Also ich fasse mal deine kommentare hier zusammen!!!

Hier in Deutschland kann man nix rechtliches einklagen, was es nicht mehr gibt.

Und das wird bestimmt auch in der Schweiz so sein.

Wie willst du denn beweisen, das es den Ordner da gegeben hat und wie willst du es beweisen, das du gesagt hattest, das du den irgendwann wieder abholst.

Kannst du überhaupt irgendwas beweisen?

ich denke, du müsstest das .... weil du nach rechtlichen Gründen fragtest...zivilrechtlich einklagen, aber wie klagt man was ein, was es vielleicht einen tag nach deinem letzten Arbeitstag garnicht mehr gegeben hat?

Wieso machst du dir davon nicht vorher eine Kopie von diesem Ordner?

Handyfotos... Kopierer....?

Und selbst, wenn man eine Klage wegen des Ordners zulassen würde, den es ja nicht mehr gibt, wie würde da ein Wert berechnet?

Also ich würde sagen, ich sehe da keine Chance, schreib die ganze Sache ab.

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peanuts...sei froh, das du keinen Punkt bekommen hast, oder bei einem Verkehrsunfall, bei dem du Recht hättest, dein mangelnder Tüv kontraproduktiv wäre.

4 - 8 Monate: In einem überschrittenen Zeitraum zwischen 16 - 32 Wochen zahlen Sie ein Bußgeld von 25 Euro. Mehr als 8 Monate: Wäre Ihr Termin für den TÜV mehr als ein halbes Jahr fällig, müssten Sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen und erhielten einen Punkt in Flensburg.

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ich kann auch keine Erpressung erkennen.....

eine mieterschutzklage kann Jahre dauern

man weiß hier nicht, in welchem Ton das gesagt wurde, ich vermute als Ankündigung gemeint...

naja ich hätte ihn ausgelacht...sagen kann man viel....bellende Hunde beissen nicht

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hahaha...

woher nimmst du die Erkenntnis, das es nicht vielmehr dir so ergeht, auch wenn du jetzt überhaupt nicht erwartest....

genau das hatte jemand der als "Schrecken der Schule" galt bei mir damals versucht.

Mein Vater hatte damals mal beobachtet, wie auf dem Schulweg drei Kinder mich mal gemoppt hatten.

Mein vater hatte mich daraufhin angesprochen, und mir damals nen paar Tricks gezeigt für den notfall, war nix mit Waffen, halt nur körperlich...

zurück zum Schrecken... er meinte das alles auf dem Schulhof zu vollziehen ...hahaha... vor allen Kindern...

das Ende vom Lied war, das er mich unterschätzt hatte...hahaha.. nach paar sekunden hatte ich ihn im Schwitzkasten... und er quiekte wie ein Ferkel... und das vor allen Kindern....hahaha..

Unterschätz andere nicht.... der Schuss kann auch nach hinten los gehen, das du dir wünscht, die Schule zu wechseln, weil du unterlegen warst

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Kindergeld dient dazu, Dich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auf Deinem Ausbildungsweg zu unterstützen. Brichst Du das Studium ab, musst Du das unverzüglich dem Amt melden. Trittst Du nach dem Studienabbruch eine Ausbildung an, erhältst Du dafür weiterhin Kindergeld

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wie kann man das sagen?

niemand weiß, was du rauchst?

Zigarrette

Zigarre

Zigarillo

Senorinas

EZigarette....etcetc

Ich bin Zigarrenraucher und rauche grundsätzlich draussen, ansonsten könntest du

in einem Raum nach einer Zigarre dich nicht mehr orientieren

also abschliessend... rauchen und Kochen(kochdampf) verboten

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Eine sorry "dümmliche" Frage

  • Viele können sich garnicht mehr daran erinnern oder sind viel zu jung
  • Wer sein vermögen damals gemacht hatte, wird eher ja sagen, wer sein vermögen in der Eurozeit gemacht hat, eher nein
  • Ob es klug wäre jetzt in der Markzeit?wohl eher nicht .... siehe England

Besser?

Es war anders als heute, aber wer war ich denn, ich war damals noch grün hinter den Ohren, habe noch an die Ehe bis zum tot geglaubt, habe noch meine Chef hochgeehrt, das man mich mal absägt, hätte ich nie geglaubt....blablabla

Was ist schon besser oder schlechter, alles hat seine Darseinsberechtigung.

Niemand weiß, wie es in weiteren 20 Jahren aussieht, wenn man Putin glaubt, sofern er noch in 20 Jahren leben würde, vielleicht gibts hier den Rubel...

wie hiess es so schön..."wir holen uns bis Lissabon alles zurück"

wäre der Rubel besser als jetzt der Euro oder damals die Marc?

wie anfngs geschrieben...eine dümmliche Frage

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Also ich weiß jetzt nicht, welchen Gutachter du hast.

ich bin vor jahren auf nem Apfelhof gewesen... Eier... Äpfel etcetc

Ne Architektin ist mir rückwärts in das Auto gefahren, was meiner Mutter gehörte, die aber mit 86 nicht gefahren ist, und ich das nutzte.

Polizei kam.... Archtektin bekam Bußgeld 70 euronen.

Ein Bekannter gab mir einen Gutachtertip...

der hat das Auto mit Wellenspiegel und Mikrokamera auf Dellen und in der Karosserie begutachtet.

Blech verbogen, nur mit Wellenspiegel sichtbar... Karosseriehalrterung unterm Blech komplett gebrochen.

Hat ca 1 Std begutachtet... kam Gutachterkosten von 750 Euronen, die Rechnung ging an die Allia.. der Verursacherin... Komplettschaden an dem Auto ca 2300 Euronen.

selber bezahlt habe ich weder Gutachter noch sonstwas...

Gutachter ist nicht gleich Gutachter...das habe ich aber erst hinher von anderen Freunden erfahren...

Also irgendwas stimmt da nicht... wenn der von Dir bzw Euch alles verlangt

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Du solltest ihn in Ruhe lassen....

Insgeheim packst du einen Koffer, und wenn er sich neuen "Bölkstoff" holt, wechselst du das Schloß aus, nicht wegwerfen, das Originalschloß gehört zur Wohnung und muß nachher beim Auszug wieder reingebaut werden.

Dann stellst du ihm den Koffer vor die Tür.

Wenn er wieder kommt und rumkrakelt, rufst du die Polizei, rumkrakälen vor dem haus und das Du Angst hast.

Die Polizei wird ihm dann vermutlich ein Platzverbot aussprechen...

Eine Bekannte hatte das damals mit ihrem Kerl gemacht, als er von der Arbeit kam.

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Ich kann das bestätigen .... das ist schon länger erlaubt in NRW

Anfang 2000 haben wir im Haus meiner noch nicht Ex den Dachboden ausgebaut und ein 1,5 mal 2Meter aus der Dachbodendecke herausschneiden lassen und 2 treppenförmige Stahlkonstruktionen verbaut und darauf Holzstufen verschraubt gerade an der Wand hoch.

Geländer hatten wir keines, meine Kinder waren damals 3 und 9 Jahre, und es ist nie etwas passiert, die Kinder kamen besser damit klar wie wir Erwachsenen.

wir hatten nur unter der Treppe Teppichboden und auf den holztreppen diese klebbaren Treppenteppiche, weil die jüngste damals noch mit Trinkflasche rumlief, und sich Flüssigkeitenverschütten wegen Rutschgefahr auf den reinen Holzstufen zu gefährlich erschien...aber passiert ist tatsächlich nie was

Was gefährlich aussieht, ist nicht immer gefährlich, auch wenn mabnche sowas denkt.

da finde ich 20 kinder im Kindergarten auf ner großen Korbschaukel als Erwachsener brandgefährlich, wenn ich die jüngste da aus dem Kindergarten holte, aber das hat da auch niemand interessiert, 20(!) kids auf einer1,5 m Korbschaukel...da hatte keine Kindergärtnerin da aufgepasst..... und baulich abgenommen wurde die Schaukel auch auf dem Kindergartengelände, soviel ist sicher....

Es ist in der Bauordnung von Land zu Land verschieden.

Was mich eigentlich mehr verwundert, wenn ich lese, seit 1 jahr in der Wohnung.

Warum habt ihr dann die Wohnung erst akzeptiert?

Hat der Mieter Euch das versprochen, ein Geländer zu verbauen....oder habt ihr erst im Nachhinein Zweifel gehegt?

Heisst es nicht "wie gesehen, so gemietet?"

Wieauchimmer.... bei uns ist nie was passiert....selbst bei Kindergeburtstagen, wo fremde Kinder eingeladen waren, die hatten sich an der Wand festgehalten.

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Wichtig: zieht der Untermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrags nicht aus der Wohnung aus, kommt es zu einer Räumungsklage des Eigentümers und gewährt das Gericht dem Untermieter eine Räumungsfrist, dann kann der Eigentümer der Wohnung eine Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung verlangen, auch wenn der Untermieter z.B. nur ein Zimmer der Wohnung bewohnt.

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"Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information." "Die besten Dinge im Leben sind nicht die, die man für Geld bekommt." "Es gibt zwei Arten, sein Leben zu leben: entweder so, als wäre nichts ein Wunder, oder so, als wäre alles ein Wunder."

Albert Einstein

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Da mußt du deinen Chef fragen!!!

Weihnachtsgeld ist eine "freiwillige Leistung"

Nix muß...alles kann

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Polizei warnt vor „Familie und Freunde“-Falle bei Paypal

Wetten....wenn du schon früher schickst, wie gewünscht, erhält er zwar die Ware, du bekommst aber kein Geld.

Und falls der das Geld gesendet hat und es bei dir ankommt, reklamiert er das, entweder Ware nicht angekommen oder Ware defekt.

Ein Grossteil der Bieter sucht gezielt nach bestimmter Ware...und tauscht das mit der eigenen Ware aus und reklamiert das als defekt.....

Wie auch immer das läuft, wenige haben Glück, und es geht alles klar, ein Grossteil bekommt weder das Geld noch die Ware zurück...

Wie Schubert610 schon schrieb, nur Ware gegen Bar... ansonsten lass es, noch hast du deine Ware

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Vielleicht solltest du deinerseits genau in die andere Richtung denken...

Nicht wieviel Unterhalt steht dir zu, sondern inwieweit müssen deine Eltern überhaupt zahlen, egal, was in der Düsseldorfer Tabelle steht?

unten, ganz unten im letzten Satz der Linkseite steht:

"Nicht zahlen müssen die Eltern selbstverständlich auch immer dann, wenn sie leistungsunfähig sind, d.h. ihr Einkommen dazu nicht ausreicht. Der Selbstbehalt der Eltern beträgt insoweit mindestens € 1.300.-"

Vielleicht ist dein Bemühen da für die katz, und du solltest dein Vermögen da selber aufstocken durch Arbeit...Verkauf etcetc...

Es wird langsam kalt draußen, nicht das sie dich wegen grobem Undank da vor die Tür setzen...

Wenn es meine Eltern wären, ich zumindest würde "kleine Brötchen backen"



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Mit einem eigenen Hausstand hat er aber Anspruch darauf, daß ihm die Eltern dieses überlassen, da es zur Bestreitung seines Lebensunterhalts dient. Wohnt der Student noch bei den Eltern können diese aber umgekehrt fordern, daß er einen Teil davon als Kostgeld für Kost und Logis abgibt.

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Das kann dir hier niemand sagen, auch ich verfüge nicht über hellseherische Fähigkeiten

Das kommt darauf an, bei welcher Bank du bist

Aus der Erfahrung heraus dauert die Konstellation Deutsche Bank/Sparkasse am längsten...Sparkasse/Sparkasse am schnellsten

ist jedenfalls meine damalige Erfahrung

ich würde mit Mo bis Mi rechnen

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O Tannenbaum, o Tannenbaum… … so viele Steuersätze hat der Weihnachtsbaum

Ein Baum, aber verschiedene Steuersätze? Richtig! Wie ein Weihnachtsbaum besteuert wird, hängt davon ab, welchen Baum Sie für das Fest kaufen – und bei wem. Dann können 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden – oder gar keine. Wir zeigen, was Verbraucher wissen sollten.

Beim Kauf eines Weihnachtsbaums sind nicht nur die Geschmäcker unterschiedlich, sondern auch die Steuersätze. Die höchste steuerliche Belastung hat, wer einen künstlichen Baum oder einen bereits geschmückten Weihnachtsbaum kauft: Dafür werden 19 Prozent Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – fällig. Immerhin lässt sich der Baum für mehrere Jahre nutzen. Günstiger wird es bei einem echten Nadelbaum. Wer den Baum aus einer Weihnachtsbaum-Zucht kauft, zahlt nur noch 10,7 Prozent Umsatzsteuer. Im Baumarkt- oder Gartencenter wird es noch günstiger: Hier gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Der Forstwirt kann den Baum unter Umständen sogar mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 Prozent an die Kunden abgeben. Wer dem Fiskus ein Schnippchen schlagen will, erwirbt beim Kleinunternehmer: Dort wird nämlich keine Steuer fällig.

So jedenfalls ist es in Deutschland geregelt, wie das in Österreich aussieht, weiß ich nicht

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