Mit welcher Frist muß der Arbeitgeber ankündigen, wenn er den Dienstwagen wieder zurück haben will?
Kann mir meine Firma fristlos den Dienstwagen streichen- der mir mündlich zugesagt wurde u. den ich nun auch schon 2 Jahre gefahren habe? Oder gibts hierzu Fristen zu beachten, ich wurde nicht gekündigt, aber scheins sitze ich auf dem absteigenden Ast.
3 Antworten
Da gibt es mehrere schriftliche Verträge, die man nachsehen muss.
Steht im Arbeitsvertrag etwas von einem Dienstwagen ? Dan gilt das - der Arbeitgeber kann wohl den Wagen wechseln, aber wenn da steht, ein Dienstwagen wird zur Verfügung gestellt, dann ist das eine vertragliche Pflicht.
Andererseits ist auch möglich, dass es zu dem Thema eine Betriebsvereinbarung gibt, etwa , dass alle Aussendienstarbeiter alle zwei Jahre einen Mittelklassewagen zur verfügung gestellt bekommen.
Gibt es keine derartige Regelung, dann ist das eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und jederzeit widerrufbar.
Dieses Thema ist zu komplex, um die von Dir noch nicht näher erklärten Rahmenbedingungen zu bewerten. Daher hilft Dir ein Blick in den folgenden Link und die dort zum Schluss weiterführenden Rechtshinweise:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Dienstwagen.html
Da gibt es nach meinem Kenntnisstand keine Fristen. Wenn dazu kein schriftlicher Vertrag existiert kann der Wagen so schnell stillgelegt oder verkauft werden wie er ausgegeben wurde.