Anfertigung trotzdem durchführen lassen?

Hallo Leute,

Mein Mann und ich haben folgendes Problem:

Wir wollten für seine Oma eine Kette mit Anhänger beim Juwelier anfertigen lassen. Wir haben daraufhin eine Anfrage gestellt beim Juwelier und er meinte es ist alles kein Problem und die Kette können wir bei ihm für 456€ machen lassen. Nur würde es was länger dauern weil es eine spezielle Anfertigung ist. Das war auch kein Problem für uns. Damit der Juwelier auch mit dem Erstellen beginnen konnte, mussten wir eine Anzahlung 150€ tätigen, was wir auch gemacht haben.

Jetzt seit Monaten sagt er, er möchte den Auftrag abgeben, weil diese Anfertigung bei anderen Schmieden teurer ist als bei seinem und sein Schmied für längere Zeit wohl weg sei.

Bei anderen Juwelieren müssten wir nun über 1000€ zahlen für genau das gleiche und da er der günstigste ist mit 400€ und er von vornherein gesagt hat es wäre alles machbar, würden wir gern bei ihm bleiben wollen.

Jetzt stellt sich uns die Frage muss der Juwelier die Differenz zahlen wenn wir uns jetzt einen anderen Juwelier suchen? Kann man da rechtlich irgendwie vorgehen? Ist er verpflichtet den Auftrag den wir angenommen haben auch durchzuführen? (Schadensersatz, Ausbesserungspflicht...?) Müssen wir Mehrkosten für nicht erfüllung der Dienstleistung übernehmen?

Laut meinem Mann müssten wir dem Juwelier mindestens 3x die Chance geben zur Ausbesserung und beim 4x können wir uns an einen anderen Juwelier wenden jedoch müsste dann der 1. Juwelier die Differenz zahlen. Stimmt das so?

Wir bitten umdringenden Rat.

LG

Nina & Stefan

Gesetz, Kaufvertrag, Recht, Vertrag, BGB, Dienstleistung, Kauf, Pflicht, rechtlich
Auf wie viele (kostenlose) Haus- und Wohnungstürschlüssel hat man Anspruch?
  1. In einer Mietwohnung wohnen 5 Personen (Eltern mit älteren Kindern). Besteht ein Anspruch auf einen kostenlosen Wohnungsschlüssel pro Person? Wenn nicht, wie viele Schlüssel dann?

Den Mietvertrag haben nur die beiden Eltern unterschrieben (es gibt also sozusagen schwarz auf weiß nur zwei "offizielle" Bewohner), im Mietvertrag steht aber nichts darüber, wie viele Personen tatsächlich die Wohnung bewohnen oder bewohnen dürfen, und der Vermieter weiß natürlich, dass die ganze Familie dort wohnt und ist auch einverstanden, die Wohnungsgröße passt auch usw., nur besteht er darauf, 2 kostenlose Schlüssel seien ausreichend, 3 schon großzügig und 5 unmöglich. Ist das so rechtens?

  1. Wie sieht es bei den Haustürschlüsseln aus?

  2. Angenommen, jeder hat nun einen Haustürschlüssel, wobei der Vermieter nur zwei bezahlt und der Mieter die drei anderen mit dessen Genehmigung selber besorgt und bezahlt hat. Nun wird das Haustürschloss ausgewechselt. Muss der Mieter auch dann seine 3 "Extra"schlüssel wieder bezahlen? Auch, wenn immer wieder mal das Haustürschloss getauscht wird?

Danke für Antworten. Besonders hilfreich wäre es mit Begründung, Paragraph o.ä., denn mit google finde ich schon alle möglichen widersprüchlichen Antworten auf die Frage, nur die Begründungen fehlen, meistens sagen die Antworter nur, ob Ihrem persönlichen Gerechtigkeitsempfinden nach die Ansprüche des Mieters übertrieben sind oder nicht...

Mietrecht, Mietwohnung, Recht, Zivilrecht, BGB

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