Muss ich (Privatverkauf) die Ware zurück nehmen?

2 Antworten

Wenn du nachweisen kannst, dass der Käufer den Mangel beim Abschluss des Kaufvertrages kannte, hat er bezüglich dieses Mangels keine Handhabe, siehe dazu § 442 Abs. 1 Satz 1 BGB:

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.

Das gilt allerdings nur für diesen konkreten Mangel. Ansprüche wegen anderer, beim Kauf nicht bekannter Mängel kann der Käufer weiterhin geltend machen. Einen wirksamen Ausschluss der Gewährleistung hast du ja leider versäumt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nein. Das Widerrufsrecht gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Außer, das Gerät hat einen Mangel, der dir bekannt war über den du den Kunden nicht informiert hast.
Die Mängel sollten vorzugsweise in der Artikelbeschreibung enthalten sein.

Bei mündlichen Absprachen könnte es schwieriger werden.

Er hat ihn ausprobiert hat den Mangel erkannt. Wollte ihn trotzdem. Die mir bekannten Mängel bzw das das Schloss aufgebohrt wurde hatte ich mit ausgeschrieben. Ich weiß ja nicht was er schon alles an dem Ding rum "gedoktort" hat.

Das Geld hab ich ja schon also ist der Kauf doch abgeschlossen. Mündlich bzw schriftlich haben wir nichts gemacht. Er hat es ja gewusst.

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