Arbeitskleidung nach Frist zurückgegeben - Kein Geld?
Hallo, ich wurde aus meinem betrieb zum 01. gekündigt. Die Arbeitskleidung sollte ich am 14. zurückgeben, habe es jedoch zeitlich nicht geschafft.
Ich habe die Kleidung dann nach 1-2 Wochen komplett abgegeben. Für die Kleidung musste man einen Pfand zahlen. Diesen Pfand habe ich nicht zurückbekommen.
Was kann ich tun, um diesen Pfand zurückzubekommen, da ich die Kleidung ja auch schon abgegeben habe.
Die Abgabe wurde schriftlich auf ein Blatt Papier dokumentiert.
2 Antworten
Das Pfand schriftlich nachweisbar unter Angabe des Zeitpunkts der Rückgabe mit Fristsetzung von 10 Tagen einfordern.
Der Arbeitgeber hat verlangt dass die Kleidung gewaschen werden soll.
"Das Pfand schriftlich nachweisbar unter Angabe des Zeitpunkts der Rückgabe mit Fristsetzung von 10 Tagen einfordern."
Wie genau meinst du das?
Nichts. Du hast die Kleidung zu spät abgegeben (trotz Frist) somit wird der Pfand zu Recht einbehalten.
su hättest die Wäsche auch behalten können.
Er hat die Frist zur Rückgabe nicht eingehalten, somit ist es als ob er sie nicht retourniert hat. Kein Pfandanspruch trotz Rückgaben. Die Rückgabe kann, aber muss nicht berücksichtigt werden. Und ernsthaft: 1 Monat braucht man nicht um Dienstkleidung zu retournieren, schon gar nicht, da diese nicht gewaschen sein muss.