Mieterin im Krankenhaus, Betreuer kommt! Was tun? Wie regeln?

3 Antworten

Ein Krankenhausaufenthalt, selbst anschliessende vorübergehend notwendige Tagespflege oder Reha-Massnahme wäre nun kein Grund für die Kündigung eines Mietvertrages. Allenfalls eine erwartbare vollstationäre Pflegebedürftigkeit, die dauerhaft als Folge der Krankheit oder Altersgebrechen (Demenz, Alzheimer) unumgänglich wäre.

Auch in diesem Fall wäre eine ordentliche Kündigung mit Fristen des Mietvertrages einzuhalten, bei entsprechender Mietdauer auch verlängert, die man allenfalls übereinstimmend einvernehmlich in Form eines Aufhebungvertrages oder freiwillig vorfristig anbieten könnte, gäbe es Nachmietinteressenten oder Eigenbedarf.

Selbstverständlich hätte der Betreuer als Bevollmächtigter Räumung, Rückbauten, Mängelbeseitigung und Schönheitsreparaturen zu leisten, sofern sie wirksam vereinbart und durch Nutzung tatsächlich geschuldet sind (Renovierungsstau ist bei älteren Mietern die Regel), wenn es zu einer (einvernehmlichen) Beendigung des Mietverhältnisse käme.

Bliebe der Mietvertrag aufrecht erhalten, kann ein behindertengerechter Umbau verlangt werden, wenn es an Haltegriffen, rollstuhlgerechtem Zugang oder ausreichend breiter Badezimmertür mangelt. Diese Umbauten wären auf Kosten der Mieterin zu genehmigen, dürfen allerdings mit Beendigung des Mietverhältnisses rückgebaut verlangt werden.

Darüber wird der Betreur sich ein umfassendes Bild machen und mit dir absprechen, wohin der "Mietzug" seiner Betreuten in Zukunft geht.

G imager761

Der Betreuer übt die vertraglichen Pflichten stellvertretend für den Mieter aus. Das gilt für Kündigungsfrist, Räumung und Renovierung. Mach Dich aber darauf gefaßt, dass ein Betreuer eventuell genauer hinschaut als der Mieter selber. Du weißt sicherlich doch, dass Renovierungspflichten oftmals nicht wirksam vereinbart worden sind. Das muß der Betreuer prüfen und beachten, schon um nicht in die Eigenhaftung zu kommen.

Wirtschaften kann der Betreuer nur mit dem vorhandenen Geld, reicht das für eine Renovierung nicht aus, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen. Nach meinen persönlichen Erfahrungen im Umgang mit Betreuern bei Mietsachen kann ich nur sagen, dass sich alles viel länger hinzieht als bei Erledigung durch den Mieter selber. Dafür aber ist dann auch alles besser organisiert.

Was Du tun sollst? Verhalte Dich kooperativ, dann geht alles besser vonstatten.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Was heißt, das der Betreuer genauer hinschaut, als der Mieter? Es besteht kein Mietvertrag, hat das etwas zu sagen? Ist das von Nachteil? Kooperativ werde ich natürlich sein, ich will ja auch, das alles ordentlich und schnell über die Bühne geht!

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@sandy444

Natürlich besteht ein konkludentes Mietverhältnis, wenn die Wohnung genutzt und Miete gezahlt wurde - es gibt kein Schiftformerfordernis bei Mietverträgen :-).

In dem Fall könntest du allerdings nach Kündigung keine Schönheitsreparaturen verlangen.

Gleichwohl auf die gesetzliche Kündigungsfrist bzw. entsprechende Miet- und BK-Vorauszahlungen von mindestens 3 Monaten bestehen, wenn du eher keinen geeigneten Nachmieter findest.

G imager761

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@sandy444

Was heißt, das der Betreuer genauer hinschaut, als der Mieter?

D.h., dass er das Mietverhältnis unter rechtlichen und nicht unter menschlichen Aspekten beurteilt. Ohne schriftlichen Mietvertrag beispielsweise treffen den Mieter keinerlei Renovierungspflichten. Geh davon aus, dass Du die Wohnung in dem jetzigen Zustand zurück erhalten wirst.

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Die Wohnung muss ganz regulär durch die Mieterin (bzw. deren Vertreter) gekündigt werden. Die vertraglichen Pflichten müssen ganz normal eingehalten werden.

Ideal wäre es für den Fall, dass nicht genug Geld für die noch zu zahlende Miete vorhanden ist, wenn Du Dich mit dem Betreuer verständigst, dass Du soweit möglich die Wohnung früher weitervermieten kannst. Das läge schließlich im Interesse aller.