Heizung funktioniert nicht. Die Sache liegt schon vor Gericht. Wie sichere ich mir das Geld aus Mietminderung?

Hallo Menschen,

kurz über mich: nach einem Arbeitsunfall bin ich lange krankgeschrieben und zurzeit beziehe ich ALG2. Ich werde erst mal in einige Wochen wieder arbeiten.   

Die Sache: In meiner Mietwohnung funktioniert die Heizung in diesem Winter gar nicht. Ich habe meinen Vermieter mehrfach gebeten, die Heizungsanlage zu reparieren, aber das hat nichts gebracht.

Ich habe mir dann ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht geholt und habe mich anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt hat mein Vermieter angeschrieben und forderte die Reparatur der Heizungsanlage. Auch das hat nichts gebracht.

Ich bin also gezwungen, um meine Rechte vor Gericht zu kämpfen. Um eventuelle Kosten zu vermeiden, habe ich allein, ohne Anwalt, erst mal den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage gestellt. Das Ziel ist: Mir würde PKH bewilligt und danach wende ich mich an einen Fachanwalt für Mietrecht, der mich dann vertreten wird. In der Klageschrift habe ich beantragt: 
- Herbeiführung die Beheizbarkeit der Wohnung,
- Mietminderung für den Zeitraum der eingestellten Heizversorgung.

Der Richter hatte der Vermieter um Stellungnahme gebeten, bevor mir die PKH bewilligt wurde. Der Vermieter hatte unverzüglich reagiert: 
- Der bietet mir sofort einen Termin für die Reparatur der Heizung (Zugang zu meiner Wohnung ist erforderlich), 
- Hatte beantragt, meinen Antrag auf PKH zurückzuweisen,
- Hatte beantragt, die Klage abzuweisen.
Zudem hatte der Vermieter geäußert, dass ich bin für das alles schuldig, weil ich schon vorher Monteure in meine Wohnung nicht reinlassen wollte. Das ist natürlich falsch und ich kann das vor Gericht beweisen, aber das würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, was wahrscheinlich das Ziel meiner Vermieter (der Gegner) ist.

Über schnelle Reparatur der Heizungsanlage freue ich mich sehr. Das ist klar. Ich will aber nicht, dass meine Ansprüche auf Mietminderung aufgrund Mietmangel verfallen.

Wie wäre es falls, der Vermieter repariert die Heizung noch bevor mir die PKH bewilligt würde und somit noch keine Klage erhoben würde? Habe ich dann weiterhin der Anspruch auf Mietminderung für den Zeitraum, in der die Heizung nicht funktionierte? Vielleicht soll ich auf PKH verzichten und unverzüglich die Klage erheben, noch bevor die Reparatur der Heizung erfolgt, um mir das Geld aus Mietminderung zu sichern? (Ich würde in nähere Zukunft wieder arbeiten und somit kein ALG2 mehr beziehen, also das Geld bleibt dann in meine Tasche. JobCenter hat bereits mein Geld aus Steuererstattung genommen, so ich weiß schon wie funktioniert das Zuflussprinzip.) 

Soll ich unbedingt einen Vergleich vermeiden?

Ich bin der Ansicht, dass die Mietminderung gilt wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld und somit habe ich doch der Anspruch auf das Geld aus Mietminderung unabhängig davon, ob der Vermieter repariert die Heizung bevor die Klage erhoben würde. Was finden Sie? Bitte um Ihre Äußerungen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Mietminderung, Mietrecht

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