Eigentlich hätte er dich Fristlos entlassen können.

Das er jetzt nachträglich zur Polizei geht um Anzeige zu erstatten, sieht in meinen Augen so aus, als wenn er dir jetzt doch kündigen will. Da die Fristlose vom Tisch ist, braucht er einen Grund für die Fristgerechte. Daher jetzt die Anzeige.

Da du das Geld zurück gezahlt hast dürfte es strafrechtlich keine großen Folgen für dich haben, ggf Bewährung wenn du dir vorher nichts hast zu Schulden kommen lassen.

Mit einem schlechten Arbeitszeugniss darfst du natürlich auch rechnen und das dich niemand mehr dort Einstellt, wo du mit Geld zu tun hast.

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Urlaubs und Weihnachtsgeld sind freiwillige leistungen des AG und Vertragsabhängig.

Also nein, aus dem Blauen kann dir niemand sagen, ob es dir zu steht und wann es gezahlt wird oder gar die höhe.

Ggf steht es im Arbeitsvertrag oder wenn vorhanden Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

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Der Unterhalt geht an den Elternteil, solange das Kind noch nicht 18 ist und bei dem Elternteil lebt.

Erst wenn dein Kind 18 ist hast du das Recht, das Geld direkt an dein Kind zu zahlen, aber selbst dann hat die Mutter das Recht einen Teil des Geldes, das zur Haushaltsführung gebraucht wird vom Kind zurück zu fordern solange das Kind im Haus der Mutter lebt.

Sollte das Kind ausgezogen sein wegen Ausbildung oder ähnliches und noch nicht 18 sein kannst du das Geld tatsächlich an dein Kind direkt zahlen.

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Wann bist du ausgezogen? Ab diesem Moment hätte ich an deiner stelle noch kulanterweise 3 Monate hälftig bezahlt, danach ist dein Ex selber für die Miete zuständig.

Da du nicht im Vertrag stehst, kann man bei dir auch keine Miete fordern

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Wohngeld und Bürgergeld schließen sich gegenseiteig aus. Wofür du dich entscheidest ist deine Sachen, man kann ggf vorab grob überschlagen, was wobei raus kommt.

Da du nicht Arbeitsfähig bist, mußt du Grundsicherung beantragen und nicht Bürgergeld. Der Unterschied ist eben, das du bei dem einem Arbeitsfähig bist, bei dem anderen nicht. Häufig sitzt das Sozialamt im selben Haus wie das JC.

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Die Gerät sind nicht kostenlos.

Es gibt im groben 2 Varianten. Der Verkäufer zahlt um die 500€ für das Gerät oder Mietet es für ca 20-30 € und zahlt je Zahlung nochmal 20-50cent. Oder der Verkäufer kauft ein günstiges Gerät für 30-50€ und muss dann aber je Zahlung um die 2 % abgeben.

Ergo solange die Geräte soviel von den Einnahmen verschlingen werden sie sich nur langsam bei kleinen Händlern durchsetzten, zudem wird es dadurch eine Verteuerung geben um das aufzufangen.

Das mit dem Schwarzgeld ist einfach eine Unterstellung.

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Ohne schriftlichen Mietvertrag entsteht ein Mündlicher Mietvertrag nach BGB inklusive der dort angegebenen Kündigungsfristen.

Wer hat wem zu wann gekündigt(schriftlich) und wurden die Kündigungsfristen eingehalten?

Du gibst ihm die Zeit.

Alternativ müsstest du die Kündigung einklagen und eine Zwangsräumung beauftrage, auch das dauert Monate und kostet dich zudem Zeit. Sollte sich die Eigenkündigung gar als falsch herausstellen bist du am A...

Ergo die Kostengünstigste Variante ist, ihnen die gebrauchte Zeit zu geben. Zudem steht dir natürlich für die weitere Zeit entsprechend Miete zu.

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Du bist im Falschen Forum, stell deine Frage bitte bei guteFrage ein.

Als Finanzfrage gibt es hier aus meiner Sicht nur eine Antwort: "solange du deine Füße unter unseren Tisch stellst...."

Oder anders ausgedrückt, solange du Abhängig von deinen Eltern bist können sie auch Forderungen an dich stellen. Inwiefern du gegen die Forderungen aufbegehren kannst ohne Privilegien zu verlieren musst du ggf austesten

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Das hört sich so an, als wenn du der Hauptmieter der Wohnung wirst und das Recht bekommst Untermieter zu suchen.

Strom und Gas muss man als Hauptmieter tatsächlich selber anmelden. Das mit dem Wasser ist allerdings seltsam, denn das gehört zu den Nebenkosten. Ausnahme, man mietet ein ganzes Haus, dann kann der VM tatsächlich einige der Nebenkostenverträge auf den Mieter direkt abwälzen also z.b. auch Müll

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Ein Zweitkonto sollte kein Problem sein, solange du dieses ohne Dispo führst.

Dein Problem ist eher, eine Bank zu finden, bei der du ein neues Konto eröffnen kannst. Denn deine Schufa wird immer noch so stehen, das dir Banken nicht vertrauen und dir ein Konto verweigern.

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Du bist in Dtl verpflichtet, einen Ausweis oder Pass zu haben.

Du bist nicht verpflichtet, ihn bei dir zu tragen.

Wenn also die Polizei bei dir vorbeischaut und den segen will, musst du ihnen sagen können, wo der Ausweis ist, entweder fahren sie dich dorthin oder du musst den Ausweis zu einem Termin auf der Wache nachreichen, je nachdem aus welchem Grund sie diesen sehen wollen.

Besitzt du keinen Ausweis oder Passe, dann ist das eine Ordnungswiedrigkeit für die du zur Kasse gebeten werden kannst.

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Sofern deine Tochter ü18 ist, hast du leider keinerlei handhabe. Das ist ihr Entscheidung.

Deine Tochter hat Ausbildungsvergütung, Kindergeld, Elternunterhalt und GGf noch Bab. Das macht Summa Sumarum mindest etwas um die 1000 €. Davon soll sie 350 für Miete und Lebenshaltung abgeben. Achgottchen. Das ist eigentlich noch zu wenig.

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passive Sterbehilfe.

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Wie währ es, wenn du dir ne neue Wohnung suchst, willst du wirklich in einer Wohnung bleiben, in der du diese Erfahrung gemacht hast und wo dein Ex dich jederzeit finden kann.

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