Tja, was ist zu tun?

  1. Dem Arzt davon in Kenntnis setzen, der wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit dafür sorgen, dass sich die Dame einen neuen Job suchen darf.
  2. In der nächsten Polizeidienststelle eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 203 Abs. 4 StGB stellen.
  3. Von einem Fachanwalt zivilrechtliche Ansprüche aus § 823 BGB prüfen und ggf. durchsetzen lassen.
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Kann es sein, dass du per Post noch mal einen Freischaltcode oder sowas bekommst?

Kurzfristig hilft nur, am Schalter Bargeld auszahlen lassen oder dir Kohle von nem Kumpel leihen und ihm das überweisen.

Mittelfristig musst du wohl mit dem Filialleiter sprechen und so lange bleiben, bis das Problem gelöst ist. Wenn du dir schon den Luxus einer Filialbank leistest, sollen die gefälligst was tun für ihr Geld.

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Einfach einen Schenkungsvertrag machen (Kaufvertragsformular verwenden oder handschriftlich). Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 kann er das Fahrzeug dann selbst ummelden oder du machst das für ihn per Vollmacht. Versicherung noch benachrichtigen.

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Das hängt im Wesentlichen davon ab, was das für ein Abo ist und wie du es dir eingetreten hast. Infrage käme ggf. Eine Anfechtung z.B. wegen Erklärungsirrtums aus § 119 BGB oder arglistiger Täuschung aus § 123 BGB. Hilfsweise kündigen ist aber auf jeden Fall eine sinnvolle Option.

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Falls es dich beruhigt, ich habe bisher immer bei Kleinanzeigen per stinknormaler Überweisung ohne irgendwelchen Schnickschnack gezahlt und jetzt kommt’s: ich habe tatsächlich jedesmal mein Zeug bekommen. Es gibt auf dieser Welt tatsächlich mehr ehrliche Leute als Gauner, man mag es kaum glauben. 🤪

Ich schaue mir vorher (sofern vorhanden) die Bewertungen an und an den vorausgehenden Verhandlungen kann man mit etwas Menschenkenntnis auch gut abschätzen, ob der Typ ne coole Socke oder Stinker oder Abzocker ist. Alles andere ordne ich dem Restrisiko zu…

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Das kann man aus der Ferne nicht beantworten. Da muss man sich die genauen Berechnungsgrundlagen und den Vertrag anschauen. Vielleicht wurde eine Abschlussgebühr oder irgendeine unnütze Restschuldversicherung mit integriert. Kann aber auch sein, dass die erste Rate bereits fällig gestellt wurde oder die Restschuld taggenau doch mehr als die 448,77€ Ist. Möglich auch, dass die Restschuld zum Auszahlungstermin noch nicht ganz genau bekannt war, dann kommt der Restbetrag eben ein bis zwei Tage später.

War denn der abzulösende Kredit auch bei Consors? Gibt es keine Hinweise im Internetbanking; einen Tilgungsplan oder so etwas?

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Ich bin da nicht mehr auf dem neuesten Stand (da Sat-Gucker). Früher war jedenfalls Kabel Deutschland oder Kabel BW der einzige Provider für den Kabelanschluss. Beides ist mittlerweile in Vodafone aufgegangen. Glasfaser hört sich aber eher nach Telekom oder Telefonica an. Prüfe doch einfach bei allen drei online die Verfügbarkeit an deiner Adresse. Dann machst du einfach den Vertrag und schaust, was passiert. Die Techniker der Provider sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen, die wissen meist, wo sie nach dem Anschluss suchen müssen. Ansonsten fragst du den Hausmeister oder einen Nachbarn.

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Plötzlich ein Loch im Tank, die einzige Tankstelle im Umkreis von 20 km macht überraschend früher als sonst zu, Tankautomaten gibt’s auch keine. Es gibt auch keine Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die mit 5 Liter Sprit aushelfen könnten, dir ein Auto leihen oder dich kurz zur Arbeit oder zum nächsten Bahnhof fahren würden. Taxifahrer streiken und das Fahrrad ist kaputt. Was für eine dumme Verkettung ungünstiger Umstände.

Ganz ehrlich: wenn du dich nicht lächerlich machen willst, melde dich einfach krank.

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Einen Anwalt braucht du erst dann, wenn eine Anklage gegen dich erhoben wird. Das setzt voraus, dass die Staatsanwaltschaft nach eingehender Ermittlung von einem hinreichenden Tatverdacht ausgeht. Im Zuge dieser Ermittlungen wären natürlich auch Durchsuchungsmaßnahmen nach den Vorgaben der §§ 102 ff. StPO denkbar.

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Dann kommt wahrscheinlich § 31a BtMG zur Anwendung. 🙄

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Die Kirchensteuer berechnet sich zu 8-9% (je nach Bundesland) der Einkommensteuer. Wenn die 900€/Mon. die einzige steuerpflichtige Einnahme ist, beträgt die Einkommensteuer 0€ und 9% von 0€ sind wieviel?

Wenn noch mehr Einnahmen vorhanden sind und du keinen Bock auf Formeln und Tabellen hast:

https://www.bmf-steuerrechner.de/

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Du kannst dir überlegen, was du machen würdest, wenn du monatelang den gleichen Spam im Postfach hast. Richtig, den Kontakt sperren und andere davor warnen.

Wenn du aber eine Absage erhalten hast und der gleiche Arbeitgeber einige Zeit später eine ähnliche Stelle ausschreibt, kannst du es natürlich gern nochmal probieren. Falls du beruflich mehrere Jahre interdisziplinär unterwegs warst und unbedingt für eine bestimmte Firma arbeiten möchtest, lohnt sich eher eine Initiativbewerbung.

In jedem Fall solltest du deine Bewerbungsunterlagen gründlich und präzise vorbereiten und regelmäßig aktualisieren. Aber dabei hilft dir Tante Google oder ein gutes Buch.

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Das wäre so der Klassiker für eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums nach § 119 BGB und arglistiger Täuschung nach § 123 BGB. Widerrufen würde ich bestenfalls hilfsweise.

Wenn du die Erklärung anfechtest statt widerrufst, ist es völlig wumpe, was in den AGBen steht.

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Gesetzliche oder steuerliche Einschränkungen gibt es bei diesem Betrag nicht. Möglicherweise gibt es aber ein Überweisungslimit von deiner Bank. Das kannst du im Online-Banking einsehen und ggf. anpassen. Kann durchaus einen Tag dauern, bis das geändert wird.

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Abrechnen kann er nur, was innerhalb des Abrechnungszeitraums an Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Kaminfegerkosten und Wartung angefallen ist. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung, kann er die künftigen Vorauszahlungen entsprechend anpassen. Diskutiert wird derzeit, ob diese Anpassung auch durch Extrapolation der gegenwärtigen Brennstoffkosten gerechtfertigt sein soll.

Herauszögern kann er die Abrechnung bis maximal 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.

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Dann sollte er in die Santander-Filiale seines geringsten Misstrauens schlappen und dort nachfragen. Möglicherweise ist die berechnete Belastung zu hoch, in irgendeiner Auskunftei ein Eintrag vorhanden (muss nicht unbedingt die Schufa sein) oder die Bonität nicht ausreichend. Da kocht jede Bank ihr eigenes Süppchen. Die eine fragt fünf Auskunfteien an, der anderen reicht die Schufa. Die eine rechnet mit x € Lebenshaltungskosten, die nächste mit y € und die dritte macht das vom Wohnort abhängig. Kleinstkredite laufen bei fast allen Banken automatisiert nach eigenen Algorithmen ab.

Wenn die Sandander-Filiale auch nichts mehr reißen kann, kann er es bei einer anderen Bank probieren, einen (Online-)Finanzmakler wie Check24 damit betrauen oder ein paar Kröten sparen, bis es passt.

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Hier mein Senf:

  1. Ein neues oder fast neues Auto kann nie ein geeignetes Anfängerauto sein, weil du unweigerlich Beulen in Kratzer einfahren wirst. Und wenn du auf die Idee kommst, das über die Vollkasko abwickeln zu wollen, steigt dein ohnehin hoher Versicherungsbeitrag ins Unermessliche.
  2. Ein lächerliches Leistungsgewicht hält dich zwar vielleicht davon ab, übermütig zu werden, aber fehlende Reserven können in unterschätzen Situationen auch schnell zum Verhängnis werden.
  3. Entgegenzurechnen ist natürlich die Neuwagengarantie und die Tatsache, dass in den ersten Jahren des Lebenszyklus eines Fahrzeugs nur wenig technische Probleme zu erwarten sind.
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Fragen darf man alles und dafür gibt es auch keine „Abmahnung“. Alles andere regelt das Gesetz, z.B. die Eigenbedarfskündigung der § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, entsprechende Kündigungsfristen der § 573c BGB und eventuelle Sperrfristen der § 577a BGB. Besonderheiten im Zusammenhang mit Zweifamilienhäusern stehen in § 573a BGB.

Also außer unwissende Interessenten zu vergraulen, kann diese „Frage“ eigentlich nicht viel bewirken.

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Du musst systematisch vorgehen. Es gibt anfänglich zwei Vertragspartner: 1. Dein Vermieter, 2. du und dein Ex als gesamtschuldnerische Mieter. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit (nehme ich an). Dann läuft der Mietvertrag also solange, bis einer dieser beiden Vertragspartner wirksam kündigt. Dem Vermieter ist es egal, von wem er die Miete kriegt. Zahlt einer nicht, zahlt der andere (§ 421 BGB). Zahlt gar keiner, wird er nach 2 Mieten Rückstand außerordentlich und fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Im Fall einer Auflösung der Mietergemeinschaft ist der übliche Weg, eine Entlassungsvereinbarung zu treffen, d.h.: du, dein Ex und der Vermieter stimmen zu, dass dein Ex künftig nicht mehr Vertragspartner ist und der Vertrag fortan nur zwischen dir und dem Vermieter besteht. Alternativ wäre auch eine Kündigung mit Neuvertrag eine Option gewesen.

Ist damals nichts von beiden passiert, ist dein Ex weiterhin Vertragspartner. Dann bestünde nur noch die Möglichkeit, seine Zustimmung zu einer gemeinsamen Kündigung aus § 730 BGB gerichtlich einzufordern.

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