Fragen zum Geldwerter Vorteil Firmenwagen?

1 Antwort

Könnte man gut, wenn die Informationen vollständig wären.

Wir wissen:

Der Unternehmer lebt in Köln

Der Unternehmer hat eine Zweitwohnung in Bochum

Der Unternehmer hat Kunden in Bochum

Ab und zu fährt er auch in der Woche Heim, wenn es ihn zu seinen Liebsten zieht.

Wir wissen nicht:

Welche Rechtsform hat das Unternehmen, ist er Einzelunternehmer, oder ist es eine GmbH und er ist bei der GmbH angestellt

Wo ist der Sitz des Unternehmens, oder die Betriebsstätte?

Danach richtet sich nämlich, ob alle Fahrten Betriebsfahrten sind und die Zweitwohnung eine betriebliche Wohnung, um Übernachtungskosten zu sparen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Einzelunternehmer

Firmensitz/Lebensmittelpunkt ist Köln

Hauptkunde ist in Bochum, wo der Unternehmer selber montags - samstags tätig ist

die Zweitwohnung in Bochum, Nähe Einsatzort, dient als Büro, um in Ruhe die Schreibarbeiten zu erledigen und um Übernachtungs- und Fahrtkosten/Fahrtzeit zu sparen

Vielen Dank im Voraus

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@Michelle2000

Wenn es mein Mandant wäre, würde ich alle diese Fahrten als Betriebsfahrten ansehen und die Miete der Zweitwohnung als Betriebsausgabe buchen.

Also für die üblichen Privatfahrten die 1 % Regelung, aber um die anderen Sachen nicht kümmern.

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@wfwbinder

Können Sie mir bitte auch eine Frage zu Kostendeckelung beantworten?

Nehmen wir an das FA akzeptiert das Fahrtenbuch nicht und rechnet nach 1 Prozent Regelung.

Pauschaler Wertansatz:

0,03 % x 70.000 BLP x 50 km x 12 Monate = 12.600 Euro

Privater Nutzungsanteil:

70.000 x 1 % x 12 Monate = 8.400 Euro

auch wenn man die 30 Cent Pauschale noch abzieht macht das ca. 20 tsd Euro

Die tatsächlichen Kosten für das Auto im Jahr:

Versicherung/Steuern: 2.000 Euro

Benzin/Reparatur usw.: 2.000 Euro

max. 4.000 Euro

Hat man dann maximal einen geldwerten Vorteil von 4.000 oder wird das noch anders berechnet?

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@Michelle2000

Etwas seltsam, im Sachverhalt war der Listenpreis noch 50.000,- nun ist er 70.000,-.

Die Fahrten aus dem Sachverhalt machen alleine 15.000 Kilometer aus, es dürften ja noch weitere Kilometer gefahren worden sein, warum hätte man sonst ein Fahrtenbuch führen sollen.

15.000 Kilometer mit einem Wagen zumindest der gehobenen Mittelklasse machen mindestens 1.200 Lister aus. dass allein bringt 2.000,- Euro Kraftstoffkosten.

Außerdem hast Du in Deiner Rechnung die AfA völlig herausgelassen. Bei 50.000,- Kaufpreis 8.333,- Euro pro Jahr, bei 70.000 Euro Kaufpreis 11.667,- Euro.

Darüberhinaus, wenn Du die Fahrten nach Bochum nicht als Betriebsfahrten siehst, kann das Auto gar nicht Betriebsvermögen sein, denn der Betriebliche Anteil der Fahrten wäre unter 10 % und damit dürfte der Wagen kein gewillkürtes Betriebsvermögen sein.

Davon abgesehen, wenn der Sachverhalt echt wäre und nicht konstruiert, wäre es sowieso viel besser von Köln nach Bochum mit der Bahn zu fahren und kein Auto für diese Fahrerei zu kaufen.

Des Weiteren ist die Entfernung zwischen Köln und Bochum je nach Straßenverbindung 86 bi 92 Kilometer.

Anscheinend nutzt Du das Forum hier um freundliche Menschen, die ihre Zeit opfern um ordentliche Fragen zu beantworten und Hilfe zu leisten für irgendwelche dummen Streiche aus.

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@wfwbinder

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich frage für meinen Freund und daher diese Fehler…

Autokaufpreis 50 und BLP 70.000 Euro.

Er wohnt 50 km von Bochum entfernt, kurz vor Köln.

Wie sieht es aus mit der Kostendeckelung?

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@Michelle2000

Ich schrieb doch schon, wenn die Zahlen aus dem Sachverhalt stimmen, kann das Auto kein Betriebsvermögen sein.

Auf der anderen Seite bin ich der Ansicht, dass alles Betriebsfahrten sind, weil Betriebsstätte dort ist, wo Dein Freund wohnt.

Außerdem sollte er das mit seinem Steuerberater besprechen.

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@wfwbinder

warum kann das Auto kein Betriebsvermögen sein?

er ist auch der Meinung, dass alle Fahrten von Köln nach Bochum betrieblich sind.

Betriebsstätte ist Köln das ist richtig.

Kennst du ein aktuelles Schreiben über Kostendeckelung?

Er ist auf der Suche nach einem neuen StB. Tipp gerne per PN.

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@Michelle2000
warum kann das Auto kein Betriebsvermögen sein?

Wenn die Zahlen richtig sind und wenn man von diesem Modell ausgeht, dass die Fahrten nach Bochum Privatfahrten sind, weil eben die Wohnung in Bochum nur eine doppelte Haushaltsführung wäre, dann wären ja alle diese Fahrten Privat.

Aber wenn die betriebliche Nutzung unter 10 % ist, dann ist das Fahrzeug Privatvermögen.

https://www.finanztip.de/gewillkuertes-betriebsvermoegen-pkw/

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@wfwbinder

Das habe ich anders gelesen in BMF Schreiben, denn die Fahren zur Zweitwohnung gelten als betrieblich, leider nicht als Privat.

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@Michelle2000

Langsam wird es langweilig, entweder es ist betrieblich, was ich in diesem Fall richtig finde, was ich schon zweimal geschrieben habe. Aber dann ist die Zweitwohnung eben auch betrieblich und damit nicht in der Berechnung Privatanteil.

Oder ich sehe die Zweiwhnugn als Privat an. Dann sind die Fahrten dorthin auch privat, aber steuerlich eben mit der Pauschale von 30 Cent abzugsfähig, aber diese Abzugsfähigkeit besteht nur in der Gleichbehandlung mit den Arbeitnehmern in der gleichen Situation.

Was ich aber bei der ganzen Sache nicht verstehe ist, warum der eigentlich so ein Theater um diese Fahrten macht. Seine Betriebsstätte ist bei Köln. Er fährt nach Bochum, weil da der Kunde ist, also sind das alles betriebliche Kilometer und abzugsfähig.

Ich kann übrigens nur hoffen, dass es in Bochum mehr als einen Kunden gibt, denn sonst wäre die Scheinselbständigkeit das viel größere Problem.

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@wfwbinder

Er hat mehrere Kunden und mehrere Mitarbeiter...

Die Zweitwohnung ist betrieblich und wird als doppelte Haushalt geführt...

Die Fahrten sind ja auch beruflich. Meine Frage ging eigentlich eher nur wegen mehr als nur eine Heimfahrt am WE.

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@Michelle2000
Die Zweitwohnung ist betrieblich und wird als doppelte Haushalt geführt...

Eins von beiden geht nur. Entweder die Wohnung ist betrieblich, dann sind die Fahrten dorthin Betriebsfahrten.

Oder es ist eine doppelte Haushaltsführung (der Haushalt ist privat), dann gelten die Regeln für für die doppelte Haushaltsführung wie bei Arbeitnehmern.

Das war jetzt mindestens zum dritten Mal das Gleiche. Mir ist nicht klar, warum Du es nicht begreifst. Tut mir Leid, aber das Ding ist für mich durch.

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