Nein, musst Du nicht. Das gehört nicht zu den Aufgaben, außer es stände im Anstellungsvertrag.

Ausnahem wäre, die Reinigungskraft fällt wegen Krankheit unvorhergesehen aus udn es gibt ein insgesamt gutes Betriebsklima, dann macht man das, zum wohl des Betriebes ausnahmesweise.

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Dann hätten sie was lernen sollen und müssten nicht vom Mindestlohn leben.

In einem Land wie Deutschland kann man mit einer ungelernten Tätigkeit nichts vernünftiges Arbeiten und verdienen.

Man sollte froh sein, dass es die Aufstockung gibt, in den USA müssen diese Leute mehrere Jobs nebeneinander machen.

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Frage in einem Forum für Schulfragen.

Hier bekommst Du höchstens etas zu den Kosten für Nachhilfe.

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Willst Du eine schulmäßige Antwort, oder eine praxisgerechte?

Praxisgerecht liegt @Alarm67. Mit der Lösung bekommst Du kein Problem.

Schulmäßig richtig ist es tatsäch, die Folie mit zu aktivieren, weil sie eben nur mit dem Mobiltelefon funktiniert udn sowieso nie wieder anders genutzt werden kann. ist sie aufgeklebt, ist sie praktisch Teil des Telefons.

Bei der Hülle könnte man streiten, denn wenn sie dir nicht mehr gefällt kannst Du sie für 1-2 Euro verkaufen und eine andere nehmen.

Aber mache Dir doch nicht so komplizierte Gedanken, damit überforderst Du die Geduld von Finanzbeamen.

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Ich suche für Webseiten, die nicht so richtig wichtig sind was über Fifrr, oder ähnliche Portale.

Und für die wichtige Seite gab es einen Tipp von meinem Hoster.

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Nun meinte ein Bekannter, dass ich ja wegen meinen Einkommenssteuererklärungen der letzten Jahre bereits eine Steuernummer habe, und weil ich sowieso die Kleinunternehmerregelung wählen würde und in den ersten Jahren keine großen Gewinne erwarte, brauche ich gar nichts anmelden, sondern kann das sozusagen über die Steuererklärung im nächsten Jahr tun.

Fragst Du den Bekannten auch, wenn Du eine Blinddarmentzündung hast?

und wollte daher nun den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen, um das dem Finanzamt zu melden.

Kluge Entscheidung. Das musst Du machen, denn wegen der freiberuflichen Tätigkeit bekommst Du im Normalfall eine neue, ggf. zusätzliche Steuernummer.

und weil ich sowieso die Kleinunternehmerregelung wählen würde

Was hat Dich zu der Entscheidung gebracht? Hast Du nur Privatkunden? Ich vermute als beratender Ingenieur doch eher gewerbliche Kunden udn dann wäre Deine Entscheidung grund falsch.

Anschaffung von Maschinen zur Prototypenfertigung etc.)

Allein schon hier ist ganz viel vorsteuer zu ziehen.

Da ich dafür in diesem Jahr zuerst investieren muss (Ausbau eines Büroraums im eigenen Haus,

Allein schon wegen dieses Teilsachverhalts, solltest Du ein Infogespräch bei einem Berufskollgen von mir führen.

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Der Rat von @Alarm67 ist richtig.

Mahnbescheid selbst online beantragen und ggf. den säumigen Zahler selbst verklagen.

Nur die Abwägung, Prozesskosten und Rechnungssumme prüfen.

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Frage Dich zuerst mal, wie mit Lebensmitteln spekuliert wird, im Gegensatz z. B. zu Aktien und Gold.

Bei Lebensmitteln, Schweinebäuche, Weizen, Orangensaftkonzentrat usw. gibt es nur Warentermin geschäfte.

Leute die sich mit Gold befassen, können auch Termingeschäfte machen, aber ein großer Teil kauft und legt es in einen Tresor.

Die Termingeschäfte eilen immer voraus. Nach Beginn des Ukrainekriegs gab es gar keine Veränderungen in den Beständen an Getreide, aber der Weizenpreis ging an den Warenterminbörsen durch die Decke, nur in der der Erwartung eine schlechteren Ernte durch den Krieg.

Ich denke die Spekulationen machen die Preise nur nervöser.

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Wenn ich etwas online kaufe und dann zurücksende und somit das ausgegebene Geld wieder aufs Konto bekomme. Muss ich das der Wohngeldstelle melden? :)

Natürlich nicht, Du hast ja nur Deinen Kraufpreis erstattet bekommen.

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anderen Länder haben trotz höhere Schulden wirtschaftlich Wachstum

Zum Teil gerade deshalb.

Wenn die Regierung z. B. hohe Schulden machen würde und damit öffentliche Investitionen tätigen würde, oder aber Unternehmen Geld dazu gibt, wenn sie Investieren, würde sich das ziemlich schnell umsetzen.

Oder noch direkter, zahle jedem der ein e-Auto kauft wieder eine gute Prämie dafür udn der autoverkauf steigt.

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Wenn es nur so eine ein-/zweimalige Sache war, kannst Du es auch einfach in Deiner nächsten Einkommensteuererklärung angeben.

Leider hastb Du die Einnahmen nicht genannt, die Du erzielt hast.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten.

Du kannst es als "Einkünfte aus Leistungen" § 22(3) erklären, da sind Einkünfte bis 256,- Euro steuerfrei. Von den Einnahmen kannst Du natürlich die Kosten abziehen, die Dir entstanden sind (Telefonate, Fahrtkosten zum Shooting usw.).

Du kannst es auch als gewerbliche Einkünfte erklären.

Die Einkünfte sind, wenn Du sonst eine normale Anstellung hast, bis 410,- Euro steurfrei udn darüber bis 820,- (Gleitzone) teilweise steuerfrei.

Wovon lebst Du denn sonst?

Solltest Du noch Schülerin sein un keine Einkkünfte haben, bruchst Du Dir über Steuern gar keine Gedanken zu machen.

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Das übliche Problem "ich ahbe gar nichts gemacht, alles null."

  1. Wenn da nichts mehr gemacht werden soll, natürlich das Gewerbeabmelden.
  2. für die beiden Jahre eine Anlage EÜR ausfüllen. Das da gar nichts gewesen sein soll, fällt mir schwer zu glauben. je nach Ort in dem der Betrieb ist, könnte es eine Mindestgewerbesteuer geben, oder einen IHK Beitrag. Also Kosten müssten angefallen sein.
  3. Auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ist eine Abwicklungsbilanz zu erstellen. Mal überlegen, was für den Betrieb angeschafft wurde und was davon noch vorhanden ist. Wenn Du es weiter nutzen willst, musst Du es aus dem Betrieb entnehmen, es könnte zu einem Aufgabegewinn führen.
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Bezüglich Schweiz könnte ich Dir nur Tipps geben, soweit es die eidgenössischen Fernstudien betrifft. Die habe ich für das letzte Semester und meine Abschlussarbeit genutzt.

Das nur aus einem Grund, weil die alle Scheine der FernUniversität Hagen anerkennen udn ich keine Lust zu Europarecht hatte, was in Hagen im ltzten Semester Pflicht ist.

Ein Anwalt in der schweiz, mit ich gelegentlich zu tun habe, meinte allerdings, dass Bern spitze für Jura wäre. Kann aber auch sein, weil er dort promoviert hat.

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Ein Staat sollte schon ähnlich denken wie ein Unternehmen.

Für die laufenden Ausgaben, wie Sozialleistungen, Personalkosten usw. müssen die laufenden Einnahmen reichen.

Für Investitionen, die ja für Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte genutzt werden können, kann man auch Kredite aufnahmen.

Der Staat müsste sehr langfristig denken und die Regierung sich genau überlegen, was sie tun.

Leider denken sie aber in Legislaturperioden und entscheiden so, dass sie möglichst wieder gewählt werden.

Bestes Beispiel:

Die Regierungen seit etwa 2000 haben z. B. das Schienenetz kaputt gespart. Die Probleme mit Verspätungen wegen Schäden fingen langsam an und waren vor der letzten Wahl sehr schlimm.

Die Ampelregierung, mit Minister Wissing hat dann einen Plan gemacht, um eine gründliche Sanierung zu machen. Aber das Dauert natürlich bei der großen Gesamtstreckenlänge fast ein Jahrzehnt und so sehen die Bürger nur, dass sie noch immer viele Verspätungen haben, aber nun wegen Grundsanierungen und Neubauten, aber mal ehrlich, den meisten ist doch egal, warum sie zu spät sind.

Die übernächste Regierung, wird von der Grundsanierung profitierne, die Wissing angeschoben hat.

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Andere

Du brauchst auf jeden Fall Beratung.

Mache ein Erstgespräch bei einem Steuerberater, oder Gründercoach.

Du wirfst Rechtsform:

Kapitalgesellschaft: UG, GmbH usw.

Einzelunternehmen: Gewerbetreibender, Freiberufler

Personengesellschaft (trifft bei Dir nicht zu): OHG, KG, GbR

Mit steuerlichen Aspekt: Kleinunternehmen in der Umsatzsteuer

zusammen.

Vermutlich wird für Dich Einzelunternehmen (kostengünstig) mit der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmeregelung (keine Umsatzsteuer solange der Vorjahresumsatz unter 22.000,- Euro ist) am günstigsten sein, weil Du überwiegend, ausschließlich Privatkunden haben wirst.

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Wie ist denn Dein Prozess ausgegangen?

Damit Dein Sohnwegen einer Falschaussage belangt wird, muss man ihm ja beweisen, dass er falsch ausgesagt hat.

Wurde denn in Deinem Prozess das Gegenteil von seiner Aussage festgestellt?

Eine Gefängnisstrafe (für den Fall einer Verurteilung) gäbe es höchstwahrscheinlich nur, wenn er seine Aussage beeidet hätte.

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Wir wissen nicht, was in Deinem Einkommensteuerbescheid steht.

Im Normalfall wird die Krankenkasse das Einkommen durch 12 teilen und danach berechnen.

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Wer in Deutschland einzahlt, hat Anspruch daraus.

Wer nicht einzahlt hat keinen Anspruch.

Das ist so bei Versicherungen.

Wenn alle einzahlen und die Einzahlungen von den Ansprüchen entkoppelt sind, ist es keine Rentenversicherung, sondern eine Rentensteuer.

Dann ist es ehrlicher einfach die Steuern entsprechend zu erhöhen udn aus Steuermitteln zu zahlen.

Vereinfacht und spart Verwaltungsaufwand.

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Sieh Dir msl dies an.

Ht eine Mitarbeiterin von mir gemacht:

https://mycompetence.de/excel-online-kurse?wt_ga=_&wt_kw=__&gad_source=1&gclid=Cj0KCQiA-aK8BhCDARIsAL_-H9neLOtIPE7S6JItumKJsotDbkEQHRB_5zSQeSLybHqnyGe8aviKfv4aAiNyEALw_wcB

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