Dienstwagenbesteuerung (1%) - was in der Steuererklärung angeben?
Hallo,
müssen für einen Dienstwagen, der bereits über die 1%-Regelung in der monatlichen Gehaltsabrechnung besteuert wird (1% Bruttolistenpreis + Entfernungspauschale) noch zusätzliche Angaben in der Einkommenssteuererklärung gemacht werden?
Ist mit Angabe aller Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung "alles abgedeckt" oder müssen trotzdem noch an anderer Stelle Angaben zum geldwerten Vorteil o. Ä. gemacht werden?
Danke,
viele Grüße!
2 Antworten
Ich denke, Du kannst auch Deine Entfernungs-km eintragen. Die stehen natürlich nicht in der Lohnsteuerbescheinigung.
Mit Angabe aller Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung ist "alles abgedeckt".