Auszug aus Wohnung (6.Stock), aber Aufzug seit Wochen wegen Modernisierung unnutzbar?

2 Antworten

Ein Mietminderungsanspruch besteht nicht nur wegen des Auszuges, sondern überhaupt ist es ein Mangel, der zur Mitminderung von 7,5 - 10 % der Bruttomiete berechtigt. Hier findest Du zwei Urteile: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/mietminderung-feuchtigkeit.htm

oder hier: http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Aufzug-Fahrstuhl-Lift.html

Ein neuer Fahrstuhl dauert immer mind. 2 Monate, unter dem geht's nicht.

Gaenseliesel  07.05.2018, 14:03

selbst wenn....die Frage war, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist !

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