damit sich mein Garten vergrößert und dort kein Fremder bauen kann. Leider ist es noch mit einem ca. 150 Jahre altem Zweifamilienhaus bebaut, das ich, falls ich es als normale Wohnungen vermieten wollen würde, sehr aufwendig grundsanieren lassen müsste. Es lohnt sich einfach nicht. Ein Neubau wird viel billiger.

Da ich das Grundstück bar gekauft haben, habe ich nicht so viele Kosten für dieses Haus. 350,-€ Heizöl im Monat, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Glasfaser, Strom, Wasser, Abwasser, Abfallgebühren, Wartung Heizung

Ich komme auf durchschnittlich 600,-€ Kosten im Monat für dieses Schrott-Haus.

Um die monatlichen Kosten für dieses Haus erträglich erhalten, zahlt mir ein Familienangehöriger dafür im Monat 400,-€ Lager-Warmmiete. Er wohnt dort zwar nicht, hat dort aber die gesamten 2 Wohnungen mit allen Räumen in Beschlag genommen, für seine Gewerbe. Auch ein gut beheiztes Büro nutzt er dort. Einige privaten Möbel stehen dort auch noch, weil er dort vor meinem Kauf auch schon einmal ein paar Jahre gewohnt hatte.

Ich selber nutze gar nichts in dem Haus, allerdings nutze ich die dazugehörige Garage für meinen Anhänger, Betonmischen und Rasenmäher.

Falls ich jetzt diese Lager-Warmmiete angeben würde, und die Kosten für das Haus absetze kommt als Ergebnis = Verlust aus Vermietung und Verpachtung dabei heraus.

Wie sollte ich es korrekterweise angeben?

Wie verarbeite ich die Mietzahlungen jetzt am besten in meiner Steuererklärung. Oder lasse ich es einfach ganz weg?

Einkommensteuererklärung, Vermietung und Verpachtung, Verlust, Mieteinnahmen
Abschreibung Renovierung vor Vermietung und während Vermietung?

Hallo in die Runde!

Meine Ehefrau ist seit über 10 Jahren Eigentümerin einer Eigentumswohnung, in welcher ihre Mutter mietfrei gewohnt hat. Nach dem Tod der Mutter stand die Wohnung zunächst leer. Im gleichen Haus ist sie auch Eigentümerin einer zweiten Eigentumswohnung, die aktuell vermietet ist. Insgesamt gibt es in dem Gebäude 3 Eigentumswohnungen. Es hat sich nun herausgestellt, dass das Dach neu eingedeckt werden muss. Kostenpunkt ca. 70.000 €.

Eigentlich war geplant, die freistehende Wohnung zu verkaufen. Dies gelingt aber nicht mit dem Wissen um den Renovierungsaufwand des Daches.

Daher folgende Überlegungen:

Die Wohnung selbst wird renoviert und danach vermietet. Nächstes Jahr muss das Dach neu eingedeckt werden.

Welche Kosten können nun steuerrechtlich geltend gemacht werden? Wahrscheinlich die Renovierungskosten der Wohnung vor Vermietung, aber was ist mit den Kosten für das neue Dach?

Wenn Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wie verhält es sich dann, wenn die Wohnung nach, z.B. 3 Jahren, verkauft wird? Müssen Erstattungen dann zurück gezahlt werden?

Zur Bezahlung der Kosten für die Dachsanierung werde ich noch eine gesonderte Frage stellen, aber auch diese hier schon mal mit einstellen.

Ist es besser, die Kostenanteile für die Dachsanierung bar zu zahlen und dann ggf. steuerlich geltend machen? Was ist aber dann bei einem Verkauf nach 3 Jahren zu beachten?

Oder ist es besser, die Eigentümergemeinschaft nimmt einen Kredit auf, bezahlt damit die Dachsanierung und die Kreditkosten werden monatlich, im Rahmen des Wohngeldes, auf die Eigentümer verteilt? Nach meiner Ansicht hätte dies den Vorteilt, dass bei einem Verkauf einer Wohnung die Kreditverpflichtung quasi mit verkauft wird und der neue Eigentümer die monatlichen Kreditkosten dann tragen müste.

Ohje, so viele Fragen, aber vielleicht kann ja jemand helfen. Vielen Dank fürs Durchlesen bis hier hin.

Vermietung und Verpachtung, werbungskosten, Abschreibung, Renovierungskosten
Mieter scheint Miete zu unterschlagen. Ist Urkundsverfahren hierbei das beste?

Hallo,

Mein Mieter schuldet mir die Miete des aktuellen Monats. Schon am Ende des zweiten wies ich ihn auf die fehlende Miete, da sie von ihm spätestens am zweiten Werktag immer ankam. Er meinte, erst am vierten Werktag, dass er in einer Therapie sich befindet und nicht jederzeit Zugriff auf sein Handy hat. Daher konnte er auf meine Anrufe und Nachrichten nicht reagieren. Außerdem kann er nur auf Erlaubnis das Therapiezentrum temporär verlassen. Daher sei ihm die Überweisung, die er vom SB Automaten aus macht, nicht möglich. Sobald die Therapie zu Ende ist, könnte er sich darum kümmern.
Danach hat er erst am Freitag auf meine Anrufe und Nachrichten, wo ich ihm um eine Klarheit gebeten habe, reagiert. Weiterhin meinte er, er hätte insbesondere wochenends keine Möglichkeit, die Überweisung zu erledigen.

Das Komische ist, dass ich ihn gestern am Samstag zufällig persönlich angetroffen habe, weil ich seine Stimme aus seiner Wohnung hörte. Erst nach 10 Minuten Klopfen öffnete er die Tür, was ihm wahrscheinlich peinlich war. Er meinte, dass er bei einer Bank sei, die nur an Werktagen und bis 20 Uhr nur zugänglich sei. Er werde sich aber schnellstmöglich darum kümmern.

Ich habe mich verabschiedet und ihm später geschrieben, dass er die Miete diesen Monat auch bar bezahlen kann. Mit Quittung versteht sich.

Ich werde beobachten , ob am Montag Bewegung reinkommt. Wenn nicht, werde ich rechtlich vorgehen.

Ist hierbei das Urkundenverfahren bei der Erstellung des Mahnbescheids am sinnvollsten? Der Mieter hat außerdem vor 2 Monaten 5 Euro zu viel überwiesen. Muss ich die 5 Euro von meiner Forderung abziehen?

Mein Ziel ist natürlich, so schnell wie möglich ans Geld zu kommen. Er hat auf Nachfrage nichts von finanziellen Schwierigkeiten gesprochen und auch dafür hätte ich eine Lösung.

Wie seid Ihr vorgegangen? Per Inkasso oder direkt Mahnbescheid? Wenn Mahnbescheid, habt Ihr das Urkundenverfahren angekreuzt? Wenn die Zahlung weiter ausbleibt, käme für mich die Kontopfändung und evtl. die Räumung nach dem Berliner Modell in Frage, was bundesweit möglich ist.

Danke

Immobilien, Inkasso, Miete, Mieter, Mietrecht, Recht, vermieter, Vermietung., Vermietung und Verpachtung

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