Du bist "nur" Opa. Erstmal stellt sich die Frage, welche elterlichen Rechte du darüber hinaus hast(Umgangsrecht/Sorgerecht etc.)
Bei getrennt lebenden Paare muss derjenige, der zu weit weg zieht die erhöhten Kosten des Umgangsrechtes übernehmen.
Daher, wenn du jemanden in regress nehmen willst, dann die Eltern deines Enkels. Aber auch nur, wenn sie der Grund sind warum das Kind von dir soweit weg untergebracht ist. Wenn du es warst der weggezogen ist, ist es dein Problem.
Je nachdem wie deine Rechte aussehen und warum das Kind von den Eltern getrennt wurde, könntest du auch das Recht haben, das das Kind dauerhaft in eine Einrichtung in deiner Nähe untergebracht wird.