Firmenwagen, 1%-Regelung und KM-/Entfernungspauschale?
Hallo zusammen,
mein erster Beitrag hier im Forum :-)
Ich habe schon die Suchfunktion benutzt (nach „Firmenwagen“ gesucht) und alle Beiträge gelesen, meine Fragen konnte ich mir damit aber nicht beantworten:
info vorab: nach Gespräch mit dem Geschäftsführer wg. Lohnerhöhung kam der Firmenwagen-Gegenvorschlag. Ich versuche gerade rauszufinden, ob sich das für mich lohnen würde.. seither hatte ich mit der Steuererklärung wg. der Entfernungs- und KM-Pauschale sagen wir mal 2.156,- € zurück bekommen (KM-PS und Entf.-PS)
Soweit ich nun im Internet rauslesen konnte, kann man z.B. bei einem Firmenwagen, wenn Hybrid 0,5% monatlich vom Listenpreis und je KM 0,03% je KM Entfernung versteuern - wenn der Wagen nicht nur Beruflich genutzt wird. Und dabei soll es möglich sein, dass man, obwohl der AG alles sonst zahlt, die KM- & Entfernungspauschale bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Was mir nun unklar ist: ist mit diesen 0,5% zzgl. den 0,03% das Thema Firmenwagen für mich das Thema erledigt und sonst habe ich keinen weiteren Nachteil? (also, im Vergleich zu vor Firmenwagen)?
Beispiel.: ich habe durch die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung bisher sagen wir 2.156€ zurück erhalten. (Durch die Pauschalen 0,30€ bis 20 KM und 0,38€ ab 21. KM - bei 30KM Arbeitsweg und 220 Tagen).
Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, aber es käme eben u.a. die 1%-Versteuerung hinzu. Angenommen der Dienstwagen hat einen Listenpreis (finde es recht unfair, dass nach dem Listenpreis gerechnet wird, aber gut :-)) iHv 30.000,-€ und ich verdiene z.B. 30.000/Jahr, dann würde sich nach z.B. Wiwo.de ein Geldwerter Vorteil iHv 285,-€ (0,5%, da Plugin Hybrid) - Netto Privatanteil = 121,47€ / Monat. -> ergibt pro Jahr 1.457,64€ die ich weniger bekommen würde bzw. würde ich dann eben statt 2.156,-€ „nur“ die 698,36 vom Finanzamt zurückbekommen.
Wie sieht es dann aus, wenn ich das nächste mal die Steuererklärung machen möchte? Kann ich dann wieder meine 220 Tage angeben und wird dabei bis 20 KM 0,30€ und ab 21. KM 0,38€ berücksichtigt? Oder gibt es noch einen weiteren Aspekt/Nachteil für mich, an dem ich gerade nicht denke? (Ich habe im Internet was gelesen von 180 Tage, die für die Pendlerpauschle nur angegeben werden dürfen bei Dienstwagen)?
Und wie verhält es sich mit dem Thema 0,5% bei Plugin Hybriden nach 2030? Dann erhöht sich das dann für mich ja auf 1% und ich hätte dann die doppelte Belastung, oder?
Bin für eigene Erfahrungen und fachkundige Tipps sehr dankbar! :-)
Grüße
Die Plugin Hybrid 0,5% Regelung gilt ja bei einer Batterie-Reichweite von aktuell mind. 60 KM. Wie ist es dann ab 2025, wenn eine Mindestreichweite von 80KM vorrausgesetzt wird? werden dann die 0,5% auf 1% angehoben? Oder gelten die 0,5% hier einfach weiter, da man im entsprechenden damaligen Zeitraum den Plugin Hybrid mit mind. 60 KM Reichweite geholt hatte?
1 Antwort
In deiner kompletten Berechnung fehlt der wegfallende Wertverlust deines Privatwagens, sämtliche Einsparungen der Betriebskosten wie Benzin/Diesel und Öl, keine Werkstattskosten, keine Inspektion, ......!
Und vom FA bekommst Du weiterhin alles ausgezahlt wie bisher, da wird nichts abgezogen, das passiert bereits über die Lohnabrechnung.
Und ohne das man großartig das Rechnen anfängt, kann ich nur eines sagen:
Logisch rechnet sich ein Firmenwagen, erst recht, wenn Chef Tanken usw. ebenfalls alles zahlt.
"das stimmt nicht so ganz ;-) ich hatte ja geschrieben: „… Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, …“ :-)"
Fehlt aber dennoch in deiner Aufrechnung!
Und ich fahre jeden Tag 85 Kilometer zur Arbeit.
Und es rechnet sich!
Ich versteuere 1150 Euro über die 1% Regelung + die Kilometer, zahle also um die 500 Euro für mein Fahrzeug mit "all inklusive" im Monat.
Da brauche ich nicht anfangen zu rechnen, mit einem Privatfahrzeug und 500 Euro im Monat würde ich das finanziell nie hinbekommen.
Hallo,
ja, im Text hier habe ich es nicht aufgeführt, weil es in meinen Augen irrelevant war :-)
okay.. das heißt du fährst einen Plugin Hybrid und kommst so auf die etwa 500€, richtig? (das sind ja dann die 0,5% oder? Was sind dann die 1150€ -> 1%?)
Das stimmt schon.
ind du kannst trotzdem für Pendlerpauschale ansetzen und dabei geht’s bei dir problemlos auch über 4,5K zurück zu bekommen?
Grüße
Die 1150 Euro entsprechen bei mir die 1% Regelung plus Kilometer.
Fahre einen Diesel!
Die 1% bzw 0,5 % dienen der Berechnung dieser Summe, nämlich der 1150 Euro.
Versteuert wird es dann mit Deinem persönlichen Steuersatz.
Und ja, ich bekomme alle gefahrenden Kilometer, sofern ich diese nachweisen kann, angerechnet.
Beim ersten Mal hat das Finanzamt nachgefragt. Anhand der Rechnungen aus der Werkstatt konnte ich nachweisen, dass ich diese Kilometer fahre.
Unabhängig davon, habe ich die Finanzbeamtin gefragt, wie sonst, wenn nicht mit dem Firmenfahrzeug, denkt sie denn, wie ich ins Büro komme!
Hallo,
danke für die Antwort.
das stimmt nicht so ganz ;-) ich hatte ja geschrieben: „… Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, …“ :-)
Mir ist das schon klar, mir geht es aber um die Fragen, die ich hier gestellt habe.
Das mit dem Firmenwagen rechnen kann nicht pauschal gesagt werden. Angenommen du hast einen Weg von 100km zur Arbeit - das würde eine absetzbare Pendlerpausche iHv ca. 8.000,-€ ausmachen. Und je nach Gehalt und eben die 1% Regelung kann es sich auch nicht mehr lohnen, vor allem wenn man die 8.000,-€ in brutto Gehalt umrechnet ;-)
Die zweite Hälfte von deiner Antwort war aber hilfreich, danke!
Bitte noch um weitere Meinungen.
Grüße