

zitat
Das wäre super...
Ich will das das so bleibt hat sich jahrelang nicht gemeldet brauch er jetzt auch nicht mehr...
Wenn dein Vater Testament hinterlegt hatte..wird das vom Standesamt eine Info ans Nachlassgericht geschickt, wenn das Beerdigungsinstitut alles abwickelt, Krankenkasse kündigt etcetc... geht auch ne Info ans Standesamt.
Wenn eine Nachlassverfügung beim Nachlassgericht hinterlegt ist... werden alles Testamente...auch alte eröffnet und ein Brief geht an alle Personen, die im Testament erwähnt wurden...
Leider schreibst du keine Infos bezüglich Vermögen...es könnte nämlich durchaus von Vorteil sein, wenn du deinen Bruder kontaktest..es reicht ja nur ne Kopie der Sterbeanzeige...ohne Kommentar.
Es kann durchaus sein, das du noch mehr mit deinem Bruder ungewollt zutun hast...niemand weiss, was im Testament steht...zumindest wird der vermutlich Pflichtteil geltend machen... naja... weiss man nicht.. mein Bruder hats damals nicht gemacht...jetzt ist es verjährt...
Es kann auch sein, das du mit deinem Bruder gemeinsam einen Erbschein beantragen musst...aber wie gesagt, niemand kennt deine Situation bzw was an Vermögen noch da ist, wovon du vielleicht noch garnix weisst...mein Stiefvater war damals mal Gesellschafter... niemand wusste das...habe durch zufall erst 3 Jahre später durch einen Brief erfahren, welcher im Briefkasten lag... wollte erst wegwerfen... dachte Werbung... war ne Einladung zu einer Gesellschafterversammlung...da war das ganze erbe Peanuts gegen, was ich damals als neuer Gesellschafter da ausgezahlt bekam... also schön suchen... vielleicht hat dein vater vor zig Jahren was gemacht, was du nie wusstest...
alles gute dir...