Meiner Meinung nach darf er das ...

Ist jetzt ein blöder Vergleich...dennoch vergleichbar..eine Kaution gab es nicht

Als meine Mutter im Pflegeheim verstarb...wurde ich kurz nach dem Bestatterabholen schon angesprochen wann die Wohnung Da freigemacht wird....wohlgemerkt am gleichen Tag...

Mit viel Palaver habe ich die Wohnung mit Anhänger freigeräumt...Kleidung in kleidungscontainer...am 2ten Tag nach dem verstorben war die Wohnung frei...die 2 Tage wurden mir zum Tagespreis in Rechnung gestellt...

Ich weiß was sie an Stress haben...Dennoch interessiert das niemand wie weit sie weg wohnen...Sie hätten eine Firma beauftragen müssen die die Wohnung auflöst...

Würde mich nicht wundern wenn man sie jetzt wegen 14 Tagen...für die Mietkosten der Wohnung haftbar macht...kündigen sie die Wohnung zeitnah und kümmern sie sich um die Auflösung

Ich war sprachlos...aber Zeit ist nunmal Geld...da interessiertbniemanden...das sie in Trauer sind oder sonstige Probleme haben...

Von daher würde ich als Vermieter genauso handeln

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Lohnkürzung nein...Abmahnung ja

3mal Abmahnung aus gleichem Grund "Verhaltensabmahnung"

Kann der Job weg sein...

Wobei ich an ihrer Stelle kündigungsschutzklage stellen würde...wenns passiert

Hat man ihnen nun eine Abmahnung ausgesprochen?

Lohnkürzung aus diesem Grund habe ich noch nie gehört

Ihr Chef hat übrigens auch gerade ggü Azubis eine Fürsorgepflicht

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Wenn die ampel gerade auf gelb gewechselt hat haben sie ca 5 Sekunden Zeit

Mir war das gleiche passiert...gerade auf gelb...Blitzer war ca 50m weg bei Tempo 50

Ist mir so noch nie passiert in meinen 40 Jahren führerschein

Wieauchimmer...das ist Monate her...Also nicht geblitzt

Ihre Details weiß ich nicht

Einfach abwarten

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Gibt es EU-Länder, wo ich als Deutscher sofort Transferleistungen erfolgreich beantragen kann?

Nein - gibt es nicht

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Die beste Wahl ist ein Fachanwalt für Erbrecht

Lesen Sie mal Ihren Text durch...da ist nicht ein Hinweis zu lesen...Wie kann man da Tips geben

1.was für ein Testament?

2.wer ist gestorben?

3.Gibt es noch andere Testamente...evtl ältere die von der Art her noch gültig sind...zb vertragstestament?

4.wer steht im Testament?

Fragen über Fragen

Ich würde sagen sie ergänzen ihren Text...ansonsten kann ihre Frage nicht beantwortet werden...

Ein fragetermin beim Notar bzw Anwalt kostet nicht viel

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Ich habe gehört...Türkei ist nicht mehr sicher ich weiß von jemanden...der hat seine Firma nach Dubai verlagert...da scheint er sicher und zieht die schoten von da aus aber bei dem besagten geht's um millionenbeträge

Gibt halt noch genug schlupfwinkel..da sollte härter durchgegriffen werden

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Theoretisch ja

Ihr Mann könnte sich zumindest kurzfristig schützen indem sein Anwalt beim Amtsgericht eine sogenannte schutzschrift hinterlegt...Ich musste vor 20jahren ca 350 euronen dafür bezahlen...

Niemand weiß was ihr Mann macht ode4 machen will

Sie sollten das mit ihrem Anwalt besprechen

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Muss ich Kosten für Schimmelbeseitigung übernehmen wenn ich Klimaanlage nicht genutzt habe?

Hallo zusammen,

es geht um das leidige Thema, wer muss in einer Mietwohnung Schimmel/Feuchtigkeit an Wänden entfernen bzw. die Kosten für die Beseitigung tragen? Leider ist mein Fall ein bisschen komplexer, weshalb keine der im Internet recherchierten Fälle mir komplett weiterhilft. Vielleicht finde ich hier ja wertvolle Einschätzungen.

Sachverhalt:

Ich lebe seit 1,5 Jahren in einer zweigeschössigen Wohnung (oben = Erdgeschoss des Hauses, unten = Kellergeschoss des Hauses, beinhaltet aber auch Wohnräume), an zwei Stellen hat sich Feuchtigkeit an Wänden gebildet.

  1. Schlafzimmer: Genau im Eck, in welchem zwei Außenwände aufeinanderstoßen. Feuchtigkeit ist bisher relativ gering ausgeprägt, aber trotz regulärer Lüftung (3x täglich à 10 Minuten + haben wir sogar einen (nicht elektrischen) Luftentfeuchter aufgestellt) des Raumes durch uns Mieter entstanden. Die Feuchtigkeit ist auch ziemlich genau auf der Höhe, in welcher an den Außenwänden Vollwärmeschutz auf Sockel trifft. Für uns klarer Fall, baulicher Grund, daher Beseitigung und Kostenübernahme durch Vermieter (so zumindest unsere Einschätzung).
  2. Kellerraum: Im als Home Office genutzten Raum im Keller hat sich an der Außenwand innen deutlich mehr Feuchtigkeit bzw. sogar schon Schimmel gebildet. Auch hier hatten wir bereits einen Luftentfeuchter aufgestellt und regulär regelmäßig gelüftet. Trotz all dessen war in diesem feuchten Sommer die Luftfeuchtigkeit im Eck kaum unter 70% zu bekommen. Da es die letzten Monate bei anderen Mietparteien im Haus und im dazugehörigen Nachbarhaus Wasserschäden und dadurch Feuchtigkeit ziehende Wohnungen gegeben hat, hat die Hausverwaltung sehr zeitnah nach Anzeige der Feuchtigkeit bei uns im Keller einen Handwerker (Kühl- und Heizungstechniker) vorbei geschickt der einen Zusammenhang "unserer" Feuchtigkeit mit den anderen Wasserschäden relativ schnell ausgeschlossen hat. Das macht für uns soweit auch Sinn, da unsere betroffenen Stellen an ganz anderen Wänden/Bereichen des Hauses lokalisiert sind. Er meinte diese Feuchtigkeit im Keller kommt regulär von außen und kann man eigentlich nur wirklich mit einem elektrischen Luftentfeuchter eindämmen, ansonsten käme es immer zur Schimmelbildung, v.a. bei so feuchten Sommern wie diesen. Im Raum befindet sich auch eine Klimaanlage. Bei Einzug wurde uns jedoch nicht erklärt welchen Zweck diese erfüllt, uns konnten dazu keine weiteren Angaben gemacht werden.

Meine Ausgangsfrage bezieht sich auf 2., den Raum im Keller. Hätte von mir als Mieter verlangt werden können ohne vorherige Erklärung oder Hinweise unseres Vermieters die Klimaanlage in dem Raum anzuschalten, um damit ggfls. der Feuchtigkeitsproblematik entgegenzutreten? Hätte alternativ proaktiv von mir verlangt werden können auf eigene Kosten einen elektrischen Luftentfeuchter anzuschaffen um die Luftfeuchtigkeit auf einem gesunden Level zu halten?

Gerade das Vorhandensein der Klimaanlage gibt mir das Gefühl, dass mein Fall nicht so ganz eindeutig zu bewerten ist.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!

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Schwierig...aufgrund ihres Textes einzuschätzen...erstrecht ohne Bilder...

Niemand weiß wie die Außenwände im Schlafzimmer von außen aussehen...

Vielleicht sollte sie nachdenken die Stelle nachzubearbeiten...ist das Schlafzimmer tapeziert oder gestrichen...dann könnte man streichen auf lehmbasis...kostet nicht viel aber nur beim Fachmann zu besorgen

Ich weiß nicht wo sie wohnen googeln sie mal nach" lehmpapst" der vertreibt Produkte und stellt sie her...Zumindest könnten sie kostenlos mit ihm telefonierenich denke an lehmhaltige Farbe...dadurch trocknet die Fläche schnell...bei verdunstungsschaden...niemand weiß hier ob nicht von außen schlecht isoliert ist...bzw undicht...kann auch von dem Geschoss übernehmen kommen...vielleicht Balkon etcetc...ohne Bilder kann man nix sagen

Bezüglich Luftbefeuchter hilft nichtelektrisch nicht viel...Ich benutze das nur draußen in meiner Garage...unter 60% ist das nicht zu bekommen...

Ich habe mir für meinen Keller vor ein paarjahren einen kleinen gekauft elektrischen...So gross wie ein mittelgroßer Heizlüfter mit wassertank..der wird gesteuert von einem feuchtigkeitsmesser für die Steckdose billig von Amazonien...

Entfernter kostete so 130 euronen...feuchtigkeitsmesser so 20 euronen..das heisst das Gerät geht nur an wenn der feuchtigkeitsmesser einen bestimmten Feuchtigkeitsgehalt übersteigt den sie manuell einstellen können

Modell muss ich nachgucken...wenn es sie interessiert...

Mehr kann ich Ihnen nicht helfen...

Bei mir ist 3fach Verglasung...ein enormer unterschiedzu 2fach oder 2fach Verglasung

Regelmäßiges lüften ist Sache des Mieters... es sei denn etwas stimmt baulich nicht...Wie gesagt das mußbeim Schlafzimmer nicht von außen kommen... sonder von der Wohnung Balkon etcetc über ihrer Wohnung

Da sie wenig konkretes schreiben kann man nicht mehr sagen...Ich würde mal kostenlosem lehmpapst anrufen...f4agen kostet nix...

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Fahrer wird auch fotografiert

Ich weiß es nicht genau...habe von jemandem gehört...wenn eine person mit im auto mitfahren...Sie schreiben ja mit freunden..

Also wenn jemand führerschein hat und mitfahren...aber weiß...das der aktuelle fahrer keinen führerschein hat... eine mitschuldig hat...der könnte theoretisch auch nen punkt bekommen...da er als Führerscheinbesitzer ei e gewisse verantwortung hat....

Aber ich habe nur gehört... weiß es nicht genau...

Aber das gesichtsfeld des fahrers ist definitiv mit auf dem Bild

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Naja auch wenn man krank geschrieben ist muß man auch einkaufen etcetc...

Trotzdem würde ich da nicht zum Treffen gehen...sondern Kurier dich noch aus...nicht wegen der Krankschreibung sondern wegen deiner Gesundheit...deine Erkrankung ist noch nicht kuriert...

Ich bin damals wegen nicht auskurierter Erkältung gerade noch an der Bahre vorbei...bin noch selber ins Krankenhaus...war da 10tage drin...herzmuskelentzündung...hatte Glück

Drum werde gesund und nimm das Wochende zum erholen

Alles Gute

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Die ursächlichen Gründe für die geringe Quote an Wohneigentum in Deutschland sind folgende: hohe Finanzierungshürden. hohe Zinsen. hohe Grunderwerbssteuern und Kaufnebenkosten (Makler, Notar) für Immobilien

Ich werde das genauso machen...selbst der Kanzler hatte sich vorgestern geoutet ..bei einer Bürgerbefragung das er Mieter ist in Potsdam

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Wiedereingliederung in die Arbeit hat mit dem Arbeitgeber nur indirekt zutun...

die Wiedereingliederung muß auch nicht in der bisherigen Arbeitsposition ablaufen...halt auch in einer anderen Abteilung...

ich hatte damals den Gesamtbereich Hartwaren geleitet... die Wiedereingliederung verbrachte ich in der Warenannahme...

auch die Bezahlung hat in der Zeit mit dem AG nix zutun.... die bezahlt die Krankenkasse...

von daher spielt ihre Frage nach Urlaub derzeit garkeine Rolle...

ich würde sagen warten sie erstmal die Wiedereingliederung ab... bevor sie weiterdenken... wenn der AG die Wiedereingliederung als gescheitert ansieht... erst dann sollten sie mit dem AG reden...

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In NRW führt der Weg nur über den Schlichter...um die Ernsthaftigkeit und die Gerichte zu entlasten

Erst danach besteht ein Klageweg

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ich muß ihnen leider in mehrfacher Hinsicht widersprechen..bzw sie denken nur im hier und jetzt...sie denken nicht weiter...vorrausschauend

klar.. wer 40 jahre nur Friseur ist...oder Gärtner... der kommt nicht auf einen grünen Zweig...da ist er aber selber in der Regel schuld

Mein Stiefvater ist in den 5ziger Jahren als einfacher Gärtner in einer großen Behinderungseinrichtung angefangen...hat jahre da gearbeitet... hat das kirchliche entdeckt und ist dort nach Jahren zum Heimleiter zum schluß zum Diakon aufgestiegen...nur zur info Diakone zumindest mein Stiefvater hat soviel verdient wie ein Richter auf dem Landgericht...

weiterhin kenne ich 2 Frauen... die Gärtnerin gelernt haben sich nach Jahren zusammen getan haben und heute 3 große Gartengroßbetriebe führen und besitzen

das dritte Beispiel ist ein Pizzafahrer, welcher damit sein Studium der Medizin bzahlt hat... und heute ist er Chefarzt eines großen Klinikums in meiner Stadt

und das letzte Beispiel ist ein türkischer Mann...welcher in den 70er Jahren mit praktisch nix nach Deutschland gekommen ist und vor kurzem stand ein Berticht darüber in meiner örtlichen Zeitung... der hat sich nix erlaubt... praktisch jeden tag aus der Dose gelebt hatte... bis er sich einen Dönerladen zusammengespart hatte...heute besitzt er runde 20 Läden... sein Kommentar in dem Zeitungsbericht zufolge fragte er warum das er geschafft hatte...warum nicht auch deutsche...er hatte sich das abgespart und ist so zum erfolg gekommen...

die Erkenntnis daraus ist... denken sie weiter und meiseln sie Berufe nicht in stein...

wer nix macht bzw sich weiterentwickelt ist doch selber schuld...

denken sie mal drüber nach

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Es gibt ein zitat: wer nach Regen ruft, muß auch den Matsch verkraften

In ihrem Fall Matsch=kosten

"Konkret würde ich gerne wissen, wie ich Schmerzensgeld für die Verletzung meines Sohnes geltend machen kann."

Sie sollten sich wohl überlegen, auf was Sie sich das einlassen...

Sie müßten gegen den Schulträger klagen...nicht gegen den Lehrer...

Welche Höhe stellen Sie sich denn für ein Schmerzensgeld vor...davon hängen die Gerichtskosten ab...

Ich sage Ihnen mal auf was ich mich 2009 eingelassen habe...dann überlegen sie ob es ihnen wert ist

Klage gegen Klinik...Beweise von meinem behandelnden damaligen Chirurgen...beweisen...

Klage gegen die Klinik...eine Anwaltskanzlei mit weit über 100anwälten..3 davon kamen zum Landgericht...nebst 3 gutachterärzten

Da schwankte mir schon böses..obwohl ich den beste anwaltskanzlei damals mir genommen hatte

Schmerzensgeldsumme bei 250000 euronen...

Ergebnis...keine chance gegen die Klinik...während des Verfahrens ist meine komplette klinikakte verschwunden...nebst opberichte etcetc

Gottseidank hatte ich Rechtschutzversicherung...gerichtsgebühren über 25000 euronenhatte die Versicherung gerne übernommen nebst ca 7000 euronen Anwaltskosten

Gut ich hätte damals weitergehen können...Durch eigene weitere Gutachter...lt Anwalt ca 5000 euronen pro Gutachter

Ich denke sie merken schon welche Kosten auflaufen können...Ich bin seit damals schwerbehindert dauernde Einbußen des Kniegelenk...

Trotzdem überlegen sie sich genau..ob es das wert ist...

Neben den Kosten vermute ich dann Probleme mit dem Lehrer in Zukunft...oder der Schule ...ala promblemkind...

Urteil war damals...schicksalhafter Verlauf im Leben...das wird bei ihrem Kind wohl auch entschieden werden...beim sport muß man auch mit Verletzungen rechnen...

Alles Gute ihnen

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wieviel Rewe Franchisefilialen es in ihrer Umgebung gibt können nur sie wissen...

das Hausverbot trifft auf alle Filialen des Besitzers zu bzw des Franchisenehmers...das können schon einige Filialen sein

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die kameras blitzen immer in Gegenrichtung der Fahrtrichtung also frontal in eurer Frontscheibe...

2 Kameras... 2 Spuren...

kurz vor der Brücke sind Abstandmarkierungen auf der Fahrbahn...

bei mir in der Nähe... gibts Autobahn...auf der ganzen strecke...keine Geschwindigkeitsbeschränkung...man kann also richtig Gas geben...

da stehen alle paar Tage Brückenkameras... wegen Abstand

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Was ist schon vernünftig?

Das ist eine individuelle Ansichtssache und viele sehen es so oder sehen es anders...

da bringt es nix, darüber nachzudenken...

Meiner Meinung nach ist es richtig...zumindest die nächsten Jahre sind die Chips gesichert... niemand weiß, ob sich China irgendwann die nächsten Jahre Länder einverleibt....niemand weiß wielange der Putin noch lebt...

niemand weiß, was aus Trump wird...

man sagt, was ich im Sack habe...habe ich erstmal sicher....eine kluge Entscheidung

viele klagen über Scholz... ich finde zumindest sein Verhalten richtig.... Scholz hat noch nie gekniffen, der zog sein Ding immer bis zuende.... auch in seinen früheren Ämtern hat er nie vorzeitig beendet... und er wird auch keine Vertrauensfrage stellen, soviel ist sicher, der zieht sein Amt bis zum Schluß durch bis zur nächsten Wahl...da kann die Waigel hundertmal sagen zurücktreten....

ich finde die Chipfirmenidee gut...auch wenns richtig Kohle kostet...

wieviel Arbeitsplätze das jetzt bringt.... in 2...3 Jahren werden die Arbeitslosenzahlen eh extrem steigen... die Stahlbranche geht in die Knie.... die Autobranche ist sogut wie abgehängt... hier in meiner Gegend sind einige Lieferanten der Autoindustrie in Insolvenz gegangen, Firmen die jahrzente hier ansässig waren...

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Hilfe - Vermieter lehnt Senkung der Nebenkosten trotz hohem Guthaben ab, was kann ich tun?

Hallo,

mein Vermieter will die Nebenkosten nicht senken, obwohl ich ein Guthaben von über 1000,- (tausend) in der letzten Endabrechnung habe. Ich hab schon mehrere Briefe hin- und her geschrieben, mehrere Telefonate geführt und dann nochmals eine schriftliche Mitteilung gemacht, dass ab September 2024 die Nebenkosten der Miete um Summe x von mir gesenkt werden, da auch unter Abzug der Energiepreisbremse (diese fällt jetzt weg), Preiserhöhung etc. immer noch ein Guthaben von ca. 350,- im nächsten Jahr anfallen wird, mein Heiz- und Verbrauchsverhalten ist seit Jahren gleich, es gab auch zuvor fast jedes Jahr ein Guthaben von ca. 400-500,- (auch da ist der Vermieter auf Anfrage nicht mit den Nebenkosten runter gegangen, da wusste ich aber noch nicht, dass auch der Mieter senken kann). In den 2 Jahren, wo die Energiepreise so gestiegen sind, gab es ein leichtes Minus von ca. 100,- (hundert) in der Endabrechnung, jedoch im letzten Jahr/letzte Endabrechnung hab ich ein Guthaben von wie gesagt über 1000,- (tausend) und aufgrund dieser Endabrechnung sollen jetzt endlich mal die Nebenkosten gesenkt werden, da ich schon länger siehe Endabrechnungen zu viel Nebenkosten zahle.

Eine schriftliche Mitteilung der Senkung an den Vermieter begründete ich mit BGB Paragraph 560, Absatz 4.

Was kann ich jetzt tun, der Vermieter hat eine schriftliche Ablehnung der Senkung geschickt. ....Ich meine, ich hab ihn nicht um Erlaubnis gefragt, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien die Nebenkosten senken können. Der Vermieter will nun meine ganzen Zählerstände haben, ich sehe das aber aufgrund der schon jahrelang zu hohen Miete und der bereits aktuell erfolgten Briefe/Telefonate/Besprechungen (auch schon vor 2 Jahren) als Hinhalten an. Im Grunde gehen ihn meine Zähler mittendrin in der Saison doch nix an, er wird es ja in der Endabrechnung sehen und hat es ja auch die letzten Jahre immer gesehen, dass ich zuviel zahle. Oder wie ist das? Er meinte, er würde zur Sicherheit lieber mehr an Nebenkosten nehmen, dieses Mehr hab ich aber schon einkalkuliert bei der Höhe der Senkung, obwohl ich doch eigentlich gar nicht müsste, oder? Es heisst doch: "Etwaige Sicherheitszulagen zur Sicherheit, weil man nicht weiß, was kommt etc.." sind doch bei Vermietern unzulässig, oder?

Ich würde auch gern wissen, ob ich die Zählerstände jetzt überhaupt mitteilen muss, denn ich hab den Vermieter nicht um Erlaubnis für die Senkung gefragt und fürchte ein weiteres Hinhalten, da BGB 560/4 besagt, dass beide Parteien aufgrund der letzten Jahresendabrechnung senken können und meine erste Mitteilung zur Senkung aufgrund der aktuellen Endabrechnung war bereits am 2.8.24.

Und um wieviel kann ich die Nebenkosten senken?

Was kann/sollte ich jetzt tun?

Ich bin in keinem Mieterverein.

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Info.

VG

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Sie schreiben doch selber, das beide Parteien das "können"

Ihr Vermieter will das aber nicht, obwohl er könnte

Ich weiß nix über das Verhältnis zu ihrem Vermieter, ob es ansonsten ok ist.

Ehrlich gesagt würde ich mich als ihr Vermieter darüber wundern, warum sie das jetzt gerade wollen?

Vielleicht hat ihr Verhalten ihn dazu veranlasst zu glauben, das sie finanziell in Bedrängnis kommen...kein Plan

Sie fragen was sie tun können?

Was wollen sie tun? Wollen sie jetzt mit Mieterverein bzw Anwalt drohen?

Ihnen sollte klar sein, das sie damit womöglich zukünftige Fässer aufmachenund das Verhältnis dadurch schlimmer wird...

Warum sagen sie ihm nicht einfach die Zählerstände... kein Plan....mir wäre es egal...warum ihnen nicht?

ich würde sagen lassen sie es...ich weiß nicht ob es die Sache wert ist... da rechtliche Geschütze aufzufahren....

ansonsten suchen sie sich eine neue Wohnung aber ob es da mal besser wird....?

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