Sind Willenserklärungen auf einem Kreuzfahrtschiff auf hoher See außerhalb der Hoheitsgebiete bindend?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um Irrtümern vorzubeugen, ein Kapitän ist kein Urkundsbeamter, oder Notar, also Grundstücksgeschäft kann man auf einem Kreuzfahrtschiff nicht vornehmen.

Für alle anderen Verträge gilt Vertragsfreiheit.

Wenn im Vertrag kein Gerichtsstand vereinbart wird (was in dem Fall praktisch wäre), würde man bei streitigkeiten von einer sinnvollen Regelung ausgehen.

Also, auf einer Kreuzfahrt im Mittelmeer, auf einem Schiff einer Norwegischen Reederei, mit Startpunkt Genua, vereinbaren ein Deutscher, mit Wohnsitz in Spanien und ein Niederländer, dass das Auto des Deutschen was am Hafen von Barcelona steht und dessen spanischer S.A. gehört, an den Niederländer geht. Der Kaufpreis von 10.000,- US-Dollar, wird von einem Konto bei Revolut (litauische Bank) auf ein Konto bei Wise (belgische Bank) überwiesen.

Wir haben:

Deutschland

Niederlande

Norwegen

USA (alle Geschäfte in Dollar ziehen ggf. die USA gerichtsmäßig an sich)

Belgien

Litauen

Spanien.

Wenn es nun Streitigkeiten aus dem Vertrag gibt, wird entscheidend sein, wer was zu bemängeln hat.

Steht der Wagen nicht in Barcelona auf dem Parkplatz, kann der neue Eigentümer den Wagen in Barcelona als gestolen melden.

Würde ihm dann gesagt, dass es ein Auto mit der Autonummer gar nicht gibt udn die übergebenen Wagenpapiere gefälscht sind, könnte er den Verkäufer in Deutschland, in Spanien, oder auch in den Niederlanden anzeigen.

Ist der Wagen da, aber der Motor kaputt und er will den Vertrag anfechten so kann er das gleich in Sanien machen.

Fährt er in die Niederlande und merkt erst dort, dass der Wagen einen schweren, verschwiegenen Unfallschaden hat und verzogen ist, dann kann er den Vertrag auch in den Niederlanden anfechten, weil der Vertrag mit einem Unternehmen als Verkäufer abgeschlossen wurde udn eventuell vor Gericht sogar ein Versäumnisurteil erreichen, wenn der Verkäufer nicht anreist.

Das Problem wäre dann das Urteil in Spanien durchzusetzen, weil das zwar geht, denn beide Länder sind in der EU, aber trotzdem viel Verwaltungsarbeit.

usw. usw. usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Verträge sind frei verhandelbar.

Wenn so ein Vertrag in Internationalen Gewässern entsteht, greift das BGB oder andere Schutzklauseln und Gesetze im Namen des Kleinen Mannes nicht, ergo gibt es in meinen Augen keine ungültigen Vertragbestandteile, Vertrag ist Vertrag. Wenn du dich dabei über den Tisch ziehen lässt, hast du Pech gehabt.