Was für ein Parkplatz ist es denn?

Eineöffentliche Parkfläche der Stadt,oder ein privater Parkplatz des Hausbesitzers, der auch der Vermieter des Fittnesstudios ist?

Wenn es ein Privatgelände ist, müssten die tätig werden, z. B. weil Ihr mit der Fahrerei dort Kunden gefährdet habt. Die Polizei macht von sich aus nicht.

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Das schlimmste was passieren kann,wäre eine Abmahnung.

Vermutlich passiert gar nichts.

AusserDu hast etwas sehr teures bestellt, was Dein Arbeitgeber nciht haben will, dann würde ggf. Schadensersatz anfallen.

Aber wenn es ein ganz normaler Brief war, den Du jeden Tag abschickst udn nur das i.A. fehlt, dann passiert nichts.

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Schadenersatzanspruch bsesteht bei einem nachgewiesenem Schaden und ggf. durch fachlich ordentlihe Reparatur.

Wenn die nicht möglich ist, dann durch Wertersatz.

Bei benutzten Sachen in Höhe de Wiederbeschaffungswertes udn der ist nachzuweisen.

§ 249 (1) BGB Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Die Eltern des Mitschülers haben den Pullover auszuhängigen, dann bringt Ihr den in die Reinigung. Wenn die sagen, geht nciht zu reinenigen/waschen,dann ist der wiederbeschaffungswert zu ersatzen,der muss aber durch eine Quittung nachgewiesen werden.

Wenn die vor einem Jahr für den Pullover 200,-Euro bezahlt haben,wäre vielleicht 150,- zu zahlen, aber ohne Quittung geht gar nichts.

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Strafanzeige Körpergewalt wobei ich ebenfalls Opfer gewesen bin mit Unabhänge Zeugenaussen?

Hallo, könnte ich Probleme bei meinem Bewerbubgsprozess haben für die Polizei , wenn ich vor kurzer Zeit vor meiner eigenen Haustür Opfer von Körperlicher Gewalt geworden sind. So geschah es, dass 5 polizeibekannte Personen meinen Bekannten verprügelten und ich selbst beschädigt und verprügelt wurde, als ich zwischen ihnen hindurchging die Sache unter Kontrolle zu bringen. In der Tat haben die Zeugen bestätigt, dass mein Bekannter angegriffen wurde und ich danach kam und selbst beschädigt wurde, ich habe niemanden angefasst. Aber was die andere Seite sagt ist gelogen, dass sogar ein Schlagstock im Spiel gewesen wäre, während als würde es nicht reichen das sie 5-6 Personen gewesen sind, 3 davon flüchtend, aber auch von den Zeugen erwähnt das es 5-6 waren. Ich denke, dass bei dem Stand vor dem eigenen Haustpr geschlagen zu werden und die Tür zu beschädigen Beweis genug ist. Ich gehe ich auch davon aus, dass der Anwalt von WEGEN Sachbeschädigung, Schnerzensgeld etc. noch Anzeige erstatten wird.Hatte auch ein blaues Auge und musste 3 Wochen krankgeschrieben werden. Ich finde es sehr rufschädigebd schließlich ist es doch eine Sache was in Kürze mit den Zeugenaussagen eingestellt werden soll...noch haben wir kein Schreiben erhalten ob Zeuge Täter oder sonstiges ,gesagt wurde das Zeugen die Tat unserer Geschichte bestätigen. Wäre es ein Grund dafür nicht angenommen zu sein während meines Bewerbugnsgesprächs?

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Wenn Du später mal Deine Berichte als Polizist so schreibst, bekommst Du Ärger mit dem Chef.

18 Zeilen und keiner kann daraus ersehen,was passiert ist, außer das geprügelt wurde und Du in irgendeiner Weise involviert warst.

Zurück zu Deiner Frage.

Probleme bei der Polizeibewerbung gibt es, wenn Du wegen Körperverletzung verurteilt würdest.

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Ja, in diesem Fall geht es,weildie Leistungen Deinees Unternehmens,nicht mit der Tätigkeit aus der Anstelllung zu tun haben.

Also wäre Dein Arbeitgeber ein völlignormaler Kunde.

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Du kannst diese,vergleichbar geringen Beträge in die Anlage EÜR miteintragen.

Interessant wäre aber,welche Art Honorartätigkeit,weil Dir eventuell der Übungsleiterfreibetrag zusteht.

Auch der Umsatzsteuersatz wird ein der Normalsatz sein,während Du Deine Kunstwerke ja zu 7 % abrechnest,

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Das ist normal in einigen Bundesländern,wenn der Betrieb die gleiche Adresse hat, bzw.imgleichen Finanzamtsbezirk liegt,wie der Wohnsitzund der Betriebsinhaber ledig ist, bzw.der Ehemann.

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Man muss für die Beurteilung des Falles alle Einflussgrößen kennen.

Wohnt Dein Vater mit ein der Wohnung?

Wenn er dort wohnt, könnte es einfach seine Kostenbeteiligung sein (wie eine Miete) und damit keine Schenkung.

Wenn wir mal von 200.000,-/15 Jahrre = 13.333,- Euro pro Jahr ausgehen, wären im Fall desTodes Deines Vaters die letzten 10 Jahre relevant. Also höchstens 133.333,- Euro.

Auf die gäbe es für Dich einen Pflichtteilergänzungsanspruch.

Würde Dein Vater versterben, ohne einenCent zu hinterlassen, dann wäre, weil dieser Anspruch Jahr für Jahr um 1/10 abschmilzt die Hälfte relevant, also 66.666,- Euro.

Davon würdest Du dann 1/2 von seiner Freundin fordern können.

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Die Frage ist, ob Du antreten sollst.

Ob die Nachricht, dass Du erstmal gesperrt wirst, bis zum Prüfungstag beim TÜV ist nicht klar, aber Natürlich bekommst Du bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Sperre.

Also bleib da weg, bzw.ziehe zurück, eventuell sparst Du die Prüfungsgeb.

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Hallo zusammen, ich habe eine GbR,

Wer ist denn Dein Mitgesellschafter? Deine Frau,oder eine andere Person?

In einer GbR sind ist das Betriebsvermögen ja Gemeinschaftseigentum.

Also musst Du erstmal mit dem Mitgesellschafter verabreden,wie es laufen soll.

Möglich ist:

  1. Entnahme (als Entnahme umsatzsteuerpflichtig
  2. Verkauf an Deine Ehefrau (umsatzsteuerpflichtig).
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Du hast es geschenkt bekommen und es gehört Dir.

Die Schenkung erfolgte durch übergabe und ich gültig,wenn es keine Eigentumsansprüche Dritter gibt.

Das hast Du zumundest stichprobenweise geprüft.Es scheint also alles OKzu sein.

Ob damals bei der Schenkung Schenkungssteuer fällig gewesen wäre, hängt davon ab, wie lange es her ist und was der Schmuck damals Wert war.

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Zoll zahlt man auf Waren, nicht auf Geld.

Im Gegensatz zu Deutschland unterliegen Lotteriegewinne in den USA der Steuer.

Aber die Steuer wird dort abgezogen und das Geld dann "netto" nach Deutschland überwiesen udn es fällt keine Steuer auf diesen Zufluss abgebrochen.

Nur wenn Du aus der Anlage des Geldes Erträge hast,unterliegen die natürlich wieder der Einkommensteeur.

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Natürlich kannst Du es zurück verlangen und er hat sich auch des Betrugs schuldig gemacht.

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Wenn er mehr als ca.11.000.-Euro Gewinn(Einnahmen minus Ausgaben) macht,so wird Steeur für ihn zumThema, egal wo er verkauft, denn er hat in Deutschland einen Wohnsitz und ist damit hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit seinem Welteinkommen.

Wenn er tausende verdient, kann er sich ja einen Steuerberater leisten.

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Vorweg,ich weiß es nicht im Einzelfall.

EinSchadenersatz, der einen Sachschaden ersetzt, kann nicht angerechnet werden. Macht dem Bürgergeldempfänger jemand sein Fahrrad kaputt, so muss er ja vom Schadenersatz ein anderes Fahrrad kaufen.

Bei diesem Schadenersatz, ist es ja ein pauschalierter Schadenersatz für Fluggäste für verlorenen Zeit, Einbuße an Urlaubsfreude usw. udn da bin ich mir nicht sicher, denn es gab ja keinen Schaden in einem Aufwand an Geld,den es zu pompensieren galt.

Wenn natürlich eine Übernachtung abgegolten wurde, oder ähnlich, dann wären die Kosten natürlich gegen zu rechnen.

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10-20 Euro pro Monat, sind 180.Euro pro Jahr.

Vermutlich wirst Du schon durch einfaches Ausfüllen der Einkommensteuererklärung das Geld zurück bekommen können. Nur durch Eintragung der Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung in die Erklärung. sonst durch andere Dinge.

30 Minuten Aufwand udn 180,- Euro Bargeld. Höher als mein Stundensatz.

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Und ist es nicht so, dass ich eine Urlaubsabfindung für das gesamte Kalenderjahr erhalten muss, wenn ich im 2. Halbjahr austrete?

Nicht zwingend und bei Dir ist es erstmal so:

Ich war von Februar bis Juli 2023 dort tätig (oder besser: erkrankt).

Bei Eintritt als Arbeitnehmer erwirbt man den Urlaubsanspruch mit 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat.

Also Dein voller anspruch können sowieso nur 11/12 dess vertraglichen Jahresurlaubs sein,denn volle 12 Monate hättest Du auch ohne Kündigung nicht arbeiten können.

Dann kommt die nächste Frage, Ist dieser volle Anspruch wirklich nach 6 Monaten,also per 31.07. schon entstanden, wenn Du einen größeren Teil der Zeit erkrankt warst?

In meinen Augen eine unbillige Härte für den Arbeitgeber.

Da kommt einer, wird krank nachdem der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht udn will dann noch,obwohl nur 3, oder vier Monate gearbeitet wurde auch noch den vollen Jahresurlaub bezahlt haben.

Ich weiß nicht,ob das Arbeitsrichter auch so sehen.

Die Abrechnung nach Steuerklasse 6 ist richtig.Da verweise ich auf @Petz1900

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Ich kenne Medizinstudium nicht udn mein Ökonomiestudium liegt soweit zurück dass es noch keine Laptops und schon gar keine iPads gab.

Selbst mein Zweistudium ist schon 16 Jahre her.

Orientiere Dich einfach an den Anforderungen im Studium und fange es an mit Deinen gewohnten Methoden,also Notizen usw.

Wenn Du merkst,dass es Aufgaben gibt, die Du nur mit einem Tablet regeln kannst, kannst DU es noch immer kaufen.

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Ein P-Konto macht Arbeit, daher wird es nicht beim Kontomodell "kostenloses Gehaltskonto" angeboten.

Eine Bank wird bei diesen Dingen die Arbeit machen immer auf Abwehr schalten.

Du kannst versuchen es durchzusetzen, mit Ombudsman usw. Aber es könnte irgendwann eine Kündigung kommen.

Wenn es eine Bank mit Filialen ist,nehme deren Vorshlag an und mache es in Deiner Stadt in der Filiale.

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