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Unterlagen im „Original"?

Problem

  1. -Ich habe beim Amt eine Schweigepflichtentbindung eingereicht, in welcher meine Signatur ,digital' war.
  2. -Alle anderen Felder waren ebenfalls auf dem PC ausgefüllt.
  3. -Ich wurde vom Amt darüber informiert, die Unterlagen im „Original" mit einer handlichen Unterschrift einzureichen.
  4. -Ich habe die Unterlagen mit einer handlichen Unterschrift versehen.
  5. -Das Datum wurde ebenfalls angepasst und per Hand geschrieben.
  6. -Die Kopien wurden von mir eingescannt und per E-Mail an das Amt verschickt.

-Das reichte nicht.

Die Nachricht vom Amt:

-„Die Schweigepflichtentbindung muss von Ihnen im „Original" hier vorgelegt werden muss, da das Amt eine „Kopie" nicht akzeptiert.

-Ich bitte Sie daher, die von Ihnen unterzeichnete „Original"-Schweigepflichtsentbindung hier vorzulegen."

Frage:

-Was wird mit „Original" gemeint.

-Die Schweigepflichtentbindung wurde mir vom Amt nicht als ,beglaubigtes' ,Original' zugeschickt, sondern als E-Mail-Anhang, welches ich lediglich herunterladen und ,kopieren' kann. Entsprechend kann ich die Unterlagen dann lediglich als ,Kopien' einreichen.

[-Werden mit dem Begriff „Original" Unterlagen gemeint, welche ich alle per Hand ausfüllen muss, und per —>Briefumschlag
beim Amt einreichen muss. Es besteht das Gefühl, dass auch dies falsch sein wird.]

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Grundsicherung Antrag wurde abgelehnt nach über 6 Monate "Bearbeitungszeit", weil die person in der Zeit gestorben ist. Ist das normal?

Guten Tag,

Frau X hat Grundsicherung in April beantragt. Hat alle Unterlagen damals abgegeben und ihr wurde mündlich zugestimmt, dass alle Unterlagen korrekt sind und die beim Landratsamt diese schnell bearbeiten werden, weil sie gar keinen Einkommen hat.

Leider hat man mit der Zeit nichts gehört und mindestens ein mal pro Monat musste ihr Sohn fragen wie es läuft, da die Miete nicht bezahlt werden konnte und sie auch Geld fürs Essen und weiteres brauchte.

In Oktober ist sie leider gestorben und nachdem ihr Sohn weitergefragt hat, wurde weiter bestätigt, dass an den Unterlagen noch bearbeitet wird. Nun war er Heute wieder beim Landratsamt und der, der zuständig war sagte, dass er sich nicht gemeldet hat, weil sie während des Bearbeitungszeitraumes gestorben ist und somit wurde der Antrag abgelehnt. Er wollte nichts schriftliches geben und die ganze Kosten wie die Krankenkasse und Miete wäre "nicht sein Problem".

Abgesehen von der Unhöflichkeit... sollte man laut Gesetz, bei einem Antrag, immer etwas schriftliches erhalten (egal ob Ablehnung oder einen Bescheid) oder irre ich mich?

Ich konnte kein Gesetz zu so einem Fall finden. Ist das wirklich legal, dass es bei einem Todesfall nach so einer langen Bearbeitungszeit einfach abgelehnt wird?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

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