Mieterhöhung bei neuvertrag?

3 Antworten

Die Miete kann alle 12 Monate mit 3 Monaten Vorlauf erhöht werden, ergo im 15 Monatstakt. Dabei darf die Mieterhöhung aber die 20% innerhalb von 3 Jahren nicht übersteigen und es sind Vergleichsmieten und Mietspiegel zu beachten.

Kauf bricht nicht Miete, der alte Mietvertrag währe also weiter gültig gewesen und es gibt in einigen Gemeinden sogar Sperren für einen Zeitraum x für Mieterhöhungen nach Verkauf.

Der neue VM hat euch also damals schon reingelegt, denn 275 € sind mehr als 20% gegenüber 220 €, daran ist aber nichts zu ändern, da er das nicht als Mieterhöhung sondern als Neuvertrag gemacht hat. - schön reingefallen.

275€+20% sind 330 € das ist also haarscharf am Limit er kann euch in den nächsten 3 Jahren dann die Miete nicht nochmal erhöhen und die 15 Monate sind eingehalten zur Vertragsbeginn.

Dennoch- lasst die Mieterhöhung auf Formfehler prüfen. Denn eine Mieterhöhung muß begründet werden, z.b. mit Vergleichsmieten.

diggesauskiel1 
Fragesteller
 30.05.2021, 12:29

Ja das hatte ich schon befürchtet...danke für eure hilfe

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Ein Eigentümerwechsel rechtfertig keine neuen Mietverträge!

Du hättest den neuen Vertrag in 2020 ABLEHNEN sollen/müssen!

Bislang gab es KEINE Mieterhöhung, Du hast ledigtlich einen neuen Mietvertrag abgeschlossen.

Eine Mieterhöhung muss formell per Mieterhöhungsverlangen schriftlich angemeldet werden, Deine Zustimmung ist hierfür per Unterschrift notwendig.

Die Gründe der Mieterhöhung müssen hierin genannt werden, allso Vergleichsmieten und/oder Mietspiegel muss aufgeführt werden.

Du musst in diesem Schreiben über Dein Kündigungsrecht aufgeklärt werden.

Viel Erfolg!

diggesauskiel1 
Fragesteller
 30.05.2021, 12:29

ja ich ging nur davon aus das durch den tausch zwischen altem und neuem Vertrag die Mieterhöhung bereits stattfand.

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Man muss den neuen Mietvertrag nicht annehmen.