

Also ich fasse mal deine kommentare hier zusammen!!!
Hier in Deutschland kann man nix rechtliches einklagen, was es nicht mehr gibt.
Und das wird bestimmt auch in der Schweiz so sein.
Wie willst du denn beweisen, das es den Ordner da gegeben hat und wie willst du es beweisen, das du gesagt hattest, das du den irgendwann wieder abholst.
Kannst du überhaupt irgendwas beweisen?
ich denke, du müsstest das .... weil du nach rechtlichen Gründen fragtest...zivilrechtlich einklagen, aber wie klagt man was ein, was es vielleicht einen tag nach deinem letzten Arbeitstag garnicht mehr gegeben hat?
Wieso machst du dir davon nicht vorher eine Kopie von diesem Ordner?
Handyfotos... Kopierer....?
Und selbst, wenn man eine Klage wegen des Ordners zulassen würde, den es ja nicht mehr gibt, wie würde da ein Wert berechnet?
Also ich würde sagen, ich sehe da keine Chance, schreib die ganze Sache ab.