Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

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einen Augen wirfst Du zwei Probleme, oder fragen in einen Topf.

Das eine ist ein möglicher Scheidungsfall udn die Frage, wie der Zugewinnausgleich ausgehen könnte udn das andere ist der Hauskauf, der nötige Kredit und das eigebrachte Eigenkapital.

Daneben fehlen für eine wirklich Beurteilung noch der Kaufpreis des Traumhauses, und damit der nötige Kredit.

  1. Deine 170.000,- Anfangsvermögen bleiben als Basis für eine Berechnung des Zugewinns immer Dein Anfangsvermögen. Wie hoch war denn sein Anfangsvermögen. Dazu gehört auch sein Anteil an einer immobilie, wenn der davor schon da war.
  2. Würde mal der Zugewinn wegen einer Scheidung berechnet werden, wrde auch von diesem Immobilieanteil der Zuwachs berücksichtigt wwerden.
  3. Wenn Ihr so genau auf diese Dinge achten wollte, solltet ihr den gleichen Barbetrag als Eigenkapital einbringen.
  4. Ihr müsst Auch sehen, dass ihr natürlich bei einem Notfall für den gemeinsamen Kredit mit Eurem jeweiligen Gesamtvermögen haftet. Also Extrem fall ihr nehmt gemeinsam 400.000,- Kredit für das Haus auf, er verspielt sein Vermögen in der Spielbank udn die Bankstellt den Kredit fällig, dann werden ggf. Deine 250.000,- in Anspruch genommen. Das damit natürlich Dein Anteil am Haus (in der Vermögensrechnung, nicht im Grundbuch) steigt, ist auch klar.

Mein konkreter Rat, unterhaltet Euch erstmal über Eure gemeinsamen und ggf. einzelnen Ziele. Wenn ich z. B. einen teuren oldtimer haben will, aber meine Ehefrau mehr wert darauf legt eine Viertelmillionen als Sicherheit auf den Konten zu haben, dann sollte man ggf. nicht gemeinsam ein Haus kaufen.

Es könnte auch Streit geben, wenn beide je 70.000,- Eigenkapital einbringen, aber der Kredit von vielleicht 300.000,- zum größten Teil nur von einem von beiden gezahlt wird, weil der das dicke Einkommen hat, aber nciht einsieht der der Beitrag am leben der Famiie ihm den Rücken für den Beruf frei hält.

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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

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Ihr solltet das einem Anwalt in die Hand drücken und Euch nicht mehr ärgern.

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Die Frage sollte nicht sein, bis wann das Geld kommt, sondern wie schnell die Veranlagung ist.

Je nach Steuerfall, Schwierigkeitsgrad, Finanzamt, Bundesland, kann eine Veranlagung 2-X Monate dauern. ich habe in Berlin schon Veranlagungen bis zu einem Jahr erlebt.

Wenn die Veranlagung durch ist, ist das Geld in höchstens einer Woche auf dem Konto.

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Der Antwort von@Privatier59 ist kaum etwas hinzuzufügen.

Gehen wir davon aus, dass Dein Käufer ehrlich ist, dann gibt es kein Problem.

Würde er aber unehrlich sein, hättest Du ein Riesenproblem. Es geht bis zur Räumungsklage, und auf sicher eine Blockade von mindestens 6 Monaten mit dem Risiko eventuell einen Messi im Haus zu haben.

Ich will keine Panik machen, und das Risiko mag nur bei unter 5 % liegen, aber es besteht.

Die einzige Lösung sehe ich in einem befristeten Mietvertrag für sagen wir 2 Monate. Er müsste dann die Miete und eine Sicherheit zahlen, damit Du im Falle, dass der Vertrag nicht zustande kommt, für die Folgen abgesichert bist.

Also Mietvertrag ähnlich wie bei einer Ferienwohnung, oder für Leute die auf Montage sind."Mietzeitraumende ohne dass nochmals ausdrücklich gekündigt werden muss am..........

Der Miete zahlt eine Pauschale Miete von ........., und eine Sicherheit für mögliche Schäden in Höhe von ...........,-

fertig.

Dann könntest Du ihm in enem Brief bestätigen, dass nach Abschluss des Kaufvertrags und bei Eingang des Kaufpreises bis zum 31. 08. die Sicherheit auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Ergänzung:

Falls die. Frage aufkommt, warum nur die Sicherheit auf den Kaufpreis angerechnet wird und nciht die Miete:

Bis zur endgültigen Übergabe nach Zahlung des Kaufpreises, musst Du ja die Versicherung und die Grundsteuer udn eventuelle andere Kosten tragen, also muss die Miete Dir erhalten bleiben.

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Mir selbst ist es nicht passiert, aber ich habe es häufig bei Mandanten erlebt.

Nicht bei Arbeitnehmern, mit denen ich fast nie zu tun habe, sondern natürlich relativ oft bei Selbständigen.

Bei denen liegt es m. E. an schlechter Vorbereitung.

Leider kümmern sich viele Selbständiuge nicht um ihre Auskünfte, bis sie es wegen einer Ablehnung bei einem Leasing- oder Kreditvertrag merken wie wichtig es ist.

Auch ein problem bei Selbständigen "machen sie alles was möglich ist, um das Ergebnis zu drücken, damit die Steuern nicht hoch sind" und dann sagen die Kreditsachbearbeiter, "wie wollen sie mit den Ergebnissen, den Kredit tilgen?"

Auch mangelhafte Ertragsvorausschauen, die für einen Antrag eingereicht werden.

Ich habe aber gesehen, dass die Unternehmen, die sich professionell mit der Kreditvermittlung von Betriebsfinanzierungen befassen schon einen Vorteil bringen. Die machen ihre Kunden vorher auf die Mängel des Antrags aufmerksam, bevor es eingereicht wird. Da kann der Antrag bearbeitet werden, bevor er auf dem Tisch des Bankers landet.

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Nein, Onlinehandel ist gewerblich und das darf ein StB lt. Steuerberatuzngsgesetz nur in seltenen Ausnahmen und mit Genehmigung durch die Steuerberaterkammer.

So eine Genehmigung kann man bekommen, wenn ein Mandant z. B. einen Interimsgeschäftsführer braucht, weil ein Krankheits- und Todesfall, oder sonstiger Notfall vorliegt.

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Natürlich alles, was sich geändert haben könnte.

Die Höhe der Miete ann sich geändert haben, die Höhe der Einnahmen kann sich geändert haben.

Einfach mal die Unterlagen daruf durchsehen.

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Hitler hatte ein Testament gemacht:

"Was ich besitze, gehört – soweit es von Wert ist – der Partei", heißt es in Hitlers privatem Testament vom 29. April 1945. "Sollte diese nicht mehr existieren, dem Staat, sollte auch der Staat vernichtet sein, ist eine weitere Entscheidung von mir nicht mehr notwendig." Einen Tag später beging Hitler Suizid. Als schwerreicher Mann, der eine ganze Welt ins Unglück gestürzt hatte.

Da er spätestens seit 1934 keine Steuern mehr gezahlt hatte, obwohl er hunderte von Millionen über die "Adolf Hitler Spende" der Wirtschaft, Tantiemen für mein Kampf udn Briefmarken auf denen sein Bild war und durch ERbschaften, die ihm gemacht wurden hatte.

Alles was vorhanden war ging wohl an Bayern.

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Alle enthaltenen Fragen kann man mit der juristischen Lieblingsantwort beantworten, "es kommt drauf an."

Wenn ich auf die Idee käme einen 50er Jahre Triebwagen für eine Regionalbahn zu nutzen, so müsste der natürlich allen Sicherheitstechnischen Anforderungen für die Personenbeförderung per Bahn entsprechen.

Wenn ich ein stillgelegtes Gleis von der Bahn kaufe, oder anmiete und eine vorder Verschrottung gerettete Dampfrangierlok darauf zu stellen, um mich an ihr zu erfreuen, so gäbe es kein Problem.

Dann gibt es noch viele Zwischenstufen, oder Möglichkeiten.

Im Idealfall, nach Gründung eines Vereins zum Erhalt historischer Züge und zum Betrieb einer Museumsbahn, kann man ggf. sogar Fördergelder kassieren.

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Dass Werk darf nun grundsätzlich ohne Abgaben zu leisten, nachgedruckt werden.

Trotzdem wird die Auffasssung vertreten es hätte volksverhetzenden Inhalt.

Wer sucht findet dies:

Das Amtsgericht Forchheim hat einen ungekürzten und unveränderten Nachdruck von Mein Kampf mit einem Urteil von 2016 nach § 130 als Volksverhetzung eingestuft.[76][77] Im Februar 2018 wurde dieser Nachdruck mit Verweis auf das Gerichtsurteil in Liste B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) der Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.[78]

Gleichzeitig ist die Veröffentlichung nicht grundsätzlich strafbar, sondern nur abhängig von der Absicht bei der Verbreitung. Die kommentierte Neuausgabe von 2016 (siehe unten) etwa wurde zwar anfangs kritisiert[79], aber nie strafrechtlich verfolgt.

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Du darf sagen, mir wurde der Wagen als unfallfrei verkauft und in der Zeit, in der ich ihn hatte, hatte er keinen Unfall.

Also sehe ich, wie @Privatier59, keine Gefahr.

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Besonders lustig kann es werden, wenn Du nicht nur Sperrmüll mit einbringst, sondern auch 50 Kilo Polenböller vom letzten Silvester.

Auch 1-2 alte Reifen sorgen für "Stimmung."

Aber wenn man Dich erwischt, wird es teuer.

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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und Gewinnermittlung, welches Finanzamt?

Hallo,

ich habe als Einzelunternehmer einen Gewerbetrieb außerhalb des Bereiches meines Wohnsitzfinanzamtes.
Das Finanzamt im Bereich meiner Betriebsstätte hat mich kurz nach Eröffnung aufgefordert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Darauf wurde mir eine Steuernummer zur Abgabe der EÜR und Gewerbesteuer mitgeteilt.

Bei meinem Wohnsitz Finanzamt habe ich nun meine EkSt abgegeben und als Rückfrage erhalten, dass ich bitte eine Gewinnermittlung (EÜR) und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen soll.

Die EÜR ist meines Wissens nach bereits in der elektronischen Abgabe der EkSt importiert und abgegeben worden, oder besteht hier kein Zugriff, da sich auf der EÜR das Betriebsstätten Finanzamt befindet.

Beim Betriebsstätten Finanzamt habe ich auch eine gesonderte Feststellung in welcher die EÜR enthalten ist abgegeben, obwohl ich dazu dort ja nicht verpflichtet bin, zur besseren Klarstellung.

Muss ich nun beim Wohnsitz Finanzamt erneut den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, da ich diesen fälschlicherweise beim Betriebsstätten Finanzamt ausgefüllt habe? (Laut Paragraph 20 AO ist doch das Betriebsstätten FA zuständig?)

Oder hat durch die Mitteilung der Steuernummer das Betriebsstätten Finanzamt die Zuständigkeit an sich „gerissen“?

Im Rahmen der gesonderten Feststellung übermittelt das Betriebsstätten Finanzamt die Daten doch an das Wohnsitz Finanzamt oder?

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Was @Eifelia schrieb ist absolut richtig.

Das Betriebsfinanzamt bekommt von Dir die Umsatzsteuer- udn ggf. Gewerbesteuererklärung udn die Erklärung zur gesonderten und einheitliche Feststellung der Einkünfte, zusammen mit der Anlage EÜR.

Es erstellt die betrieblcihen Bescheide udn schickt den Bescheid über die Feststellung der Einkünfte an Dein Wohnsitzfinanzamt.

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Ich nehme an, dass es um eine Erwachsenenadoption geht. Also die Frage von Namenserhalt, oder Erbschaft.

Für den Fall, dass der, der Adoptiert werden möchte, scon eigene Kinder hat, müssen auch die einbezogen werden, denn auch deren Name ändert sich ggf. und das Bank zu den bisherigen Großeltern, würde ja (rechtlich) gekappt.

Der Altersabstnden zwischen dem adoptirenden und dem zu adoptierenden muss angemssen sein, also 10 Jahre reichen da nicht, es müssten schon mindestens 20 Jahre sein.

Der Antrag auf Adoption beim Familiengericht muss natariell beurkundet sein, nicht nur beglaubigt.

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ir ist keiner bekannt, aber probiere es bei eBay, oder Sellpy.

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Biete es doch mal bei eBay an. Eventuell gibt es einen, dem es mit dem Rechten ebenso ging.

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Was dort mit Gefängnis bestraft wurde, war eine Tätigkeit, die von der Arbeit abgelenkt hat, die eben sehr verantwortungsvoll ist. Dabei war es egal, ob Spielen am Mobiltelefon, Zeitung lesen, Fernsehen über ein Tablet.

Das wäre gleichbedeutend, wenn einer auf der Autobahn eine SMS schreibt udn einen Unfall versursacht.

Am Arbeitsplatz im Bür auf dem Mobiltel. ein Spiel spielen, bringt erst eine Abmahnung und wenn es wiederholt passiert udn schon abgemahnt war, eine Entlassung.

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In anbetracht der Tatsache, dass Kinder nach diversen Studien als Armutsrisiko gelten, kann man wohl davon ausgehen, dass sich Kinder auf jeden Fall wirtschaftlich nicht lohnen.

Rein wirtschaftlich wäre es Ideal, wenn Jugendliche mit kompletter Schulbildung in unser Sozialsystem einwandern würden und wir nur noch die Berufsausbildung tagen und die dann 45 Jahre hier Steuern udn Sozialbeiträge zahlen, um dann mit 67 Jahren wieder auswandern und wir nur die Renten überweisen.

Es würde die teueren erstn 15-19 ERziehungs- udn Schuljahre sparen und dann später die Kosten für die Altenpflege udn erhöhten Gesundheitsaufwendungen.

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Beiträge des Arbeitgebers an eine Pensions-, oder Rentenkasse sind bis zu 7.728,- Euro steuerfrei, in der Sozialversicherung aber nur bis zur Hälfte des Betrages.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/bav-steuerliche-aenderungen-bei-der-altersversorgung_78_434564.html

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