Bafög Auto als Vermögen?

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Hallo,

" Kraftfahrzeuge (neben Autos geht es hier auch um Motorräder!) sind keine Haushaltsgegenstände und werden als Vermögen berücksichtigt, sofern ihr Eigentümer des Fahrzeuges seid.

Soweit jemand anderes den Kaufvertrag unterschrieben hat und auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält, ist diese Person auch Eigentümer. Das gilt selbst dann, wenn der Wagen auf euch zugelassen ist, ihr also Halter seid, und außerdem die Versicherung auf euren Namen läuft.

Existiert kein Kaufvertrag (mehr) wird das BAföG-Amt jene Person als Eigentümer sehen, auf die der Wagen zugelassen ist – sofern diese auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) in Händen hält."

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Nachweise in Kopie dem Bafög Antrag beifügen !