Darf ich als Werkstudentin alleine in der Abteilung angestellt sein?

Hallo! Leider finde ich diesbezüglich nichts im Internet.
Ich habe eine Werkstudentin unter meinen Kollegen, wir arbeiten bei einem Versicherungsvertreter. Dieser hat mehrere Abteilungen: Berater, Büro/Backoffice etc. und unter anderem auch die Marketingabteilung. Die lief nicht (auf Grund des SM Managers), weshalb er dort jeden gekündigt hat - bis auf die Werkstudentin, weil das nicht ging rechtlich.
Sie soll jetzt die komplette Arbeit von sich selber, einer Mediengestalterin, einem Videografen und einem Social Media Marketing Manager machen, obwohl sie weder Vorgesetzten hat, noch jemanden der überhaupt im selben Bereich/Abteilung arbeitet wie sie. Es macht ja jeder etwas anderes sonst in der Firma.
Ist das so überhaupt erlaubt? Haben Werkstudentin nicht genau wie Auszubildende einen Anspruch auf jemanden der dir "was bei bringt"?
Ich meine nur gelesen zu haben, dass der Bereich in dem ein Werkstudent angestellt sein kann, zwingend mit dem Bereich seines/ihres Studiums verwandt sein muss, aber da denke ich mir: Heißt dass, dass es eine richtige Abteilung sein muss oder dass man den/die Student*in dann nur mit Aufgaben seines/ihres Bereiches beschäftigen muss? Weil sonst könnte ich mir in meine Medienagentur ja auch n paar Reagenzgläser hauen und n paar Biologie Studenten beschäftigen (ihr wisst hoffentlich was ich damit meine haha)

arbeitgeber, arbeitnehmer, Werkstudent, Arbeitsrecht. Arbeit
Minusstunden bei Minijob bzw.450€ Job?

Hallo, ich habe bei einer Firma einen Minijob.
Leider konnte ich an einem Tag aufgrund eines Bahnstreiks, entgegen der Absprache, nicht zur Arbeit erscheinen. Als ich zwei Tage später (dieselbe Woche) wieder arbeiten war hat mein Chef mir für den gesamten Tag Minusstunden gegeben. (-8 Stunden vom Zeitkonto abgezogen und nicht lediglich 0 Stunden für den Tag aufgeschrieben)

Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob es rechtens ist, an einem Tag wo ich entgegen der Absprache nicht zur Arbeit erscheinen konnte mehr oder weniger Geld an meinen Arbeitgeber zahlen muss?

Fiktiv würde ich ja aufgrund meiner Abwesenheit an einem Tag, 8 Stunden ohne Bezahlung arbeiten damit sich die Minusstunden ausgleichen würden.

In meinem Arbeitsvertrag steht zur Arbeitszeit folgendes:

Die jeweilige Arbeitszeit und Diensteinteilung richtet sich nach Dienstanweisung und Dienstplan und ist im Tag-, Nacht- oder Wochenenddienst möglich. Arbeitsrechtlich festgelegte Pausen zählen nicht zur vergüteten Arbeitszeit. Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt mindestens 7 Stunden wöchentlich. Für die Berechnung des Durchschnitts ist ein Zeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. Der Mitarbeitende hat seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen. Der Arbeitgeber behält sich die Möglichkeit der Differenzierung von Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit vor. Der Aufgabenbereich kann durch Arbeitsanweisung näher bestimmt und im Bedarfsfall geändert werden.

Bezüglich Zeitarbeitkonto oder Minusstunden befinden sich keinerlei weiteren Regelungen oder Anmerkungen im Arbeitsvertrag

Vielen Dank bereits vorab für die begründeten Antworten.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, job, Minijob, Arbeitszeit, Minusstunden, 450-Euro-Job
Bewertung Arbeitszeugnis, jemand Erfahrung?

Würde gerne eine kleine und kurze Auskunft einholen was andere von diesen Sätzen halten und ob es Doppeldeutigkeiten oder ähnliches gibt.

Überschrift, Einleitung und Aufgabenbeschreibung sehen meiner Meinung nach in Ordnung aus.

"Besonders möchten wir hervorheben, dass Herr XXX die Fortbildungen für XXX sowie XXX mit Erfolg abgeschlossen hat.

Herr XXX überzeugte uns mit dem sehr erfolgreichen Einsatz seiner vielseitigen und fundierten Fachkenntnisse. An unseren betrieblichen Weiterbildungsveranstaltungen nahm er immer mit viel Engagement teil. Auch in schwierigen Situationen zeichnete er sich durch eine sehr schnelle Auffassungsgabe aus und fand stets gute Lösungen.

Er war ein aktiver Mitarbeiter. Auftretende Schwierigkeiten überwand er mit Durchhaltevermögen. Mit der Arbeitsweise von Herrn XXX waren wir voll zufrieden. Darüber hinaus war er bei seiner Arbeit motiviert und engagiert.

Herr XXX zeichnete sich stets durch eine überdurchschnittliche Arbeitsqualität aus. Daneben zeichnete er sich durch sein hervorragendes Verständnis für technische Zusammenhänge aus.

Herr XXX hat bei der Erledigung seiner Aufgaben jederzeit unseren Erwartungen entsprochen. Mit seinen Leistungen waren wir mehr als voll und ganz zufrieden.

Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. Herr XXX trug zu einem harmonischen Betriebsklima bei.

Herr XXX scheidet zum heutigen Tage aus unserem Unternehmen aus.

Wir bedauern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und danken Herrn XXX für die erfolgreiche Mitarbeit. Für seine berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles gute.

arbeitnehmer, arbeitsrecht, Arbeitszeugnis

Meistgelesene Fragen zum Thema Arbeitnehmer