Du möchtest die Forderung aus einem Baudarlehen von 65 000,-- € über ein Bauspardarlehen umschulden.

Da du bereits 35.000,-- € angespart hast, geht es um einen Betrag von 30.000,-- €.

Sollte die Bausparkasse für diesen relativ kleinen Betrag eine Grundschuld zur Auflage machen, lässt sich die Bedingung ganz einfach durch eine kostengünstige Abtretung der Grundschuld des ablösenden Gläubigers erfüllen.

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epati

Deine Bedenken teile ich, obwohl sich nach so kurzer Zeit i.d.R. eine Immobilie nicht vermarkten lässt, es sei denn es ist ein "Edelbonboniere"

Es ist erfahrungsgemäß risikoreich, den erwarteten Erlös aus dem Verkauf einer Bestandsimmobilie als Eigenkapital für einen Neuerwerb einzuplanen, obwohl ein Käufer noch nicht gefunden ist und nicht feststeht, ob dieser den Preis auch pünktlich zahlt.

Verfügst du über ausreichend Mittel, um die Durststrecke über eine Zwischen- finanzierung zu überbrücken und eine mögliche Preisminderung auszugleichen? Hat der Makler auch einen Vermittlungsauftrag für die Bestandsimmobilie? Wurde der Marktwert der Bestandsimmobilie realistisch geschätzt und von wem?

Eine Empfehlung gebe ich nicht.

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Steffen

Nicht wir, sondern du müsstest wissen, ob der Verkaufserlös deines Objekts allein ausreicht, um das vermutlich gekündigte Bankdarlehen samt den Leistungsrückständen und Kosten voll zu decken.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Bank wegen etwaiger Restverbindlichkeiten in das väterliche Objekt vollstreckt, sofern auch diese Grundschuld gekündigt wurde. Auch das weißt du.

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Sunny

Ein Aufgebotsverfahren dauert oftmals ein halbes Jahr und länger. Das wissen zumindest Notar und Bank. Die genaue Zeit kann niemand voraussagen, folglich gibt es auch keine verbindliche Zusage.

Die bankübliche bereitstellungszinsfreie Zeit ist mitunter kürzer.

Zahlungspflichtig ist der Darlehensnehmer (Käufer). Er sollte mit der Bank nachverhandeln.

Andererseits bist du als Verkäufer für die Lastenfreiheit verantwortlich, sodass du dich zur Übernahme der Hälfte der Bereitstellungszinsen ausnahmsweise bereit erklären solltest, so mein Rat.

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Unter der Voraussetzung, dass die vollstreckbare Bankgrundschuld im Grundbuch n u r auf dem hälftigen Miteigentumsanteil des Miteigentümers eingetragen ist, besteht für die Gläubigerbank keine Möglichkeit, die Zwangsversteigerung auch des unbelasteten Anteils zu betreiben.

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Lesenswert

https://www.notariat-sasel.de/de/grundbuchberichtigung-im-erbfall

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Kevin:

Erteilt die Gläubigerin (Bank) den Eigentümern (Eltern) über die vor 20 Jahren getilgte Grundschuld eine löschungsfähige Quittung, dann besteht die Möglichkeit, über eine Abtretung die Grundschuld als Sicherungsgrundlage für das neue Darlehen zu verwenden, wenn der neue Geldgeber zustimmt.

Andernfalls bleibt nur der Weg über eine Löschung des Altrechts und dem Neueintrag.

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Silberhexe

Lesenswert: https://www.test.de/Adoption-Volljaehriger-Wenn-Erwachsene-neue-Eltern-bekommen-5576705-0/

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Radler

Du hast doch selbst - fern jeder Steuer-Verkürzungs-Absicht - die Immobilie bewertet und danach den Kaufpreis gebildet und bist mit dem Verkäufer einig geworden.

Schwarzgeld ist nicht geflossen.

Du kennst sehr wohl den Unterschied zwischen Bodenrichtwert und aktuellem Marktwert.

Du hast das "Hinterland" (= Garten) nicht als Bauland eingeschätzt, was richtig ist.

Du hast die Afa berücksichtigt, die voraussichtliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer, den Pflegezustand des Hauses und der Außenanlagen.

Die Höhe der Kosten für Reparaturen wurden berücksichtigt.

Dir sind Begriffe wie Marktresonanz- Zuschlag und -Abschlag geläufig.

Was um alles in der Welt erwartest du von uns, die wir die Gegebenheiten nicht kennen?

Von einem voreiligen Gutachten rate ich ab.

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Maiwald

Du hast also den Kaufpreis des Wohnmobils bezahlt. Folglich dürfte die Quittung des Verkäufers auf auch deinen Namen ausgestellt sein. Wenn nicht, lass dir von ihm nachträglich noch eine Quittung geben.

Hast du den Kaufpreis etwa von deinem Bankkonto überweisen, dann bist du doch im Besitz eines Belegs und eines Kontoauszugs, die du sorgfältig aufbewahren müsstest.

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Taenzk

Du wirst keine seriöse Bank finden, die einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück beleiht und sich noch vorschreiben lässt, in welches sie als Erstes die Zwangsvollstreckung betreiben darf.

Ein Ding, das dem verfügungsberechtigte Bruder als Eigentümer gehört, ist kein Eigenkapital.

Vermutlich besteht auch dingliches ein Wohnrecht zugunsten der Schenker, mit dem sie im Range zurücktreten müssten.

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Es ist Sache des Verkäufers, rechtzeitig für die Lastenfreistellung zu sorgen, schließlich hat er für die im Grundbuch eingetragenen Rechte zu beseitigen (§ 442 BGB)

Üblicherweise wird der Notar beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen. Die Veräußerung berechtigt auch den Eigentümer zur vorzeitigen Vertragsauflösung.

Dass die Bank nicht in der Lage sein soll, innerhalb der nächsten Wochen tätig zu werden, hast du nicht begründet. Reicht der Kaufpreis überhaupt zur Vollbefriedigung der Bank aus?

Lass dir vom Notar den wahren Hinderungsgrund erklären und einen Weg aufzeigen, wie die Kuh vom Eis zu bringen ist.

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Frau C

Allein deine Person als Sicherheit reicht der Bank nicht aus, weshalb sie die Darlehensgewährung von der dinglichen Sicherheit in Form einer Grundschuld auf dem Grundstück des Ehemannes zur Bedingung macht. Diese Art von persönlicher und dinglicher Sicherung ist ohne weiteres möglich.

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Sowohl ihr als auch die Bank waren sich des Risikos bewusst, den möglichen Erlös aus einem noch nicht vollzogenem Verkauf des alten Hauses als Eigenkapital zur Belegung der Kosten des neuen Hauses zu werten

Kommt es nicht zum Verkauf, stellt sich die Frage, ob der Mietertrag des alten Hauses zur Belegung der Annuitäten der Bank ausreichen.

Wenn nicht, dann last euch von der Bank einen Weg zur Verhinderung der zwangsweisen Verwertung aufzeigen. Vermutlich hat sich die Bank durch eine vollstreckbare Grundschuld gesichert, aus der sie bei Zahlungsverzug die Zwangsversteigerung betreiben könnte.

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Magdalena

Dein Makler war nicht in der Lage, einen solventen Interessenten zu finden, der deine Preisvorstellung akzeptierte. Folglich hat der Makler den Auftrag bisher nicht erfüllt.

Wie lange läuft bereits der Maklervertrag?

Was ist die Grundlage deiner möglicherweise unrealistischen Forderung? Ausreichend Vergleichswerte? Neue Wertschätzung eines Bankexperten? Wertgutachten eines vereid. Gutachters? Pi mal Daumen Annahme?

Da musst zwar jetzt nicht verkaufen. Bist du aber überzeugt davon, dass die Marktentwicklung später deinem Wunschpreis näher kommt?

Ich verfolge seit über 12 Monaten folgende Preiskorrektur:

Gemeinde 8 000 Einwohner, Wohnhaus Bauj.1970, € 580.000,-, 550.000,-, 530.000,-, 480.000,--, neuerdings 450.000,- im Bietverfahren. Mittlerweile haben sich die Zinsen verdreifacht.

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Bububu

Beide haben recht.

Die Bank legt deinen Wunsch als vorzeitige und vor allem zulässige Darlehnsrückzahlung anlässlich der Objektveräußerung aus.

Die Zentrale sagt, dass eine Begleichung der Grundschuld nicht möglich ist. Dies wurde in der Verrechnungsabrede (formularmäßig) ausgeschlossen.

Lass dir vom Notar die Bedeutung der Unterschiede erläutern.

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Leave

Verkauft sie als Alleineigentümerin ihr Grundstück, muss der Kaufpreis ausreichen, um die Grundstücksgläubiger voll zu befriedigen. Der Käufer macht schließlich die Lastenfreiheit des Objekts zur Bedingung.

I.d.R. ist der Kaufpreis auf ein Anderkonto des Notars zu hinterlegen. Der Notar darf über die Löschungsbewilligung erst nach Vollbefriedigung der Gläubiger verfügen.

Du und die anderen Gläubiger händigen ihm also die Löschungsbewilligung zu treuen Händen mit einer entsprechenden Auflage aus.

Vermutlich übt der Gläubiger der Zwangshypothek Druck aus und droht ihr mit der Zwangsversteigerung. Sie möchte dem mit einem Verkauf zuvorkommen und hofft, dass für sie noch etwas übrig bleibt.

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