Während Bürgergeldbezug Abfindung erhalten - Schulden bezahlt?

Hallo an alle Hilfsbereite. Ich habe eine fünfköpfige Familie (Bedarfsgemeinschaft). Wir beziehen seit einem Jahr Bürgergeld. In diesem Monat habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber 50.000 Euro Abfindung ausgezahlt bekommen und habe das ganze Geld für Schulden aufgebraucht. Ich habe damit laufende Kredite getilgt und den Rest an meine Eltern überwiesen, weil Sie mir das Geld vor 5 Jahren für andere Schuldenzahlungen geliehen haben und habe bei den Eltern immer noch was offen ist. Alle Zahlungen kann ich nachweisen. Überall liest man, dass die Abfindung beim Bürgergeld (Hartz4) angerechnet wird. Jedoch in meinem Fall ist das Geld aus dieser Abfindung komplett für die Schuldenzahlungen innerhalb eines Tages aufgebraucht wurde und dzbgl. finde ich im Internet keine Antwort.

  • wird meine Familie weiterhin Bürgergeld bekommen?
  • werde nur ich aus dem Bürgergeldbezug ausgenommen und meine Frau mit 3 Kindern nicht?
  • kann in diesem Fall nur meine Frau mit 3 Kindern den Antrag stellen für die Weiterzahlung?
  • unabhängig davon, dass die Abfindungen angerechnet werden, das Geld habe ich ja nicht, was kann man da anrechnen (realistisch) oder bekommen wir einfach zukünftig weniger Bürgergeld im Monat?

Wäre echt dankbar für sachkundige Antworten (bitte keine Meinungen)

Im Voraus danke an jeden.

Abfindung, Arbeitslosengeld, Hartz 4, jobcenter, Schulden, Anrechnung, Bedarfsgemeinschaft, Einmalzahlung, Rückforderung, Bürgergeld
Vermittlungs Gespräch beim Jobcenter plötzlich mit 2 Personen?

Hallo zusammen,

ich habe demnächst ein Vermittlungsgespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin beim Jobcenter.

Ausgerechnet an dem Tag hätte ich einen wichtigen Arzttermin gehabt, den ich verschieben musste und auf den ich lange warten musste, weil meine Arbeitsvermittlerin mir zurückschrieb, dass sie mir leider keinen Ausweichtermin anbieten kann, da sie eine zweite Kollegin für den Termin mit eingebunden hat.

So eine Situation habe ich zuvor noch nicht gehabt und da frage ich mich wieso denn so plötzlich eine zweite Person mit hinzugezogen wird? Ich habe nicht mal ein Schreiben oder sonstiges erhalten. Ich habe den Termin lediglich in der BA Mobil App angezeigt bekommen. 

Hat jemand eine Vermutung, was mich da erwarten könnte?

Das Einzige, was ich weiß ist das ich einfach so ohne das man mit mir vorher darüber persönlich gesprochen oder verhandelt hat mir eine Eingliederungsvereinbarung postalisch zugeschickt hatte. Und ich habe darauf nicht reagiert, weil ich weiß, dass es keine Pflicht ist, diese zu unterschreiben, aber ich habe herausgefunden, dass es verboten und rechtswidrig ist, ohne vorheriges und persönliches Gespräch einfach so eine EGV zu verschicken.

Ob es damit zu tun haben könnte?

Ich würde mich sehr auf euer Feedback freuen :) 

Ich finde es nicht normal das einfach so eine zweite Person dabei ist beim Termin und ich da ganz alleine sitze und derzeit leider keine Begleitperson mitnehmen kann. 

Arbeitsamt, jobcenter, Bürgergeld
Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Wie hoch ist das Schonvermögen ab 2023 und wie kann man kurzfristig ungeschütztes in Schonvermögen umwandeln?

Hallo,

bei verschiedenen Quellen wird Schonvermögen auch als "geschütztes Vermögen" definiert.

Die Fragen:

1) Ist das Schonvermögen bei Wohngeld, Bürgergeld, Energiebeihilfen und ähnlichem identisch hoch?

2) Welcher Betrag gilt ab Januar 2023? (im Internet werden Summe zwischen 5000 und 80000 Euro genannt. Oder aber auch Lebensalter in Jahre mal 500 Euro)

3) Wie ist eine relativ kurzfristige, legale Umwandlung von ungeschütztem Vermögen (welches also bei staatlichen Beihilfen angerechnet wird) in Schonvermögen möglich? Ein Beispiel habe ich bisher gefunden: ein arbeitsunfähiger Freiberufler mit einem Vermögen von 100000 Euro investiert 50000 Euro in die Sanierung (Fenster, Türen) etc. seiner kleinen ETW. Da Immobilien anscheinend unbegrenzt zum Schonvermögen gehören, soll dies legal sein?

Wäre es auch möglich (und vor allem sinnvoll?) wenn zB ein 60jähriger eine größere Summe in einen Riestervertrag (auch Schonvermögen) einzahlt?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ungeschütztes in Schonvermögen "umzuwandeln"? Vielleicht auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Ersparnisse noch relativ, der spätere Rentenanspruch eines Selbständigen gering ist.

Für Antworten danke im Voraus

Altersvorsorge, Rente, Freiberufler, selbständig, Wohngeld, Schonvermögen, Bürgergeld, Energiepauschale
Aufhebungsbescheid ohne Anhörung vom Jobcenter?

Hallo, ich habe ein abgeschlossenes Studium, konnte jedoch wegen einer chronischen Erkrankung nicht sofort mit der Arbeit anfangen. Also habe ich mich beim Jobcenter gemeldet und bezog ALG II bzw. Bürgergeld.

Nach der letzten Forderung meiner Kontoauszüge hat das Jobcenter zu viele Geldzuflüsse von meinem Freund oder meiner besten Freundin auf mein Konto festgestellt und kurzerhand ein Aufhebungsbescheid verschickt, mit welchem rückwirkend Leistungen gestrichen werden sollen, die ich bekam (ich hätte demnach 4 von 8 Monaten Überzahlungen erhalten).

Das Ding ist jedoch, dass es sich bei all den Geldern niemals um Schenkungen gehandelt hat, sondern um private, zinslose Darlehen. Ich werde alles wieder zurückzahlen!! Die ganzen Verträge hierzu habe ich auch schriftlich für jede einzelne Überweisung von ihnen, weil es für mich persönlich einfach wichtig war und ich niemals Geld einfach so als Hilfe akzeptieren würde. Es sind halt leider sehr viele Überweisungen und demnach auch Verträge, weil sie mir ständig kleinere Beträge überwiesen haben, wenn ich was gesehen habe, was ich kaufen wollte. Das Geld habe ich dabei auch nur genommen, weil mein Freund und ich unsere Heirat planen und ich bereits die Käufe für unsere spätere Ehe gemacht habe, z.B. Sachen, die ich später in der Ehe brauchen werde wie Geschirrservice. Er kauft selber dann halt andere Sachen schon vor.

Nun frage ich mich, ob das alles so rechtens ist, wenn ich vorher nicht mal gefragt wurde, worum es sich bei den Geldzuflüssen handelt (sind ca. 200 bis 500€ im Monat, immer unterschiedlich). Eine Anhörung gab es nicht. Was soll ich denn jetzt machen? Ich bin echt fertig mit den Nerven. Die werden mir doch niemals glauben. Hätte ich es dem Jobcenter denn vorher mitteilen müssen, wenn ich mir Geld leihe? Ich dachte Darlehen (auch private) wären nicht anrechnungsfähig :(

Hartz IV, jobcenter, Bürgergeld
Kann das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu Verpflichtet werden die Kosten für eine Berufsausbildung in einem Berufsförderungswerk zu übernehmen?

Servus,

aufgrund verschiedener Ereignisse die nicht nur in meine Verantwortung liegen wie eine Falsche Begutachtung, dass einem einen Bildungsweg verbaut wurde. Sowie der Filz und Vetternwirtschaft im Ländlichen Raum. Da ich mich aus dem Einflussbereich Bestimmter Personen Entziehen möchte die auf Behörden Arbeiten damit ich eine Chance habe beruflich wie auch privat auf die Beine zu kommen. Näher möchte ich auf dieses Thema nicht eingehen da es sonst zu kompliziert wird.

Anträge auf berufliche Weiterbildung wurde vom Arbeitsvermittler immer wieder abgelehnt und dies seit 10 Jahre, obwohl es Gutachten gibt auch zwei von der Agentur für Arbeit, die zu dem Ergebnis kommen, dass das damalige Gutachten falsch ist in einem diesen Gutachten wurde ich über 4 Wochen im Rahmen einer Arbeitserprobung begutachtet.

Da ich mich in einem Insolvenzverfahren befinde was noch ca. 1,5 Jahre dauert wird ein Umzug in ein anderes Bundesland schwierig, auch wenn ich Rechtlich die Möglichkeit habe. Da dann der Insolvenzverwalter die Mietkaution einbehält oder den Zukünftigen Vermieter über das Insolvenzverfahren Informieren.

Daher meine Frage da ich aufgrund der damaligen falschen Begutachtung mir ein Bildungsweg verbaut wurde und ich über keinen Berufsschulabschluss verfüge und ich als Schwebehindert eingestuft bin. Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter/Agentur für Arbeit dazu verpflichtet werden kann, dass die Kosten für eine Berufsausbildung übernommen werden müssen in einem Berufsförderungswerk in einem anderen Bundesland, so dass ich Berufliche eine Grundlage habe. In der Zeit der Maßnahme könnte ich mir in der Umgebung des Berufsförderungswerks nach Ablauf dem Insolvenzverfahren mir eine Wohnung suchen.

Agentur für Arbeit, Hartz IV, jobcenter, schwerbehinderung, Insolvenzverfahren, Bürgergeld