einen Augen wirfst Du zwei Probleme, oder fragen in einen Topf.
Das eine ist ein möglicher Scheidungsfall udn die Frage, wie der Zugewinnausgleich ausgehen könnte udn das andere ist der Hauskauf, der nötige Kredit und das eigebrachte Eigenkapital.
Daneben fehlen für eine wirklich Beurteilung noch der Kaufpreis des Traumhauses, und damit der nötige Kredit.
- Deine 170.000,- Anfangsvermögen bleiben als Basis für eine Berechnung des Zugewinns immer Dein Anfangsvermögen. Wie hoch war denn sein Anfangsvermögen. Dazu gehört auch sein Anteil an einer immobilie, wenn der davor schon da war.
- Würde mal der Zugewinn wegen einer Scheidung berechnet werden, wrde auch von diesem Immobilieanteil der Zuwachs berücksichtigt wwerden.
- Wenn Ihr so genau auf diese Dinge achten wollte, solltet ihr den gleichen Barbetrag als Eigenkapital einbringen.
- Ihr müsst Auch sehen, dass ihr natürlich bei einem Notfall für den gemeinsamen Kredit mit Eurem jeweiligen Gesamtvermögen haftet. Also Extrem fall ihr nehmt gemeinsam 400.000,- Kredit für das Haus auf, er verspielt sein Vermögen in der Spielbank udn die Bankstellt den Kredit fällig, dann werden ggf. Deine 250.000,- in Anspruch genommen. Das damit natürlich Dein Anteil am Haus (in der Vermögensrechnung, nicht im Grundbuch) steigt, ist auch klar.
Mein konkreter Rat, unterhaltet Euch erstmal über Eure gemeinsamen und ggf. einzelnen Ziele. Wenn ich z. B. einen teuren oldtimer haben will, aber meine Ehefrau mehr wert darauf legt eine Viertelmillionen als Sicherheit auf den Konten zu haben, dann sollte man ggf. nicht gemeinsam ein Haus kaufen.
Es könnte auch Streit geben, wenn beide je 70.000,- Eigenkapital einbringen, aber der Kredit von vielleicht 300.000,- zum größten Teil nur von einem von beiden gezahlt wird, weil der das dicke Einkommen hat, aber nciht einsieht der der Beitrag am leben der Famiie ihm den Rücken für den Beruf frei hält.