Hausverkauf und Grundsicherung?
Hallo liebe Community! Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Und zwar möchte ich mit meinem Mann ein Haus kaufen. Der jetzige Eigentümer bezieht weder ALG noch Grundsicherung! Zur Zeit lebt er allein vom Erbe seiner verstorbenen Mutter. Er will in eine kleine Wohnung ziehen da das Haus für ihn zu groß ist.
Nun meine Frage: steht ihm dann etwas zu wenn er das Haus verkauft hat? Muss er die Wohnung dann selber zahlen? Oder wie könnte man das am dümmsten lösen! Er ist nicht mobil daher haben wir uns angeboten ihm etwas unter die arme zu greifen da wir in gutem Verhältnis stehen.
Vielen Dank schon mal!
5 Antworten
Hallo,
Hausverkauf hört sich erst einmal nach Vermögen an !
Bevor es die Grundsicherung gibt, müssen Ersparnisse aufgebraucht werden. Als Freibetrag für ein zugelassenes Vermögen gilt seit 2018 ein Betrag von 5.000 Euro.
Ein Antrag auf Wohngeld wäre dann ggf. vorerst eine Alternative für euren Hausverkäufer.
Um diese Szenarien mal grob für sich durchzurechnen, bieten Länder und Kommunen im www entsprechende Rechner an.
Gruß !
Ich vergas zu schreiben das es eher darum geht das er überhaupt eine Wohnung bekommt! Da er nicht arbeitet und auch keine Leistungen bezieht!
Hängt halt im Wesentlichen davon ab, wieviel der Hausverkauf abwirft und ob noch Belastungen vorhanden sind.
Normalerweise kann man sich davon ja eine kleine Eigentumswohnung mit Fahrstuhl Zugang kaufen.
Der jetzige Eigentümer (ich nenne ihn folgend A) lebt jetzt vom Erbe, und der Erlös des Hauses kommt dazu.
Sinnvoll ist es, wenn er sich eine kleine Eigentumswohnung von dem Geld kauft. Weil er sie ja vollständig bezahlen kann, hat er außer den normalen Nebenkosten keine weiteren Belastungen aus dem Kauf der Eigentumswohnung.
Von dem Geld, das ihm dann noch verbleibt, lebt er erstmal vollständig so lange davon, bis sein Vermögen auf 60.000 Euro abgeschmolzen ist (falls ihm nach dem Wohnungskauf mehr als diese 60.000 Euro verblieben sind). - Hat er schließlich nicht mehr als diese 60.000, beantragt er Wohngeld / bei Immobilien-Eigentum heißt das dann Lastenzuschuss - hier ein guter
Lastenzuschuss Rechner
https://www.geldsparen.de/lastenzuschuss-rechner/
Eine sehr gute und ausführliche Info zum Lastenzuschuss und zumWohngeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld
und hier ein guterWohngeldrechner
https://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/
für den Fall, dass er sich kein Wohneigentum kaufen will. (Ich finde die Rechner von geldsparen.de sehr empfehlenswert.) - Falls A irgendwann mal zum Sozialfall werden sollte, würde ihm seine kleine Eigentumswohnung bleiben, wie hier sehr gut erklärt wird:
Haus und Eigentumswohnung bei Hartz IV
http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/haus-eigentumswohnung-eigenheim.html
Sollte er dann kein Hartz IV (als Arbeitsloser) sondern z.B. als Rentner oder Erwerbsgeminderter Sozialhilfe beziehen, sind die Angaben bezüglich der Kosten der Unterkunft (KdU) plus Regelsatz (ab 1.1.2019 = 424 Eurolein) bei beiden Personengruppen identisch. Weil im Internet zu diesem Thema mehr per Stichwort "hartz IV" zu finden ist, googelt man dann besser mit "hartz IV").
A hat zwar kein regelmäßiges Einkommen, jedoch kann er der Wohngeldstelle / Lastenzuschussstelle ja darlegen, dass er sich aus seinem Vermögen finanzieren kann, und dass er nicht mehr als 60.000 Euro an Geldvermögen hat.
Sehr freundlich von Euch, dass Ihr Euch für A erkundigt - so soll zwischenmenschliches Verhalten sein.
Wünsche Euch ein erfreuliches Jahr 2019 und darüber hinaus.
LG cyracus
Komische Frage - warum sollte ihm "etwas zustehen" - er hat doch genug.