die Frage ist pauschal nicht beantwortbar, wenn sie nicht zumindest die Logistikbranche eingrenzen

Maschinenbau, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung, Recht, maschinenbau, Bekleidungstechnik etcetcetc....

In Deutschland liegt das Gehalt bei etwa 2100 bis 6900 Euronen laut google...laut link

Die Angaben sind nur exemplarisch, denn viele Faktoren beeinflussen das Gehalt. Auch ihre Argumente in der Gehaltsverhandlung sind ausschlaggebend

https://www.logistik-studieren.de/berufe-in-der-logistik/logistiker/

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das kann Ihnen niemand sagen, ich denke mal, die Kündigung wird zum 30.4. greifen.

kann mich noch erinnern, das ich 2004 genau in meiner krankenzeit Kündigung bekam. Mein AG hat mir in dem Monat damals und dem Folgemonat kein Lohn gezahlt, er argumentierte ... ein Buchhaltungsfehler... ja klar... nach 20 jahren Stelle bei dem AG...der wollte mir den Geldhahn damals abdrehen.

Hatte Rechtschutzversicherung und habe daneben auch Gewerkschaft genutzt...wenn sie beides nicht haben, müßen sie den Anwalt selber zahlen, aber ohne Anwalt gehts nicht.

Mein Anwalt wollte wissen, wann ich Briefkasten leere bzw wann der Postbote kommt... es kommt drauf an wann ich die Kündigung genau bekommen habe.. bzw mir zur Kenntnis gereicht ist.

Bei mir wurde damals im Rahmen einer Kündigungsschutzklage diese verworfen...den Lohn mußte er nachzahlen.

Es ist noch Zeit bis zum 29ten... waren sie schon beim Arbeitsamt?...sobald man von einer Kündigung Erkenntnis erlangt, sofort ab Arbeitsamt in Kenntnis setzen...

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Im § 618 Absatz 1 BGB ist dazu geregelt,

"Der Dienstberechtigte (also der Arbeitgeber - Ergänzung RA Wulf) hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete (also der Mitarbeiter- Ergänzung RA Wulf) gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet."

 

Hm … reicht das, um die Frage mit "ja" zu beantworten?

Den Gerichten bleibt an dieser Stelle ein Entscheidungs-, da Beurteilungsspielraum.

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ihre Frage in allen Ehren, aber was bringt ihnen das?

Genugtuung?

Sie ärgern sich über die Kosten?

Warum stellen sie ggü dem Zahnarzt keinen Kostenvoranschlag?

habe ich letztes Jahr auch getan hat nix gekostet und ich wußte vorher, was das kostet... schriftliches Angebot gültig für 3 Monate.

Wenn sie das so angestellt hätten, gäbe es keinen Grund sich zu ärgern.

Das man so einen Kostenvoranschlag sich auch von mehreren Zahnärzten erstellen lassen kann, versteht sich von selber, auch das scheinen sie nicht getan zu haben.

Jetzt zu ihrer Googelbewertung...ich wäre da sehr vorsichtig...könnte als üble Nachrede angesehen werden...

Sie sollten sich auch klar darüber sein, auch wenn sie in ihrem Googelkonto sich mit einem Phantasienamen angemeldet hatten... man kann mit ein paar Kniffen ihre Einstellungen sehen... wer sich ein wenig auskennt...

aber was bringt ihnen das insgesamt?

naja egal, sie sollten bei der Wahrheit bleiben bei ihrer Bewertung, ihr Zahnarzt kann jeden Schritt dokumentieren und belegen... ich würde da keine negative Bewertung schreiben... vielleicht allenfalls ein "ok" oder ähnliches, aber keinen Text, den sie hier verfasst haben...

dann wäre ein Klageweg in meinen Augen zu erwarten...am Ende ihres Textes bemerkten sie noch an... das sie eine Negativbewertung zu verfassen gedenken, obwohl die Arbeit bei Ihnen noch garnicht beendet ist...so verstehe ich ihren Text...

Es ist sehr gefährlich Negatives zu verfassen... bevor überhaupt eine Arbeit abgeschlossen war... Bewertung kann man erst nach Abschluss verfassen und nicht irgendwo zwischen den Arbeiten...

denken sie sich ihren Teil und lassen es gut sein... bringt nur Ärger und Kosten... Anwalt... Anzeige... etcetc...

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ist ähnlich, wenn man an einer hohen Hecke Vorfahrt achten muß oder an einem kleinen unbeschrankten Bahnübergang

Zur Not muß man eben aussteigen und nachgucken...

zudem schreiben Sie ja neues Auto..hat nicht heute fast jedes neues Auto eine Rückfahrkamera?

Also Auto ohne Rückfahrkamera könnte ich mir garnicht mehr vorstellen

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Ein Versicherungswert sagt garnix über irgendwelche werte aus

ich vermute da wird nix drin sein...bzw irgendwelche Andenken oder sammelzeugs

ich würde empfehlen..nen Anwalt oder Notar mitzunehmen, man wage garnicht vorstellen da ist wirklich nur minderwertiges Zeugs drin und jeder behauptet nun, sie hätten sich bereichert...

dann lieber Anwalt oder Notar und gut isses...

solche Gerüchte halten sich im Bekanntenkreis viele viele Jahre..

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naja....ob das heute noch so ist.. weiß ich nicht...

ich war schon seit einigen Jahren nicht mehr in Kaufhäusern, wo Toilettenfrauen sitzen muß ich Jahre zurückdenken...

aber warum muß ein WC kostenlos sein, das verstehe ich nicht?

ich war vor einigen Jahren unfreiwilliger Zeuge, wonach eine Frau in eine italienische Pizzeria kam... und gleich nach dem WC fragte..ohne vorher bzw hinterher etwas zu verkosten...es entstand ein Streitgespräch, weil der Eigentümer der Frau gleich sagte, für Fremdleute koste das 50 Cent, wobei sie sich aufregte, das das nicht kostenlos wäre...

Warum soll so ein WC Besuch kostenlos sein?

der Eigentümer hat auch seine Kosten... Reinigung Papierhandtücher Toilettenpapier Reinigungsmittel

sorry verstehe ich nicht, muß ich wahrscheinlich auch nicht.

Alles will man heutzutage als selbstverständlich ansehen....

Typisch...anstatt mal nachzudenken, alles kostenlos zu verlangen...

Meine Meinung ist, uns gehts hier heutzutage zu gut...alles kostenlos zu verlangen... vor 2 Tagen mitbekommen, das eine ältere Frau reklamierte, weil in der Obstgemüseabteilung nicht alles vörrätig wäre.. und dieses fehlt und dann dieses...

uns geht heutzutage einfach zu gut.... ich bin zwar nicht unbedingt für schlechte Zeiten, aber manchmal wünschte ich mir, uns ginge es mal wie heute in der Ukraine..da ist man froh überhaupt was zu bekommen bzw um satt zu werden...

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jetzt mal ganz ehrlich

wem vertrauen Sie mehr ..der Aussage der Krankenkasse oder einer Nachfrage beim Arzt.

Es gibt einige Ärzte, die klüngeln...aber es gibt auch Krankenkassen...da gehts zu wie bei hempels...

schwer zu sagen, woran es da liegt.

Ab und an gehe ich einfach frech.. an den Infoschalter der Arztpraxis, und laß mir Berichtskopien geben, was auch fast immer gemacht wird...

einfach mal probieren...oder sie wechseln den Arzt oder holen eine Zweitmeinung ein...

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also wenn ihre Frage darauf abzielt, das Geld zu verstecken, sind sie hier verkehrt, zum anderen unterschätzen sie die Möglichkeiten einer gezielten Nachverfolgung...

die Ämter sind berechtigt, Datenabfragen bis zu 3 Jahren zurück zu verfolgen, ob irgendwelche Konten etc bestehen, die nicht angegeben wurden.

Anzahlung einer Eigentumswohnung bringt auch nix...

bleibt also nur die kohle auszugeben bis zum Schonvermögen...

heutzutage ist alles vernetzt, bei vielen Anlagen muß man Steuerident angeben...also auch nachverfolgbar...

sie sollten vielleicht in einschlägigen harzlerforen googeln oder kontakte zu harzlern suchen...meine damalige Freundin hatte mal in so einer Gegend gewohnt, wo Leute leben, die sich schon seit Generationen da mit Harz4 durchschlagen... hatte nur mit dem kopf geschüttelt auf welche ideen die da kommen... sind halt vollprofis im ausklamüsern...

aber hier sind sie definitiv verkehrt... wenn die kohle nicht irgendwo im kopfkissen lagert... ist alles heutzutage nachverfolgbar...

und wenn sie ihr schonvermögen erreicht haben... verfassen sie ne eidesstattliche erklärung...

mehr kann dazu leider nix sagen

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ich habe die große Boombox 3... meiner Meinung nach die einzigste mit ausgezeichnetem Klang...

Ein Freund hat die charge3 der hats an seine Kids abgegeben... meiner Meinung nach mehr geschribbel als vollwertiger klang

trotzdem hätte dich der Preis stutzig machen sollen... ich denke die Kohle ist weg... ich und im Bekanntenkreis machen nur barabholung bzw barvortverkauf... niemand überweist da...

schreib die Kohle ab

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sorry, aber das lässt sich so nicht sagen...

macht ihr das über ein Mietbuch ausm Schreibwarenladen?

stutzig macht mich nur die 2 Zimmer...da ihr das konkret angeben müsst...wieviel Zimmer... wieviel qm...kann sein, das da nachgefragt wird oder sogar ein vororttermin angemeldet wird.

ein Freund hatte das über Mietbuch gemacht...45qm...der bekam 285 euro Mietkosten...der hatte 3 Zimmer angegeben im Haus seiner Eltern,

aber wenn die ganze Mietwohnung nur 2 Zimmer hat... werden die sehr hellhörig, aber probieren geht über studieren

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naja...beim Verkauf einen Meistertitel zu besitzen, gibt einem Käufer vielleicht ein Geschmäckle...wie ein Sternekoch der etwa aus seiner Küche anbieten würde... es könnte sogar das Verkaufsstück aufwerten, aber Bedingung ist das nicht, dann wäre ebay kleinanzeigen ja voller Meister...

Aber das hat eigentlich nix mit Einzelstücke zu tun...

das ganze hat bestimmt serinen Hintergrund die Frage.. wie kommen sie zu der Annahme???

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heutzutage wird fast alles gefakt...

Bilder ... Autogramme...Modelevel....einfach alles...

Mag sein das die Unterschriften echt aussehen... Unterschriften kann man im Internet nachgucken oder gibts auf Sammelkarten...

Ich verstehe Ihre Frage nach dem Wert nicht, wie soll man irgendwas bewerten, was nicht beweisbar ist, außer ihrer Aussage sie hätten geprüft, das es die Unterschriften der Spieler wären...

noch konkreter

Haben sie ein Foto von dem Bodyguard... womöglich noch mit dem Tshirt in der Hand?

haben sie sonstige Fotos... vom Bus... etcetc...

wie kommen sie gerade auf den Wert von 2800?

ausgedacht....selbsteinschätzung?

wie auch immer... ich kann nicht für sie entscheiden aber ich würde es spenden...für nen guten Zweck

Alles Gute ihnen...

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leider reichen die Zahlenangaben nicht aus, um zum einen nachverfolgbar zu sein... noch man irgendeinen Rat geben könnte...

Also entweder anhängen oder am besten ganz neu die Frage hier reinstellen...mit konkreteren Angaben...

das ist das eine, das andere ist , eventuell könnte www.vatersein.de dir auch helfen, das mir älteste bekannte Scheidung...Unterhalts...und Trennungsforum

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"Müssen" müssen sie garnix...

erst recht nicht wenn ihre Gebäudeversicherung ohne Änderung nach dem 2007 besteht, sollte sie diese nicht ändern, da es 2007 eine Reform der Änderung der vertraglichen Obliegenheiten gegeben hatte.

Das hatte auch meine Versicherung bemerkt, und mich nach einem Dachschaden bei Orkan angeschrieben.

Meine Gebäudeversicherung besteht schon vor 2007 genauer vor 2000... habe mal die alten Vertragsunterlagen durchgelesen, da gab es sehr sehr wenige Pflichten des Vertrages... in einem Bericht in der Presse wurde sogar angedeutet, das man sein Häuschen bei ganz alten ausversehen selber anzündeln könnte... trotzdem wäre die Versicherung verpflichtet...

Natürlich kann die Versicherung bei mehrfacher Schadensmeldung die Versicherung auch kündigen... man sollte mit Bedacht handeln...also nicht soviel der Versicherung melden wegen kleinen Schäden...

siehe hierzu auch:

https://www.ra-untermann.de/news/alte-versicherungsvertraege-nicht-aendern/

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Selbst die Polizei warnt davor "ja" zu sagen am Telefon

https://www.infranken.de/ratgeber/verbraucher/gefaehrliche-cold-calls-bei-diesen-anrufen-solltest-du-niemals-das-wort-ja-sagen-art-5189193

da sie Geld bekommen haben, wo garnicht klar ist, woher dieses Geld stammt...vielleicht sogar von irgendeinem Betrug bzw Verbrechen, sollte man dieses auch nicht annehmen...

Wenn sie Pech haben...wird sich die Polizei irgendwann melden...was da hintersteckt, kann alles bedeuten...von Betrug über Verbrechen bis zu Bargeldverschieben...

Wenn sie zb am Telefon "ja" sagen kann das genz schön teuer werden... auf Fragen von Unbekannten sollte man auflegen ....in meiner ortigen Zeitung stand ein Bericht, wo Unbekannte fragten... ob ihre Internetverbindung gut wäre...oder was ähnliches...wo man verleitet wird "ja" zu sagen...das sollten sie auf keinen Fall sagen bzw schreiben...niemand schenkt einem Geld...

naja... warten sie ein paar Wochen oder gehen sie direkt zur Polizei....jedefalls hätte ich das so gemacht

dann viel Glück

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Wie kann ich meine Rentenerhöhung berechnen?

Demnach wird der neue aktuelle Rentenwert durch den bisherigen aktuellen Rentenwert geteilt und auf vier Nachkommastellen gerundet. Der sich daraus ergebende Anpassungsfaktor wird halbiert. Mit dem Ergebnis wird der bisherige aktuelle Rentenwert multipliziert, um den neuen aktuellen Rentenwert zu erhalten.

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naja den Preis mal als Nebensache...auf den ersten Blick wirkt es unbequem, da finde ich das Wohnlandschaftssofa 5x3meter in meinem zweiten Wohnzimmer als optisch wie auch wohnlich viel besser, ich würde es mir nicht kaufen wollen.

Die erste Frage wäre ist es warmes oder kaltes Leder

Aber die Geschmäcker sind ja verschieden...

aber was es alles so gibt...

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