Mietminderung weitergeben an Hausverwaltung möglich?

Meine Klingelanlage / Gegensprechanlage ist defekt.

Seit meiner sofortigen Meldung des Defekts (nach § 536c BGB) Anfang / Mitte Juni 2010, sind nunmehr mehr als 15 (in Worten fünfzehn!!!) Monate vergangen ohne das etwas entscheidendes passiert wäre. Ganz am Anfang war mal ein Elektriker da, aber leider ohne Erfolg.

Die Hausverwaltung hat mit mehrfach Termine versprochen, wann die Anlage repariert werden sollte. Diese sind alle nicht eingehalten worden!?! Es kam bis dato keiner mehr.

Event. sollte ich noch erwähnen, dass ich in einem Hochaus wohne (13 Stockwerke a 3 - 4 Wohneinheiten). Jedesmal wenn in anderen Wohnungen geklingelt wird, läutet es bei mir lautstark mit. Dank der "netten" Nachbarschaft geht das 24 Stunden täglich, rund um die Uhr und auch mit dauerläuten. Schlafen ist seit dem nicht mehr wirklich drin. Nicht mal mit guten Ohrstöpsel. Meine Nerven und meine Gesundheit sind am Ende (es gibt auch noch 2 nicht leise Dauerbaustellen am und ums Haus herum, bzw. seit 3 Monaten in der Wohnung über mir (07 - 22 Uhr) Renovierung mit rausstemmen der Wände etc. pp.).

Das "kleine" Problem in diesem Fall ist, dass mein Vermieter gleichzeitig mein Vater ist und ich diesem natürlich nicht die mögliche Mietminderung (habe ich schon recherchiert) auf's Auge drücken möchte.

Nun meine Frage:

Da es ja möglich ist die Minderung auch noch rückwirkend geltend zu machen wäre es diesem Fall nicht schlecht, wenn z.B. mein Vater diese ihm entstehenden Mindereinnahmen bei der Hausverwaltung geltend machen könnte.

Ist dies möglich?

Gibt es da entspr. Urteile?

Habe leider nix dahingehend gefunden :(

Danke im voraus für die die Antworten :)

Hausverwaltung, kostenübernahme, Mietminderung
Mietminderung bei fehlendem Heizöl

Unser Vermieter wollte im Dezember neues Heizöl bestellen. Dann kam es leider so, dass am 25. Dezember die Heizung wegen fehlendem Heizöl ausfiel. Wir informierten den Vermieter telefonisch über den Heizungsausfall. Da wurde uns mitgeteilt, das noch nichts bestellt wäre, und die angefragten Firmen frühestens Mitte Januar liefern könnten. Am gleichen Abend (25.12.) kam der Vermieter mit dem Heizungsinstallateur und stellte einen 20 Liter Kanister an die Heizung mit der Aussage, wir sollten als Mieter nun für einen vollen Kanister sorgen, damit die Heizung weiterläuft und er übergab uns eine Telefonnummer für den Heizöl-Notdienst, wir könnten da ja das Öl selbst bestellen. Laut Aussage des Installateurs sollten der 20 l-Kanister für 2-3 Tage ausreichen. Leider war der Kanister nach 13 Stunden leer. Nachdem wir uns mit der Heizungseinstellung beschäftigt haben, fanden wir heraus, dass die Anlage seit unserem Einzug im September 2012 im Notlaufprogramm arbeitete. Nach der Umstellung in den Automatikbetrieb reichte der Kanister für 24 Stunden. Nun unsere Frage: da wir selbst für den Betriebsstoff (Diesel) gesorgt haben, können wir eine Mietminderung nur in der Höhe des Kaufpreises des Diesels vornehmen oder können wir für die Tage bis zur Wiederinbetriebnahme der Anlage mit neuem Heizöl die Miete kürzen? Und vor allem, in welcher Höhe kann die Mietminderung sein?

Miete, Mietminderung, Mietrecht
Einfahrt unzumutbar - Mietminderung möglich?

Vor fast 6 Jahren sind wir in eine Mietswohnung auf dem Land gezogen. Damals hatten unsere Vermieter uns mündlich zugesagt, dass die Einfahrt geteert wird sobald unser Nachbar mit seinem Hasubau fertig ist. Die Einfahrt ist etwa 30 Meter lang und wir wohnen in einer schneereichen Gegend. Durch den Kies können wir die Schneefräse nicht einsetzen ohne sämtliche Autos des Nachbarschaft zu beschädigen. Und 30 m schippen ist für meine Mutter auch nicht zumutbar, da sie unter Rheuma leidet. Die anfängliche Zusicherung, dass die Einfahrt geteert wird sobald er sein Haus verputzt hat (was nach Aussage der Vermieter ja in maximal 2 Jahre nach Einzug erledigt wäre. Jetzt sind es schon fast 6 Jahre!!!) ist nicht eingehalten worden Das ist allerdings noch nicht das schlimmste: Duch die Randbebauung des Nachbarn ist unsere Einfahrt so schmal geworden, dass weder ein Umzugswagen noch die Feuerwehr, ja nicht mal ein Kleinlaster ohne Probleme rein und rausfahren kann. Auf der Gemeinderatssitzung haben wir erfahren, dass diese Randbebauung gar nicht genehmigt worden ist und nur nicht abgerissen werden muss weil unsere Vermieter zugestimmt haben, es nachzugenehmigen. Außerdem lagert der Nachbar SChrott und Müll auf seinem Grundstück Nach mehrmaliger Beschwerde bei den Vermietern sagte man uns, man wolle keinen Streit, deswegen wird nichts gesagt

Ist Mietminderung hier möglich?

Miete, Mietminderung, Mietrecht
Heizung funktioniert nicht. Die Sache liegt schon vor Gericht. Wie sichere ich mir das Geld aus Mietminderung?

Hallo Menschen,

kurz über mich: nach einem Arbeitsunfall bin ich lange krankgeschrieben und zurzeit beziehe ich ALG2. Ich werde erst mal in einige Wochen wieder arbeiten.   

Die Sache: In meiner Mietwohnung funktioniert die Heizung in diesem Winter gar nicht. Ich habe meinen Vermieter mehrfach gebeten, die Heizungsanlage zu reparieren, aber das hat nichts gebracht.

Ich habe mir dann ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht geholt und habe mich anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt hat mein Vermieter angeschrieben und forderte die Reparatur der Heizungsanlage. Auch das hat nichts gebracht.

Ich bin also gezwungen, um meine Rechte vor Gericht zu kämpfen. Um eventuelle Kosten zu vermeiden, habe ich allein, ohne Anwalt, erst mal den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Klage gestellt. Das Ziel ist: Mir würde PKH bewilligt und danach wende ich mich an einen Fachanwalt für Mietrecht, der mich dann vertreten wird. In der Klageschrift habe ich beantragt: 
- Herbeiführung die Beheizbarkeit der Wohnung,
- Mietminderung für den Zeitraum der eingestellten Heizversorgung.

Der Richter hatte der Vermieter um Stellungnahme gebeten, bevor mir die PKH bewilligt wurde. Der Vermieter hatte unverzüglich reagiert: 
- Der bietet mir sofort einen Termin für die Reparatur der Heizung (Zugang zu meiner Wohnung ist erforderlich), 
- Hatte beantragt, meinen Antrag auf PKH zurückzuweisen,
- Hatte beantragt, die Klage abzuweisen.
Zudem hatte der Vermieter geäußert, dass ich bin für das alles schuldig, weil ich schon vorher Monteure in meine Wohnung nicht reinlassen wollte. Das ist natürlich falsch und ich kann das vor Gericht beweisen, aber das würde etwas Zeit in Anspruch nehmen, was wahrscheinlich das Ziel meiner Vermieter (der Gegner) ist.

Über schnelle Reparatur der Heizungsanlage freue ich mich sehr. Das ist klar. Ich will aber nicht, dass meine Ansprüche auf Mietminderung aufgrund Mietmangel verfallen.

Wie wäre es falls, der Vermieter repariert die Heizung noch bevor mir die PKH bewilligt würde und somit noch keine Klage erhoben würde? Habe ich dann weiterhin der Anspruch auf Mietminderung für den Zeitraum, in der die Heizung nicht funktionierte? Vielleicht soll ich auf PKH verzichten und unverzüglich die Klage erheben, noch bevor die Reparatur der Heizung erfolgt, um mir das Geld aus Mietminderung zu sichern? (Ich würde in nähere Zukunft wieder arbeiten und somit kein ALG2 mehr beziehen, also das Geld bleibt dann in meine Tasche. JobCenter hat bereits mein Geld aus Steuererstattung genommen, so ich weiß schon wie funktioniert das Zuflussprinzip.) 

Soll ich unbedingt einen Vergleich vermeiden?

Ich bin der Ansicht, dass die Mietminderung gilt wie Schadensersatz oder Schmerzensgeld und somit habe ich doch der Anspruch auf das Geld aus Mietminderung unabhängig davon, ob der Vermieter repariert die Heizung bevor die Klage erhoben würde. Was finden Sie? Bitte um Ihre Äußerungen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Mietminderung, Mietrecht