Eine Art Übergabeprotokoll, das vom Mieter unterschrieben wird sollte reichen.
Morgen, Wochenende und Feiertage sind keine Bankenarbeitstage.
Die Überweisung wirsd also erst heute ausgeführt und ist morgen beim Empfänger.
Und wer Erbt, wenn beide Verstorben sind?
Sicher nicht du, denn du hast ja ausgeschlagen, dann geht alles an die nächsten Verwandten deiner Eltern. Du hättest nichtmal Anspuch auf den Pflichtteil.
Genau lesen, was du da unterschreiben sollst, ich geh mal davon aus, das es sich um ein Berliner Testament handelt, bei dem du erst Erben sollst, wenn beide Tod sind, also Nacherbe wirst. Das sollte auch für dich OK sein.
Lass dir das also alles nochmal genau erklähren, mit allen Konsequenzen die deine Unterschrift bringt. Wenn du einen Totalen Erbverzicht unterschreiben sollst, dann würd ich an deiner Stelle eben nicht unterschreiben, damit du wenigstens Anspruch auf den Pflichtteil behältst.
Du gehst also Arbeiten und bist nebenbei selbsständig.
Wieso hast du kein P Konto? Dann kann der IVerwalter nur alles über dem Freibetrag abgreifen.
Wenn du alle Gläubiger bedient hast, bzw beim Insoverwalter mehr Gelder liegen, wie du schuldest, dann sollte es sehr wohl möglich sein, die Inso früher abzuschließen.
Beides.
Man hat üblicherweise mehr als ein Konto.
Wovon ich abrate sind Regionalbanken.
Dein Chef hat dich zum 31.03. gekündigt. Du stellst deine Arbeitskraft zur verfügung, wenn er diese nicht abruft, ist das nicht dein problem. Heist er muss dich bis 31.03. Vertragsgerecht bezahlen
Erstmal hat der Busfahrer Hausrecht, es fragt sich also, was passiert ist.
Ist es eine Bushaltestelle, wo alle paar Min ein Bus kommt, kann er dich natürlich an den nächsten verweisen.
Ist das der Letzte Buss auf der Route oder dee nächste kommt erst in ein paar Stunden muss er die Polizei rufen, wenn er dich nicht mitnehmen will.
Wird man wieder eingestellt, kann der Betrieb Anteilig die Abfindung zurückfordern.
Nach 4 Jahren sollte aber alles Verjährt sein. Ich sehe hier erstmal kein Problem.
Ob es Intern eine Sperre gibt, dich wieder einzustellen, kann ich natürlich nicht sagen.
Ich weis, das das in meinem Betrieb mal so gehandhabt wurde, das Leute die selber gegangen sind oder mit Abfindung nicht mehr neu eingestellt werden durften, auch nicht in anderen Niederlassungen. Leute die den Betrieb aus eigenem Anlass verlassen galten als nicht zuverlässige Mittarbeiter, bei denen die Gefahr besteht das sie nach einiger Zeit wieder gehen.
Das dein Chef Krank ist, ist keine Ausrede, dir dein Gehalt nicht ehältst.
Fordere schriftlich dein Geld imnerhalb von 3 Tagen.
Früher gab es mal eine Pauschale von 40€ für zu spät gezahltes Gehalt, diese ist abgeschafft. Wenn du einen Schaden hast durch zu spät erhalten Lohn, musst du diesen jetzt extra fordern.
Herzlichen Glückwunsch zu deinem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn sie dir jetzt noch die Befristung vorlegen wollen, nicht unterschreiben. Auf den unbefristeten Vertrag verweisen.
Er könnte geringer ausfallen.Wenn du heirattest, ist dein Mann für dich mit verantwortlich, dadurch bleibt dir von deinem Eigenen Geld mehr zur Verfügung für dein Kind, was tatsächlich dazu führen kann, das du weniger bekommst.
Es ist also eine Dreieckssache, dein Mann ist zwar nicht für dein Kimd heranzuziehen, aber eben für dich.
Bei Alkohol gilt das Weisungsrecht des AG. Wenn der ein Generelles Alkoholverbot ausspricht, dann darf das nicht mal die Schnapspraline sein und erst recht kein Glas Sekt auch nicht zum Anstoßen.
Erwischt man dich am Flughafen musst du die Einfuhrsteuern zahlen und obendrauf nochmal denselben Wert an Strafe.
GGf wird das hier auch so ablaufen.
Wenn du Pech hast, wird die Ware auch vernichtet.
Ob dir der Onlineshop das Geld zurückzahlt-Glaub ich eher nicht. Er wird sich irgendwo in seinen AG dagegen abgesichert haben, das er für Mehrkosten (Zoll etc) oder eben auch für die Vernichtung nicht aufkommt.
Es gild seit letztem Jahr, fällt eine Krankmeldung "zufällig" in die Kündigungsfrist, kann der AG die Lohnfortzahlung verweigern, bis der AN seinen Krankheitsfall nachweist, z.b. Betriebsarzt.
Wenn du jetzt weist, das die Firma dich nicht weiter beschäftigen will, dann fang an dich zu bewerben, als allererstes bei deinem derzeitigen Einsatzbetrieb. Da dein AG dich nicht weiter beschäftigt, ist er verpflichtet, dich zu unterstützen, z.b. mit Freistellung zu Bewerbungsgesprächen, auch dürfte hier kein Konflikt bestehen wenn dich dein derzeitiger Betrieb einstellt, eine Beschäftigungssperre dürfte es nicht geben, da Leiharbeitsfirmen ja auch dafür da sind AN wieder ins Normale Arbeitsleben einzugliedern.
Dein Problem ist, das beim Verkauf Privat zu Privat der Käufer das Versandrisiko trägt, also du, sofern der VK die von dor bestätigte Versandform genutzt hat.
Dennoch muss der Verkäufer alle rechlichen Schritte einleiten um die Sendung zu finden, dazu gehört entsprechend auch der Nachforschungsauftrag.
Eine Stoßstange ist mit Sicherheit länger wie 1,20m und somit währe bei DHL nur Spergut möglich oder man sucht sich eine Spedition. Welche Versandart war denn vereinbart? Hat sich der Verkäufer nicht an die Vereinbarung gehalten, kannst du nämlich Schadensersatz vom VK verlangen, auch wenn die Sendung nicht auffindbar ist, weil der Absender sich nicht an den Vertrag gehalten hat.
Solange die gesamte Miete nachweisbar bis zum 3 Werktag des Monats angewiesen ist. Ist alles OK. Nur wenn du vor hast einen Teilbetrag nach dem 03. Werktag anzuweisen gibt es Probleme. Regelmässiges zu spät zahlen der Miete muss der VM nicht hinnehmen und rechtfertigt eine Fristgerechte Kündigung.
Eine Mieterhöhung muss 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden und es muss ein Grund angegeben werden z.b. Vergleichsmieten oder Mietspiegen. Die neue Miete darf nicht über dem Mietspiegel liegen, Eine Mieterhöhung darf höchstens 20% über 3 Jahre betragen, die Mieterhöhung darf frühestens alle 12 Monate mit 3 Monaten Vorankündigung erfolgen.
Die Nebenkosten dürfen einmal Jährlich mit der Abrechnung angepasst werden und sind keine Mieterhöhung im eigentlichen Sinn.
Ergo Mieterhöging prüfen, ob alles rechtens ist.
In Deutschland könnte sogar noch ne Strafe wegen Umweltverschmutzung dazu kommen. Wegen übermässigen Reifenabrieb.
Ja, das geht, nur muss die andere Person dir verdammt vertrauen, denn wenn du nicht zahlst, dann wendet sich der Anbieter an die andere Person.
Wenn du dir keinen eigenen Vertrag leisten kannst, dann nimm Prepaid. Es gibt Prepaid mit monatlicher automatischer Aufladung, andersrum gibt es heutzutage auch Festverträge, die Monatlich kündbar sind.
Zudem liegen die Kosten mittlerweile bei unter einem Euro je GB. Ein 5 € mit 5-10 GB Vertrag wird doch wohl möglich sein.
Gar nicht, du hast deine Bringepflicht erfüllt, durch die Nichtannahme ist eine Holpflicht des Empfängers draus geworden.
Theoretisch musst du die Sachen bis 3 Jahre zum Jahresende( Verjährung) aufbewahren. Du kannst sie vorher entsorgen, wenn der Empfänger dir mitteilt, das er sie nicht zurück haben will oder wenn sie viel Platz einnehmen kannst du sie nach 6 Monaten verwerten/verkaufen, bist dem Eigentümer dann aber den Geldbetrag schuldig abzüglich eines Betrages X für die Lagerung" zudem musst du ihn möglichst vorab über diesen Schritt informieren.
Leider sind viele Gefälschte Karten im Umlauf, was die Onlineshops dazu bringt genauer hinzuschauen.
Auch Amazon und co. erfragen mitlerweile mehr Daten, wozu auch die Ausweisnummer oder gar ne Ausweiskopie gehört. Das wird aber üblicherweise nur einmal gemacht, heisst, wenn du da durch bist, kannst du die nächsten Geschenkkarten problemlos eintragen.
Das Problem, das ich eher bei dir sehe, ist, das du was von einem neuen Account schreibst, was ist mit deinem alten passiert? Denn auch Google gewährt nur einen Account je Person. Sollte dein alter Account von Google selbst gesperrt worden sein, hast du ein Problem.