Bei meiner damaligen war das genauso, keine Renten und kk Beiträge abgeführt, die Schuld lag damals bei dem Steuerberater des AG, ich habe damals den AG darauf hingewiesen und ihm eine Frist gesetzt, paar Tage später war das erledigt und die Einkommensbelege wurden nachgereicht, meine damalige hatte bis dahin keinen einzigen Arbeitsbeleg bekommen.

Damit hat die kk nix mit zutun...setzen sie dem AG eine Frist sonst nehmen sie sich einen Rechtsbeistand.

Bei so einem Schuldenstand wäre das mal interessant zu wissen, ob die kk sie nun kickt oder selber Rechtsmittel einlegt, das weiß ich nicht zu beurteilen, mein Fall ist schon 20 jahre her, kein Plan ob man heute noch in die Richtung vorgeht...ich hoffe sie habe Dokumente bzw Arbeitsvertrag, um zu beweisen, das sie da gearbeitet hatten...

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§ 147 der Abgabenordnung (AO) regelt die Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu gehören unter anderem Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse und Geschäftsbriefe. Die Aufbewahrungsfristen variieren je nach Art der Unterlagen, betragen aber in der Regel 6 oder 10 Jahre, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Unterlagen entstanden sind

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Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr angepasst. Maßstab dafür ist die Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages des Einkommensteuergesetzes (EStG § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1). Die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt immer zum 1. Juli. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.491,75 Euro monatlich (bisher: 1.402,28 Euro).

Vor diesem Hintergrund könnte nicht einmal ein Gerichtsvollzieher bei ihnen etwas pfänden, unter diesen Umständen wäre das wie Bargeld ausm Fenster werfen, aber da düngt es wenigstens noch den Garten

ich sehe da keine Chance, aber ihr nächster Job kommt ja bald, Nudeln mit ketchup hilft zu überbrücken und macht satt.

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Auch wenn verbeamtete Lehrer in der Regel leichter Kredite mit guten Konditionen erhalten, kann es vorkommen, dass auch sie Kredite mit schlechten Konditionen bekommen. Dies kann verschiedene Ursachen haben, wie z.B. eine schlechte Schufa-Auskunft, zu hohe Verschuldung oder eine zu kurze Kreditlaufzeit. 

Auch eine hohe Kreditanfrage kann sich negativ auswirken...

Eine professionelle Beratung wäre empfehlenswert

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Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

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"Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird."

ich kenne ihren Mann nicht, offensichtlich denkt er anders als sie,

ich persönlich urteile fast immer nach meinem Bauchgefühl, teils jahre im Vorraus, für mich wirkt ihr Mann eine fahrlässige Einstellung, und was soll die Bemerkung mit seinem erben? vielleicht sind sie wenn es mal dazu kommt garnicht mehr zusammen.

heutzutage wird jede dritte ehe geschieden, das was ihr Mann sagt, hatte mein exschwiegervater auch mal zu mir gesagt, fakt ist ein fast 6 stelliger Betrag steckt heutzutage noch in dem Haus meiner damaligen Frau. das konnte ich abschreiben, das ist jetzt 20 jahre her.

was ihr Mann sagt ist seine Meinung, was ihr Bauchgefühl sagt ist ihre Meinung...es ist ihr leben.

übrigens zum Thema Traumhaus.... son Traumhaus kann auch zum klotz werden, ich habe auch 2 erwachsene kinder... die werden hier nie einziehen, ich will mein Haus loswerden...240 qm zu groß für mich und meinem 60 jährigen Papagei... mir wird das zuviel... ich sehne mich nach ner 70 qm Wohnung oder kleiner...

sie haben Zweifel in ihrem Denken...zweifel an ihrer Ehe... und zweifel an dem Haus...

machen sie das nicht...niemand weiß, ob er mal die Rente bekommt, bze erlebt...

behalten sie ihr Geld...hören sie auf ihr Bauchgefühl...

alles Gute ihnen

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Gemäß § 24a Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist das Führen eines Fahrzeugs, zu dem auch Tretroller gehören, im öffentlichen Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit, wenn man alkoholisiert ist. Die allgemeine Grenze für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit liegt bei 0,5 Promille, aber auch unter diesem Wert kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein, insbesondere durch die Kombination von Alkohol und körperlicher Anstrengung beim Tretrollerfahren. 

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Um es gleich vorwegzunehmen: Es gibt keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt eine Steuererklärung bearbeiten muss!Steuerbescheid fehlt: Untätigkeitseinspruch nach 6 Monaten

Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legt man bei seinem zuständigen Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung – AO).

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Naja...ob sich hier jemand anderes findet..

Versuchen Sie sich zu erinnern...wann was wo gewesen ist

Kreditkarte habe ich nicht ...meine ec Karten sind nicht go freigeschaltet also nicht kontaktfrei...aus gutem Grund...mit entsprechender Ergänzung und versteckter Antenne ist sowas über mehrere Meter kontaktierbar, also auch in nur Warteschlange in einer Tankstelle passiert sein

Ich weiß was technisch möglich ist, bei mir ist selbst die Webcam abgeklebt an PC ipad und Laptop, Zahlungen mache ich noch altmodisch per einzahlungsbeleg...die durchschriften kommt an die Rechnung oder Magnetfeld in Kalender

Ich würde in ihrem Fall von rfid hacking ausgehen ohne das sie das gemerkt hatten,

Ihre Kreditkarte würde ich nicht mehr benutzen wollen, die Daten werden wohl im darknet herumschwirren

Oder sie haben den Zahlungseingang der Kasse irgendwo liegen lassen...beim Einkaufen sieht man solche achtlos weggeworfen...auch sowas kann gefährlich werden, es fehlt zwar die prüfnummer... aber ist nicht sicher, man könnte das mit der prüfnummer noch per lastschrift abbuchen lassen, also auch nicht absolut sicher.

Ich denke mal ihre Kreditkarte ist " verbrannt"

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Seien sie muir bitte nicht böse....aber abgesehen vom Käufer, in welchem Zustand ist das Haus...vielmehr das Dach...der Keller...

Wenn sie schreiben, ein Jahr gedauert, wie hat das Haus den letzten Winter überstanden ohne Heizung.

Sorry ich bin nunmal natüur und erfahrungsgemäß misstrauisch.

also ich persönlich würde nur einziehen lassen, wenn sie die Kohler zu 100prozent in der Hand haben, ich würde selbst bei einer Anzahlung nicht darauf eingehen.

sie schreiben, das sie froh sind mit dem käufer, wenn der gute man das merkt, und davon gehe ich aus, würde ich doppelt vorsichtig sein, wenn der drin ist ist der drin, dann bleibt ihnen nur der rausklageweg, und der ist teuer und langwierig, bei meinem onkel über 10000 gekostet und knapp 2 jahre, dann war der raus aber das komplett neue badezimmer komplett verschwunden.

ich frage nach dem zustand des Hauses, weil ich davon ausgehe, das der Mängel geltend macht, daher machen sie den Einzug erst, wenn sie die kohle in den Händen halten.

lieber den Spatz in der hand sprich das geld, als die Taube sprich das Haus auf dem Dach...

ich persönlich kenne einen Anwalt für Mietrecht, das kann nicht viel kosten, so eine Vereinbarung zwischen verkäufer und käufer...

Anzahlung würde ich nicht akzeptieren, sagen sie einfach sie wenden sich an andere käufer die eher bezahlen, das macht dem druck...auch wenns keine anderen käufer erstmal gibt...

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Um den Urlaubsanspruch im Minijob zu berechnen, kann man die Anzahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche durch 5 teilen und dann mit der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage multiplizieren. 

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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

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gleich zum Anwalt

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Nein, ein Mieter darf die Kontaktdaten seines Vermieters grundsätzlich nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weitergeben. Die Weitergabe von Kontaktdaten unterliegt dem Datenschutz und erfordert die Einwilligung des Vermieters, insbesondere wenn es sich um personenbezogene Daten wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen handelt. 

Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift fallen unter den Schutz der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

Was meinen sie mit einen Brief nicht angenommen?

per Einschreiben, per Hand in Hand oder direkt in Briefkasten?

wie auch immer, Briefe wo nicht erkennbar woher, und nicht vom Gericht Polizei etcetc... wandern direkt in meinen Mülleimer, so verfahre ich jedenfalls

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Ja, in der Regel müssen Sie für einen Wohngeld-Weiterleistungsantrag wieder alle relevanten Unterlagen einreichen, auch wenn es sich um eine Weiterbewilligung handelt. Es ist wichtig, dass die Wohngeldbehörde aktuelle Nachweise über Ihre Einkommens- und Wohnverhältnisse hat, um Ihren Anspruch zu prüfen. 

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Ab etwa 50 Stichen bei Kindern und 100-500 Stichen bei Erwachsenen kann es zu toxischen Reaktionen kommen, die eine ärztliche Behandlung erfordern. Bei über 1000 Stichen kann es für einen Erwachsenen lebensbedrohlich werden

Sie argumentieren mit mehreren tausend... das überleben sie nicht, von daher machen sie sich über eine Strafe keine Gedanken mehr

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1. Antragstellung:

Die Adoptiveltern und der Erwachsene, der adoptiert werden möchte, reichen einen notariell beurkundeten Antrag beim Familiengericht ein. 

2. Prüfung durch das Familiengericht:

Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen, insbesondere ob ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht und die Adoption sittlich gerechtfertigt ist. 

3. Anhörung:

Das Gericht hört alle Beteiligten an, also die Adoptiveltern, den Erwachsenen und gegebenenfalls die leiblichen Eltern des Erwachsenen. 

4. Entscheidung:

Das Gericht entscheidet durch Beschluss, ob die Adoption genehmigt wird. 

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Kann ich den Betrag steuerlich in der Einkommensteuererklärung absetzen?

Nein...

Es ist eh vom Brutto

Mein AG damals hatte das nur kurzzeitig gemacht....Und dann wieder eingestellt

Übrigens werden sie 3 Jahre vorm Rentenbeginn angeschrieben, ob gg ein einmalige Auszahlung auszuzahlen ist oder eben als 2te kleine Rente neben der gesetzlichen monatlich.

Es fallen dann kk Beiträge an..Und der Betrag wird versteuert

Ich habe das abgelehnt, bei mir waren ca 50000 aufgelaufen, war übrigens in meiner krankheitsphase vor 20 Jahren bei Bürgergeldbezug geschützt, musste das aber angeben, das nur am Rande. Man hatte mir ca 80000 als Abschlag angeboten, ich hab da ne sendung zufällig gesehen, das sich son einmaliger Abschlag nicht lohnt, glaube Monitor war das ...Ich hätte nach Abzug von kk und Steuern...weniger bekommen, als eingezahlt...

Gut ich hatte es vor 3 Jahren abgelehnt, aber da kk und Steuern abgehen...müsste man das bei einmalauszahlung beim Finanzamt angeben können...oder?

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Nach etwa sechs bis acht Wochen ununterbrochenen Aufenthalts kann der Besuch als Mitbewohner betrachtet werden, und dann ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich

Im Einzelfall kann die zulässige Besuchsdauer variieren, insbesondere wenn es sich um enge Verwandte wie Eltern oder Kinder handelt. Ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main Höchst besagt, dass eine normale Besuchsdauer nach drei Monaten überschritten ist (AZ: Hö 3 C 5170/94). 

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Familienzusammenführung Trotz Straftat?
Familienzusammenführung Trotz Straftat

Ich bin serbischer Staatsangehöriger, war über 31 Jahre in Deutschland geduldet und wurde vor sechs Jahren(2019) abgeschoben. Ich habe in Deutschland meinen Hauptschulabschluss erworben und eine zweijährige Ausbildung (ohne formellen Abschluss) absolviert. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit vier Jahren erloschen. Seit 2021 reise ich regelmäßig als Tourist nach Deutschland ein.

Meine deutsche Lebenspartnerin und ich führen eine gefestigte Beziehung in Deutschland. Wir wünschen uns eine gemeinsame Zukunft und möchten eine Familie gründen. Im vergangenen Jahr erlitten wir eine Fehlgeburt – ein schmerzhaftes Ereignis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit weiter verstärkt hat.

Ein früherer Antrag auf ein Visum zur Eheschließung wurde zwar von der Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt abgelehnt – unter anderem aufgrund einer Vorverurteilung sowie eines Missverständnisses meinerseits beim Antragsverfahren. Tatsächlich wäre ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall angemessener gewesen.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland: gesicherter Lebensunterhalt, Wohnsituation, berufliche Perspektiven sowie eine nachgewiesene Integrationsbereitschaft. Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an, alternativ stehen mir mehrere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Darüber hinaus engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer.

Besonders hervorheben möchte ich mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Dieser Einsatz zeigt, dass ich bereit bin, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich höflich um eine Einschätzung, ob die Erteilung eines Visums zum Familienzusammenführung – auch ohne vorherige Eheschließung – im Rahmen meines besonderen Einzelfalls möglich wäre. Die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung liegen dem Standesamt bereits vor und könnten bei positiver Entscheidung umgehend genutzt werden.

Ich bitte höflich um eine Einschätzung, ob in meinem Fall trotz schwerer Vorverurteilung eine realistische Chance auf Familienzusammenführung besteht. Für Ihre Zeit und die Information danke ich Ihnen im Voraus.

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"Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Leben in Deutschland"

also zuerst ist das normalerweise ein Forum für Finanzfragen, ich kann da keinen Zusammenhang erkennen

weiterhin wird es in einem Finanzforum eher kein Fachspezi geben, gehe ich mal von aus.

Also ich bin grundsätzlich zu jedem loyal, aber seien sie bitte objektiv, ich kann nicht eine Vorraussetzung erkennen, ich will hier jetzt nicht ellenlange kommentare schreiben, ich gebe ihnen mal einige Stichwörter, die einer Vorraussetzung entgegensprechen

  • Keine Ehe, keine Kinder,eingetragene Partnerschaft
  • keine Eltern-Kind-Beziehung
  • Kein abgeschlossener Beruf(kaufm Ang sind 3 Jahre)
  • Der nachziehende Familienangehörige muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dazu wird ein Einkommen benötigt, das dem notwendigen Bedarf entspricht, und oft eine Verpflichtungserklärung abgegeben. 
  • ob der Wohnraum ausreichend ist, um die Familienmitglieder angemessen unterzubringen
  • Die Ausländerbehörde prüft, ob Einreisehindernisse bestehen, wie z.B. eine Einreisesperre aufgrund einer früheren Abschiebung oder strafrechtliche Vorstrafen
  • Die Ausländerbehörde überprüft die Identität der nachziehenden Person und stellt sicher, dass der im Inland lebende Familienangehörige einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt

ich weiß nich, ob ehrenamtliche Arbeiten dafür wichtig sind, ich weiß auch nicht, ob das überhaupt wichtig ist,

fest steht ob die obigen Punkte abgedeckt sind, mal außen vor, von einer ehemaligen Vorstrafe, das kann alles sein, von schwarzfahren bis körperverletzung, mich interessiert das übrigens nicht, aber die Behörde interessiert das.

Wann wird Familienzusammenführung abgelehnt?

Ein Visum zum Ehegattennachzug kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nachweislich nur zu dem Zweck eingegangen wurde, um der nachziehenden Person ein Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet zu vermitteln (sogenannte Schutzehe bzw. Scheinehe),

ich will ihnen wie gesagt nix böses, aber für mich sieht das danach aus, ohne sie genauer zu kennen.

kein Einkommen, kein Beruf, keine Kindbeziehung, keine Ehe, und ob die Wohnung groß genug ist, weiß hier eh keiner....

meine Frage...warum zieht ihre Lebensgefährtin nicht nach Serbien?

also ich bin kein Fachmann, urteile nach meinem Bauchgefühl, ich gehe mal von einer Ablehnung aus.

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Die Frage tangiert doch peripher...

Es kommt doch nur darauf an, ob ja oder nein, und nicht jedesmal hinterfragen warum

Außerdem wäre es viel wichtiger sich die Frage zu stellen, ob es da oder da spaß macht bzw ob einem die Firma oder die Leute gefällt

Einfach weiter bewerben, ohne sich jedesmal zu fragen warum und wieso

abgesehen davon ist das heute wirklich eine blöde Zeit

in meiner Jugend 3 Bewerbungen und drei Annahmen, konnte mir das aussuchen, ich mußte aber in 2 einen 1,5 Std Test ausfüllen, mit Rechenaufgaben, Politikfragen, Erdkunde etcetc

viel Glück trotzdem weiterhin...nicht überlegen...einfach weiter machen

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