Jobcenter/Bürgergeld und Überstunden?

3 Antworten

Ganz einfach - sobald Du aus dem Leitungsbezug heraus bist, interessiert das JC Dein Einkommen bzw. auch nachträgliche Auszahlungen von Überstunden ( nur noch das letzte Monatseinkommen - für den zurückliegenden Monat vor Ende des Leistungsbezuges ist relevant - hängt damit zusammen, dass Lohnzahlungen per Monatsende erfolgen, wohingegen Sozialleistungen im Vorhinein ausgezahlt werden.) nicht mehr.

ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Ehrlich gesagt, nicht wirklich.

Ich mache zurzeit einen Teilzeitjob und mache auch Überstunden die ich ansammeln möchte um am ende des Jahres lange Urlaub zu machen

Also keine Auszahlung der Überstunden, sondern Stundenpolster, um es in Freizeit zu wandeln.

Sollte ich raus sein und ich plane doch keinen langen Urlaub mit meinen angesammelten Überstunden und würde die gerne am Ende des Jahren doch auszahlen, müsste

Also doch auszahlen lassen, kein Bürgegeld zu beziehen.

Stimmt, es gibt anscheinend beide Optionen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Solange Du Bürgergeld beziehst, bist Du verpflichtet alle Einnahmen zu nennen. Verzichtest Du aber auf das Bürgergeld, dann hat der Staat nicht mitzureden. Dies gilt ab dem Moment, ab dem Du auf das Bürgergeld verzichtest; also nichts mit rückwirkend! Aber Du mußt dem Staat formlos mitteilen, ab wann Du auf das Bürgergeld verzichtest. Das kann aber Auswirkungen haben, wenn Du erneut Bürgergeld beantragst!