Muss man Ausbildungskosten zurückzahlen?

Hallo, ich mache gerade Ausbildung als Pflegefachkraft. Probezeit ist schon vorbei. Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen, weil die Arbeit in der Pflege nicht zu mir passt. Im Falle einer Kündigung muss ich irgendwelche Kosten zurückzahlen? (z.B: Weihnachtsgeld, Lernmaterialkosten, eventuell meine ganzen Gehälter die ich bisher erhalten habe)

Also über die Kündigung steht auf dem Vertrag so:

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 

2.1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

2.2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Ob man was wegen Kündigung zurückzahlen muss wird nicht geklärt.

Habt ihr eventuell eine ähnliche Erfahrung über Kündigung während Ausbildungszeit?

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Nun möchte ich meine Ausbildung abbrechen,

Das einzige was bei einer Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses wegen "Berufsaufgabe" zu beachten ist, ist die Kündigungsfrist von ( kalendertäglichen ) 4Wochen.

Irgendwelche Erstattungsansprüche seitens eines Ausbildungsbetriebes gibt es nicht.

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Soweit Du lediglich bei den selbstständigen Kollegen angestellt bist, musst Du Dich selbst krankenversichern. Eine studentische KV liegt incl. Pflegeversicherung monatlich bei etwa 130 Euro.

Ein zweiter Minijob würde bedeuten, dass beide Minijobs sozialversicherungs- und steuerpflichtig ( 2. Minijob mit LStKL VI ) würde.

Ansonsten siehe Antwort wfwbinder.

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Während der ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses, hast Du noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung - sprich Du musst Dich bezüglich Krankengeld an Deine Krankenkasse wenden. Für die dann verbleibenden Tage der vertraglichen Kündigungsfrist musst Du Deinen Arbeitswillen bekunden und bis zum Ablauf der Kündigungsfrist arbeiten - es sei denn der AG stellt Dich von der Kündigung frei. Bzw. Du verzichtest auf die Weiterbeschäftigung....

Was sind Gründe für eine Fristlose Kündigung? - Finanztip

Will Dein Arbeitgeber Dir fristlos kündigen, dann muss er einen wirklich wichtigen Grund haben. Obwohl er in der Kündigung selbst nicht angeben muss, warum er außerordentlich kündigt, kannst Du verlangen, dass er Dir den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilt (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Ich würde umgehend ( schriftlich ) - am besten via Klage vor dem Arbeitsgericht - die Benennung des Kündigungsgrundes einfordern - bzw. die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist.

https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf

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Diese Gebühren kann sich besagte Firma an den Hut stecken . Du hättest nur dann etwas zu zahlen, wenn ein Abschlepper beauftragt worden wäre, der dann das Fahrzeug abgeschleppt bzw. versetzt hätte.

Und der Grundstückseigentümer hat schon gleich gar keinen "Bußgeldanspruch".

Ansonsten setze besagtes Schreiben mal anonymisiert hier ein. Welcher "Branche" gehört der Anspruchsteller an?

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Der Vater darf sich 50% des Kindergeldes auf seinen ( gemäß Düsseldorfer Tabelle ) zu leistenden Unterhalt anrechnen. Allerdings kann er das jetzt nicht rückwirkend verrechnen, wenn er dies bis dato nicht gemacht hat.

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle-2024/

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Es ist Aufgabe des ehemaligen Mieters seinen "Müll" auf dem Keller zu entfernen. Sollte er unter entsprechender schriftlichen Fristsetzung seiner Pflicht nicht nachkommen, würde ich diesen Müll aus seine Kosten entsorgen lassen.

Hinsichtlich der Renovierung kommt es darauf an, was mietvertraglich vereinbart wurde und auf die Dauer des Mietverhältnisses. Letzteres ...sprich in welchem Umfang er als Mieter eine Wohnungsrenovierung schuldet.

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Um den Wert eines Rentenpunktes in Höhe von 39,32 Eurozu erreichen, müsstest Du in 2024 .... 43.142 € brutto im Jahr verdienen.

bei einem Einkommen von 240 Euro im Jahr hättest Du dann 0,05 Rentenpunkte erreicht.

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Soweit Deine Mutter auch nach den Vorgaben des Finanzamtes bedürftig ist - ja.

https://www.vlh.de/familie-leben/scheidung/unterhalt-von-der-steuer-absetzen.html

Damit das Finanzamt die Unterhaltszahlungen anerkennt, muss der/die Pflegebedürftige allerdings weniger als 11.604 Euro an eigenen Einkünften und Bezügen pro Jahr haben (Stand 2024). Für Ehepaare gilt ein Wert von 23.208 Euro.

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Also z.B. Eltern > Kinder 400k in zehn Jahren.

jeder Elternteil konnte jedem KInd innerhalb von 10 Jahren 400.000 Euro "vermachen".

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Meine Eltern haben immer kostenbewusst gewirtschaftet - das ging auch mit 3 KIndern und einem Alleinverdiener nicht anders. Trotzdem war einmal im Jahr ein 3-wöchiger Uhrlaub drin.

Tja und unsere Weihnachts- bzw. Geburtstagsgeschenke waren nach heutigen Begriffen recht "sparsam". Aber keines von uns Kindern hatte überzogene Wünsche, wir waren auch mit Kleinigkeiten glücklich.

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beim beantragen eines neuen Führerscheins entweder den gültigen Personalausweis vorlegen muss oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung, da im Reisepass keine Adresse angegeben wird.

Korrekt - gilt ab dem Ablaufdatum.

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Schlicht und ergreifend - als 27-Jährige/r bildest Du eine eigene BG und hast somit Anspruch auf den vollen Regelsatz und anteilig auf 50% der KdU.

Allerdings bist Du auch zu Bewerbungen auf Jobs verpflichtet, welche Deinen eigenen Bedarf decken.

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Als Alleinerziehende regelmäßig über Bürgergeld, da die wenigsten Väter außerehelich geborener Kinder wirtschaftlich in der Lage sind Betreuungsunterhalt zu zahlen.

Die allermeisten Mütter arbeiten nie wieder

Bullshit - par excellence. Dass viele - speziell alleinerziehende - Mütter nicht wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen, ist meist dem mangelnden / bedarfsgerechten Angebot an KInderbetreuungsplätzen geschuldet.

Anspruch auf "ALG II" / Bürgergeld besteht für Familien regelmäßig nur dann, wenn Bedürftigkeit nach Vorgaben des SGB II besteht.

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Bei mir als KInd der 50er und 60er gab es weitaus seltener Fleisch innerhalb der Woche auf den Tisch als in den meisten Familien heutzutage, da man sich dies schlichtweg nicht leisten konnte.

Allerdings - eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Fleischprodukte, käme max. dem Staat zugute - keinesfalls dem Bauern als Fleischproduzierendem Betrieb, der diese Steuer ans Finanzamt abführend müsste.

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Jahrzehnte her - aber unvergessen .....

Ich kann mich an den "exotischen" Versuch von Jacobs Krönung erinnern, als dieser Anbieter den Verbraucherinnen weismachen wollte, dass die "zukünftige" 400 Gramm Packung ( logischerweise zum gleichen Preis - würde man heute wohl als Schrumpflation betiteln ) genau so ergiebig sei, wie die vorherigen 500 Gramm Packungen. Die Käuferinnen straften Jacobs ab und kauften andere Kaffeemarken und somit war der Spuk relativ kurzzeitig.

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Wenn die Garage mit gesondertem Mietvertrag angemietet wurde, so muss dieser Vertrag auch gesondert gekündigt werden - sprich dieser Vertrag endet nicht automatisch mit Beendigung des Wohnungsmietvertrages.

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