Privat Geld geliehen und nun wird Rückzahlung verlangt? Hilfe!?
Achtung lang! Folgende Ausgangssituation: Ich (Studentin) musste mir letztes Jahr ein Auto kaufen. Daraufhin hat mir mein Freund 3.500 Euro bar gegeben und wollte diesen erstmal nicht zurück haben. Seiner Aussage nach wenn ich nach dem Studium dann mal genug Geld habe. Ich wollte zur Sicherheit einen Vertrag machen, er aber nicht. Tjaa...jetzt kam die Trennung. Wir haben und eigentlich im Guten getrennt und auch über den Geldbetrag gesprochen. Er meinte das es für ihn okay ist das ich ihm das Geld zurück zahle, sobald ich mein Studium beendet und einen Job habe. Nur wenn er es dringend bräuchte müssten wir nochmal sprechen. Er wüsste ja aber das wir keinen Vertrag haben und würde deswegen warten. Nun zum Problem: Anscheinend hat er das Gefühl das er als Verlierer aus der 4 jährigen Beziehung geht, aus diversen Gründen. Nun möchte er sich wohl ein Winterauto kaufen und würde sofort das Geld brauchen. Ich würde es ihm wirklich gern sofort geben, für mich ist das ja auch keine schöne Situation. Durch das Studium bin ich aber ja eh schon mittellos und kann es wirklich nicht. Hat er irgendwelche rechtlichen Mittel und das Geld einzufordern falls es hart auf hart kommt? Kann er mich anzeigen oder so?
8 Antworten
Anzeigen kann er Dich natürlich nicht, da gibt es ja nichts was strafbar wäre.
Auf Rückzahlung verklagen könnte er Dich theoretisch, aber ich denke, das wird er nicht tun und auch nicht wollen. Du willst das Geld zurück zahlen und kannst es nur im Moment nicht, das weiß er.
Ich denke, er hat sich nur überlegt, dass er doch lieber nicht so lange warten möchte mit der Unsicherheit, dass Du vielleicht doch einmal auf die Idee kommst, das Geld gar nicht zurück zu zahlen, weil er ja keinen Beweis hat. Daher die kleine "Notlüge" mit dem Winterauto, da hätte er sich aber auch etwas besseres einfallen lassen können ..
Sprich mit ihm, dass es wirklich nicht in einer Summe geht. Biete ihm als Kompromiss an, monatlich einen festen Betrag zurück zu zahlen, such Dir dafür einen kleinen Nebenjob.
Mach darüber jetzt wenigstens einen Vertrag und zahle die Raten korrekt.
Vielleicht kannst du den Betrag ja auch woanders leihen (Deine Eltern?) und dort regelmäßig abzahlen. Dann bist Du wenigstens mit Deinen Ex im Reinen. Einen Bankkredit wirst Du nicht erhalten, außer jemand bürgt dafür.
Am sinnvollsten wäre aus meiner Sicht ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt oder Verbraucherschutzzentrale damit es dann später keinen ausufernden Streit gibt.
Ihr habt einen Darlehensvertrag, leider aber keinen schriftlichen.
Die Rückzahlung auf die Zeit nach Ende des Studiums zu schieben, ist logisch. Leider nicht schriftlich festgehalten und daher schwer zu beweisen.
Somit kann das Darlehen mit einer Frist von 3 Monaten kündbar, § 488 Abs. 3 BGB.
Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, muss er eben mit dieser 3 Monatsfrist kündigen und Du stehst leider im Regen.
Wenn mündliche Verträge nur zwischen Kaufleuten zustande kommen, können, weiß ich nicht, wie ich ab morgen meine Brötchen kaufen soll.
Nur Bürgschaften können mündlich nur von Kaufleuten abgegeben werden.
Wie willst Du denn eine Vereinbarung nennen, wo eine Person einer anderen Geld leiht, wenn nicht Darlehensvertrag?
Natürlich haben die beiden einen mündlichen Darlehensvertrag. Auch mit einer Tilgungsklausel "nach dem Studium," nur kann unsere Fragerin das nicht beweisen.
Daher gelten die Vorschriften des BGB.
Jedenfalls galt das, als ich noch studierte.
Ok, klingt alles nachvollziehbar, wie aber beweist ihr Ex-Freund, dass er ihr überhaupt Geld gegeben hat?
Richtige Frage, aber das ist ja zur Zeit nicht das Problem. Sie bestreitet nicht, das Geld erhalten zu haben und weigert sich auch nicht grundsätzlich, das Geld zurück zu zahlen, sondern kann es im Moment einfach nicht.
Richtig, aber wenn sich der andere nicht an die mündlichen Absprachen hält, kann man so kontern und eventuell zu einer fairen Lösung kommen.
so wie du die Situation schilderst, scheint ihr ja beide im Prinzip guten Willens zu sein und fair miteinander umzugehen.
Ich persönlich würde versuchen, auf diesem Weg weiterzugehen und irgendeine vernünftige Lösung, trotz der schwierigen Situation, anzustreben.
Denn da ihr nichts Schriftliches habt, müsstet ihr euch bei einer gerichtlichen Entscheidung damit abfinden, wie der Richter die Sache beurteilt.
Und das wäre m.M. nach für euch beide ein Va-banque-Spiel ...
Lilly
Die Darlehensgewährung ist unstrittig, sodass Rechtsanwalt und Kadi außer Kosten nichts bringen - und eine Pfändung in dein Vermögen aufgrund eines vollstreckbaren Titels wohl auch nichts.
Biete ihm vertretbare Ratenzahlungen an.
Ich würde einen zinsgünstigen Kleinkredit aufnehmen, um das Gezerre zu beenden.
Ratenzahlung sehe ich auch als einzigste Lösung, einen Kredit wird sie in ihrer Situation vermutlich nicht bekommen.
ODER, du siehst ja ganz gut aus, suchst dir einen neuen Partner, der dir das ganze umschuldet;D...spaß
Sind sie sich da sicher? Also aus meinem Studium meine ich mich zu erinnern, das mündliche Verträge nur zwischen Kaufleuten zustande kommen können, oder? §488 ist soweit ich weiß einfach nur der Darlehensvertrag, was dort steht dürfte hier keine Anwendung finden.