Muss ich meinen Dienstwagen anderen Kollegen geben wärend der Arbeitszeit?
Hallo!
Folgende Problematik:
Ich hab ein Dienstauto (bin Außen und Innendienst) inkl Privatnutzung.
Zahle zusätzlich monatlich Netto noch was dazu wegen Sonderausstattung im Auto (zu 1% Versteuerung und 0,03%).
Jetzt heist es per Mail, das Alle das Poolauto + die Dienstautos nutzen können, selbst wenn das Poolfahrzeug nicht zur Verfügung steht.
Muss ich mein Auto einem Kollegen geben ?! Selbst wenn ich es mal nicht brauche und im Innendienst bin ?!
Mir gehts hier rein um das Rechtliche, über Sozialverhalten brauchen wir nicht diskutieren :)
Vielen Dank
5 Antworten
Die Nutzung "deines" Auto durch Kollegen: Nur dienstlich oder auch privat?
Warum zahlst du Reinigungskosten selber?
Ich einem Jahr hatte ich knapp ein halbes Dutzend verschiedener Firmenwagen (Heimfahrten 90 km). Während meiner Arbeitszeit wurden diese sehr selten mal von anderen Kollegen gefahren. Dafür habe ich aber auch keine 1% gezahlt. Auch fürs Tanken und sonstige Nebenkosten für den Firmenwagen habe ich keinen Eurocent bezahlt.
Hätte ich für einen Firmenwagen die 1% gezahlt, dann wäre dieses Auto nur von mir gefahren worden und von keinem anderen. Denn ich wäre für das Fahrzeug verantwortlich gewesen. Allerdings hätte ich mir diese Einstellung auch erlauben können.
Grundsätzlich kann ein Firmenwagen auch an mehrere Mitarbeiter zur privaten Nutzung überlassen werden. In der Praxis sind solche Fälle gar nicht so selten.
Ja das kann so angeordnet werden. Zumindest steht es auch bei meinem Arbeitgeber so in der Dienstwagenrichtlinie. Und ich gehe Mal davon aus diese ist rechtlich entsprechend geprüft.
Wenn Du das Dienstfahrzeug nicht privat (sprich: für Fahrten in Deiner Freizeit und die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit) nutzen würdest, dann gäbe es für Dich auch keinen geldwerten Vorteil. Dann wäre der Weg zur Arbeit in Deiner Verantwortung und der Dienstwagen wäre quasi wie ein Poolfahrzeug, das jeder dienstlich nutzen kann, der es benötigt.
Ein Kollege, der daher einen Dienstwagen rein für dienstliche Zwecke nutzt, muss logischerweise nichts als geldwerten Vorteil versteuern, da keine Privatnutzung vorliegt und es keinen geldwerten Vorteil gibt.
Es gibt natürlich bei dieser Vorgehensweise der Nutzung ein paar zusätzliche Maßregeln, die Du beachten solltest. Jedes Mal, wenn Du das Fahrzeug verwendest, muss es so kontrolliert werden, als würdest Du gerade einen Mietwagen übernehmen. Defekte und Schäden müssen dem jeweiligen Fahrer zugeordnet werden, damit die Verantwortung für die Kosten der Behebung klar ist.
Die Privatnutzung bezieht sich lediglich auf die An/Abfahrt und die Freizeit.
Und auch nur dafür zahlst Du den geldwerten Vorteil.
Wird das Fahrzeug während der AZ von Dir nicht benötigt, warum sollte ein Arbeitskollege das Firmenfahrzeug dann nicht nutzen dürfen?