Mietminderung aufgrund von fehlender Badewanne?

3 Antworten

Da das Bad voll nutzbar ist und eine Dusche gegenüber einer Wanne in manchen Situationen sogar eine Erleichterung sein kann, steht Dir meiner Meinung nach keine Mietminderung zu.

Du solltest Dich im schweizerischen Mietrecht kundig machen, denn es ist davon auszugehen, dass andere Länder auch andere Gesetze haben.

Auch in der Schweiz gibt es einen Mieterschutz. Leider habe ich in der Aufstellung hier genau Deinen Fall nicht gefunden. Im Vergleich zu den dort genannten Mängeln taxiere ich mal den Minderungsbereich auf unter 5%:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=7&ved=0CGwQFjAG&url=http%3A%2F%2Fwww.mieterverband.ch%2Ffileadmin%2Falle%2FDokumente%2FMerkblaetter%2Fmaengel%2Fmb_mangel_senkungsentscheide.pdf&ei=fCSHU4_wCovP4QTvsIGYCQ&usg=AFQjCNEJPfiP0oLBwY4nQR3lBZXprvK6FQ&bvm=bv.67720277,d.bGE

Schau erst einmal in Deinen Mietvertrag, ob dort explizit die Badewanne genannt ist. Danach solltest Du auch den Nachweis erbringen, dass Dir vom Vermieter auch zugesagt wurde, dass diese Wohnung eine Badewanne hat. Letztendlich hat der Bauträger sicher nicht ohne Zustimmung des Wohnungseigentümers die Badewanne gegen eine Dusche ausgetauscht.

Das mit der Mietminderung wird kaum durchsetzbar sein, denn auch in der Schweiz dürfte kein Mietperisunterschied bei Wohnungen mit Wannenbad oder Dusche existieren.