Honorar Zeitschriftenartikel

2 Antworten

Da beißt sich aber etwas! Bist Du nun Angesteller oder Freiberufler? Beides zusammen geht nicht, jedenfalls nicht gleichzeitig. Und die Umsatzsteuer. Es gibt da die Kleinunternehmerregel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

LionelHutz 
Fragesteller
 20.09.2012, 10:08

Ich bin Angestellter in einem Freien Beruf (such Dir aus, ob Architekt, Arzt, StB oder Anwalt).

Die Kleinunternehmerregelung ist mir schon bekannt. Habe nur keine Lust wegen 50 € Popanz zu betrieben und ellenlange Anträge auszufüllen.

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Hmmm, ist denn EnnoBecker nicht da? Der wüsste das ganz genau ...

Hab gerade noch Mal auf die Formulare geschaut und in Anlage N zur Einkommensteuererklärung etwas gefunden: Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ...

Ich glaube ein Eintrag auf der Anlage N - Zeile 26 sollte genügen.

Bin mir aber wirklich nicht sicher.

LionelHutz 
Fragesteller
 20.09.2012, 10:51

Ja...in die Einkommenssteuererklärung packe ich das mit rein - irgendwo! ;)

Der Verlag verlangt jedoch von mir meine private Steuernummer mit dem Hinweis daruaf, dass ich Kleinunternehmer gem § 19 sei und somit keine Umsatzssteuer auszweisen sei. Kann ich das so ohne weiteres behaupten?

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