Familienzusammenführung Trotz Straftat?
Familienzusammenführung Trotz Straftat

Ich bin serbischer Staatsangehöriger, war über 31 Jahre in Deutschland geduldet und wurde vor sechs Jahren(2019) abgeschoben. Ich habe in Deutschland meinen Hauptschulabschluss erworben und eine zweijährige Ausbildung (ohne formellen Abschluss) absolviert. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit vier Jahren erloschen. Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein.

Meine deutsche Lebenspartnerin und ich führen eine gefestigte Beziehung in Deutschland. Wir wünschen uns eine gemeinsame Zukunft und möchten eine Familie gründen. Im vergangenen Jahr erlitten wir eine Fehlgeburt – ein schmerzhaftes Ereignis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit weiter verstärkt hat.

Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Besonders hervorheben möchte ich mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Dieser Einsatz zeigt, dass ich bereit bin, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden.

Ich bitte höflich um eine Einschätzung, ob in meinem Fall trotz schwerer Vorverurteilung eine realistische Chance auf Familienzusammenführung besteht. Für Ihre Zeit und die Information danke ich Ihnen im Voraus.

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"Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland"

also zuerst ist das normalerweise ein Forum für Finanzfragen, ich kann da keinen Zusammenhang erkennen

weiterhin wird es in einem Finanzforum eher kein Fachspezi geben, gehe ich mal von aus.

Also ich bin grundsätzlich zu jedem loyal, aber seien sie bitte objektiv, ich kann nicht eine Vorraussetzung erkennen, ich will hier jetzt nicht ellenlange kommentare schreiben, ich gebe ihnen mal einige Stichwörter, die einer Vorraussetzung entgegensprechen

  • Keine Ehe, keine Kinder,eingetragene Partnerschaft
  • keine Eltern-Kind-Beziehung
  • Kein abgeschlossener Beruf(kaufm Ang sind 3 Jahre)
  • Der nachziehende Familienangehörige muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dazu wird ein Einkommen benötigt, das dem notwendigen Bedarf entspricht, und oft eine Verpflichtungserklärung abgegeben. 
  • ob der Wohnraum ausreichend ist, um die Familienmitglieder angemessen unterzubringen
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Einreisehindernisse bestehen, wie z.B. eine Einreisesperre aufgrund einer früheren Abschiebung oder strafrechtliche Vorstrafen
  • Die Ausländerbehörde überprüft die Identität der nachziehenden Person und stellt sicher, dass der im Inland lebende Familienangehörige einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt

ich weiß nich, ob ehrenamtliche Arbeiten dafür wichtig sind, ich weiß auch nicht, ob das überhaupt wichtig ist,

fest steht ob die obigen Punkte abgedeckt sind, mal außen vor, von einer ehemaligen Vorstrafe, das kann alles sein, von schwarzfahren bis körperverletzung, mich interessiert das übrigens nicht, aber die Behörde interessiert das.

Wann wird Familienzusammenführung abgelehnt?

Ein Visum zum Ehegattennachzug kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nachweislich nur zu dem Zweck eingegangen wurde, um der nachziehenden Person ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu vermitteln (sogenannte Schutzehe bzw. Scheinehe),

ich will ihnen wie gesagt nix böses, aber für mich sieht das danach aus, ohne sie genauer zu kennen.

kein Einkommen, kein Beruf, keine Kindbeziehung, keine Ehe, und ob die Wohnung groß genug ist, weiß hier eh keiner....

meine Frage...warum zieht ihre Lebensgefährtin nicht nach Serbien?

also ich bin kein Fachmann, urteile nach meinem Bauchgefühl, ich gehe mal von einer Ablehnung aus.

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Die Frage tangiert doch peripher...

Es kommt doch nur darauf an, ob ja oder nein, und nicht jedesmal hinterfragen warum

Außerdem wäre es viel wichtiger sich die Frage zu stellen, ob es da oder da spaß macht bzw ob einem die Firma oder die Leute gefällt

Einfach weiter bewerben, ohne sich jedesmal zu fragen warum und wieso

abgesehen davon ist das heute wirklich eine blöde Zeit

in meiner Jugend 3 Bewerbungen und drei Annahmen, konnte mir das aussuchen, ich mußte aber in 2 einen 1,5 Std Test ausfüllen, mit Rechenaufgaben, Politikfragen, Erdkunde etcetc

viel Glück trotzdem weiterhin...nicht überlegen...einfach weiter machen

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da haben sie recht, aber seit ein Wäschenetz habe, keine Socke mehr verloren gegangen

jedenfalls meine sind L und R bedruckt, weil anders genäht, ich möchte aber keine doppelten L und R haben, da bin ich eigen

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Blinde Passagiere unterliegen juristischer Verfolgung; ihr Eindringen in Häfen, Flughäfen und Verkehrsmittel ist illegal und wird bestraft. Außerdem begehen sie Beförderungserschleichung. Blinde Passagiere, die beim Überschreiten von Grenzen entdeckt werden und kein Aufenthaltsrecht besitzen, werden aus den meisten Ländern der Erde auf Kosten des Reeders bzw. der Luftfahrtgesellschaft zurückgebracht. Solche Rückführungskosten können nach Recherchen der New York Times von 2015 bis zu 50.000 US-Dollar pro illegal Eingereisten betragen, im Fall von Verzögerungen im Terminplan von Schiffen können sich diese Kosten noch deutlich erhöhen.

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Es gibt in Deutschland keine allgemeine Verpflichtung, Toiletten kostenlos zur Verfügung zu stellen, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen oder bei kommerziellen Betrieben. 

Toilettengebühren in Einkaufszentren und anderen öffentlichen Bereichen sind eine übliche Praxis, die dazu dient, die laufenden Kosten für die Toilettenanlagen zu decken. 

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Ja, Reedereien sind verpflichtet, die Anzahl und Kapazität der Rettungsmittel so zu planen, dass alle Passagiere, einschließlich blinder Personen, in Notfällen gerettet werden können. Rettungsboote und -inseln müssen ausreichend sein, um alle Passagiere und Besatzungsmitglieder aufzunehmen, und zwar in einem Umfang von 125%.Die Sicherheitsvorschriften für Schiffe (wie z.B. SOLAS) legen Mindestanforderungen an die Rettungsmittel fest

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Das Seerecht ist kompliziert und ihre Frage daher nicht zu beantworten, weil wichtige Angaben fehlen wie Hunderasse, Koordinaten des Seegebiets, Flagge des Schiffes, Urteilsentscheidung des des komandierenden Kapitäns, sowie wie sie die Sache...sorry das Tier versichert haben...Gepäckversicherung, Sammlerstück, Verbrauchsstück, oder ein Tier, was Sonderechte hat zb Blindenhund

Mmmh..was bekommt man..naja in jedem Fall nasse Füße waren ihre Schuhe versichert?

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Naja, ich wage zu bezweifeln, daß das Tier den gerichtlichen Prozeßausgang jemals noch erlebt, geschweige denn von einer OP

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Finanziell überfordert als alleinerziehende Mutti - brauche dringend Rat, Ideen und Hilfe!?

Hallo zusammen,

ich bin alleinerziehende Mutter und befinde mich aktuell in einer sehr schwierigen finanziellen Situation. Ich habe zwei laufende Kredite, die ich aufgrund meiner Lebensumstände kaum noch bedienen kann. Dazu kommen noch laufende Inkassoverfahren, was alles zusätzlich belastet.

Ich habe bereits eine Schuldnerberatung in Anpruch genommen und über eine Privatinsolvenz nachgedacht, die Unterlagen sind vorbereitet. Allerdings ist meine Mutter für beide Kredite Bürgin – das bedeutet, dass bei einem Insolvenzantrag die Banken sofort auf sie zukommen würden. Das möchte ich ihr auf keinen Fall zumuten.

Ich versuche daher gerade auf anderem Wege, aus der Situation herauszukommen – unter anderem mit einer kleinen Spendenkampagne, bei der ich meine Geschichte offen teile. Ich möchte niemanden ausnutzen, sondern suche einfach ehrliche Wege, um wieder auf die Beine zu kommen – für mich und meine Tochter.

Ich weiß, dass viele Menschen ähnliches erlebt haben, gute Tipps haben oder mir in anderer Form helfen können – deshalb meine Frage an euch:

Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Teilrückzahlungen oder Vergleichsvereinbarungen?

Oder kennt ihr Anlaufstellen oder Foren, wo man seriöse Unterstützung bekommt?

Ich arbeite in Vollzeit, mache nebenbei eine Ausbildung zur Heilpraktikerin für Psychotherapie und versuche mir nebenher beruflich etwas aufzubauen. Zeit und Energie sind knapp, aber ich möchte wirklich raus aus den Schulden.

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eure Hilfe oder jeden gut gemeinten Hinweis.

Ganz viel Liebe und Dankbarkeit

Marleen

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Gibt es Möglichkeiten, wie ich mit den Banken eine Einigung finde, ohne dass meine Mutter in Haftung genommen wird?

Ohne Sicherheiten ganz klar "nein"

woher nehmen sie die Zeit neben Vollzeitjob noch eine Ausbildung zu machen?

ob sich das später mal auszahlt, wage ich mit nichtwissen zu bezweifeln

sie schreiben von "Schuldnerberatung", viele davon sind eher ein Hindernis als eine Hilfe...Schuldnerberatung ist nicht gleich Schuldnerberatung

ob eine Spendenkampagne hilft, ich weiß nicht, unter Umständen könnten sie verpflichtet sein, diese Nebeneinnahme im rechtlichen Rahmen offen zulegen.

sie sollten sich an einen vereidigten Schuldenberater wenden, der ihre Kosten in einer Bilanz offen legt,

ansonsten weiß ich da auch keinen Rat, mir fehlt da auch das Hintergrundwissen, ich habe nie einen Kredit gehabt, dank meiner Eltern wurde ich in meiner Kindheit sparsam erzogen, das habe ich wohl verinnerlicht, ich hatte vor vielen Jahren durch 4 jahre krankheit bürgergeld beziehen müssen, weil trotz bestehendem job das krankengeld auslief...ich erinnere mich an monate essen durch 0,89 cent fertigdosenfutter ausm Discounter, war eine harte Zeit, kam mit etwas über 50 euronen im monat aus, auch das war zu überstehen, aber einen kredit habe ich nie in anspruch genommen, immer meine Lebensweise daran angepaßt,

ich kenne eine Familie, da gibts ab mitte des monats nudeln mit ketchup, ist billig und macht satt, eine Familie mit 3 kindern, mann arbeitsunfähig durch asthma, durch pflastersteinmehl berufskrankheit

ich sehe schon wir haben unterschiedliche Ansichten, da weiß ich auch keinen Rat, aber eines ist klar, ohne Sicherheiten oder in raten abzahlen gibt ihnen keine Bank etwas, auch da wird gespart und personal abgebaut und filialen aufgelöst.

suchen sie sicxh einen vereidigten Schuldenberater

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Anbieter von Börsenbriefen treten mit großen Versprechen auf.

Alle diese Werbesprüche sollen Ihnen suggerieren, dass die Börsen- oder Anlagebriefe Informationen zum günstigen Kauf- oder Verkaufszeitpunkt oder besonders rentable spekulative Anlagetipps geben werden. Die dafür anfallenden Kosten für das Abonnement scheinen überschaubar angesichts der praktisch sicheren Gewinne. Bei genauerer Betrachtung stellt man jedoch fest, dass die Versprechen haltlos sind und die Referenzen gar keine sind oder dem Faktencheck nicht standhalten.

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ich weiß das jetzt nicht in Prozentenich bin Eigenheimbewohner

Im Bekanntenkreis wurde in den Mietshäusern der dortigen wohnungsgesellschaft

Außen modernisiert und die Balkone saniert, auf den Balkonen kamen Solarzellen für die jeweilige Mietpartei

Mir wurde gesagt, sonst war die Miete ca 679 euronen bei 65 qm, jetzt um die 900euronen

inwieweit die Gaskosten sich geändert haben durch die Modernisierung, weiß ich da nicht

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Ja, das Hausverbot ist erstmal rechtens, da der Anschein gegen Dich spricht. Für ein Hausverbot muss auch nicht wasserdicht nachgewiesen werden, dass es ein Diebstahl war. Möglicherweise ist die Dauer mit "lebenslang" überzogen, aber wenn Du dagegen was machen willst, müsstest du dagegen klagen.

Wurden denn Deine Personalien überhaupt aufgenommen? Wenn nein, war das alles sowieso nur heiße Luft. Zwar ist auch ein mündliches Hausverbot grds. gültig, aber wie will man Dich in einem anderen Markt der Kette erkennen?

Wenn die Personalien aufgenommen wurden, warte ab, wie es weitergeht, also ob Du einen Anhörungsbogen der Polizei bekommst, wegen Diebstahl. Und ob Du das Hausverbot noch schriftlich von der Konzernzentrale bekommst.Soweit ich weiß erteilt die Rewe-Group (dazu gehören im Übrigen nicht nur Penny und Rewe, sondern auch z.B. toom) kein lebenslanges Hausverbot, sondern nur zeitliches. Es kann also auch gut sein, dass das einfach nur ein Alleingang von dem Marktleiter ist, der Dich halt in "seinem" Markt nicht mehr sehen will. .

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Die Definition eines Alleinerben durch die Enterbung aller anderen Personen ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten die gesetzlichen Regelungen und die möglichen Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. 

Eine Möglichkeit wäre zb durch ein sog Vertragstestament , so wurde das vor hunderten Jahren gemacht, damit etwaiige Güter irgendwann zurück zur Ursprungsfamilie zurück kam...

bei einem vetragstestament werden die Erbpersonen bzw die Person, im Bekanntenkreis wurden damals 5 jährige Kinder im Testament unter 1 eingetragen

naja ist eine Testamentsform die mir so bekannt ist.... weiß nicht was es sonst noch für Testamentsformen gibt wo das auch möglich ist

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P-Konto Freigrenze

Hallo miteinander,

ich habe folgende Frage an Euch:
Ich lebe von meiner Noch-Frau getrennt, wir haben 2 gemeinsame, minderjährige Kinder, die bei ihr leben. Aktuell absolviere ich eine Ausbildung/Umschulung über das Arbeitsamt, aus diesem Grund erhalte ich aktuell ''nur'' 1352€ ALG1 + einen Bonus bzgl der Umschulung. Das bedeutet auch, dass meine Noch-Frau aktuell Unterhaltsvorschuss bekommt. Diesen muss ich ja rechtlich auch zurückzahlen, das ist auch kein Thema, sobald ich wieder arbeiten gehe. Ich habe der Unterhaltsstelle, die sich um die Rückzahlung kümmert, meinen ALG1 Bescheid geschickt und offengelegt, dass ich aktuell finanziell nicht in der Lage bin, etwas zurück zu zahlen, sondern dies anfange, sobald ich einen Job habe. Dennoch wird nun von besagter Stelle mein Bankkonto gepfändet. Ich habe ein P-Konto bei der Sparkasse.

Aber seitdem diese Pfändung eingegangen ist bei der Bank, erhalte ich nur noch ca 1100€ von meinem Geld, der Rest wird einbehalten. Gesetzlich hätte ich einen Freibetrag von 1500€ - mit 2 Kindern sogar noch mehr. Ich habe mir bei der Schuldnerberatung auch extra ein entsprechendes Formular geholt, was mir dies bescheinigt. Das hat die Bank allerdings nicht akzeptiert und behauptet, dadurch, dass dies eine Pfändung zwecks Unterhalt ist, werde ich bis UNTER den gesetzlichen P-Konto Freibetrag gepfändet. Daher die Frage: Ist das rechtens so?

Meine Einnahmen belaufen sich auf 1352€ ALG1 und 150€ Umschulungsbonus. Sprich ich wäre nichtmal groß über dem vorgeschriebenen Freibetrag. Was kann ich da tun? Bei der Sparkasse komme ich leider nicht weiter...

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Leider kann ich ihnen nicht viel helfen, meine Scheidung bzw Trennung war 2006

Aber ich möchte ihnen raten, das sie sich an ein Fachforum in Bezug auf Unterhalt und Trennung wenden, und zwar das meines Wissens älteste, was ich kenne, das gabs schon 2006, und das will was heißen.

https://www.vatersein.de/forum/

alles Gute ihnen

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naja...ich habe auch schon darüber nach gedacht, aber in eine ganz andere Richtung

Eine Bank irgendwo auf dem Friedhof gibt bestimmt auch mit der örtlichen Friedhofsverwaltung Probleme, schließlich muß man bei jedem findling, den man aufs Grab packt, die Verwaltung informieren, kostet ca 100 Euronen

Und son Bänkchen kostet nicht viel

Auf einem Friedhof eine Bank spenden, womöglich noch mit Namen des Spenders, ich weiß nicht...

dann lieber klein aber mein

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Ich habe angst....?

hi,

ich hatte am Dienstag mein letzten Termin bei mein Sachbearbeiter und habe angst - angst nie ne arbeitsstelle zu finden die gut is.

Der termin war leider ziemlich einseitig

ich wurde wie die male davor schon gefragt wie viele Bewerbungen ich geschrieben habe und habe gesagt das ich keine geschrieben habe ,,net weil ich irgendwie faul bin oder kein bock auf Arbeit hab sondern weil wir die firmen langsam ausgehen.

zuletzt hab ich mich am 20 oder 21.5 bei randstad + ahead personalservice geworben und hab leider auch noch keine Rückmeldung nur das sie sich melden wenn arbeit da ist die passt und der kunde ok sagt.

irgendwie sagt jede firma wir melden uns wen wir passende stellen haben und ich rufe alle 1-3 wochen dort an und frage obs neu stellen gibt is net so das ich mich nur dort bewerbe und dann nie wieder da melde ...

das jobcenter meint es gibt über 610 000 offene stellen und meint es ist komisch das man bei über 610 00 stellen nix findet und das man bei so viel stellen normal sofort was finden sollte und wenn net sofort dann maximal nach 1 Monat und das sie viele leute kennt auch privat die nach 1-2 wochen schon was gefunden haben und jetz nen guten job haben + wenn man länger als 1 monat arbeitslos ist entweder keine lust auf arbeit hat oder überzogene Ansprüche hat und das leben kein Wunsch ist und normalerweise die erste arbeit annehmen müsste die man angeboten bekommt wenn man wirklich arbeit sucht

Ich hab angst nie eine neue stelle zu finden...

jmd vllt ein paar tipps?

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  1. das glaube ich ihnen nicht, das ihnen die Firmen ausgehen ...2klicks reichen mit dem stichwort stellenportale, und sie haben unzählige vor sich auf dem Bildschirm
  2. sie hatten doch vor kurzem schonmal sowas gefragt...da hatte ich Ihnen damals schon gesagt, das in Ihrem Text teilweise bis zu 5 grammatikale Fehler vorkamen, wohlgemerkt in einem einzigen Satz, auch bei Ihrem jetzigen Text habe ich bei ca 25 aufgehört. Was meinen Sie, wie das die Firmen finden? Und da wundern Sie sich noch auf nicht einmal ein Vorstellungsgespräch?
  3. Sie sollten froh sein, das es in diesem Land Bürgergeld gibt, in vielen Ländern stehen sie nach ein paar Wochen ohne da, in Griechenland gibt es dann nur kirchliche Essensausgaben.
  4. also ich sehen da im Stellenportal hunderte Anzeigen, bei 2 Bewerbungen in 14 Tagen wären Sie für Monate versorgt
  5. Sie sollten mindestens 25 in der Woche schreiben, aber bitte fehlerfrei
  6. Sie müssen wissen, das Sie gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet sind, sonst wird das von Seiten Ihres Sacharbeiters Konsequenzen haben, auch dieser Sachbearbeiter hat seine Vorgaben, das sie auch wirklich willig sind mitzuwirken
  7. Mit Ki ist so eine Bewerbung im Nu geschrieben, wenn Sie sich online bewerben, und Ihre Zeugnisse als pdf abspeichern, entstehen Ihnen nicht einmal Porto und Briefkosten, also einfacher gehts nicht.
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