Soll man seine Eigentumswohnung bzw.Haus sofort bezahlen oder lieber Schulden machen?
Wenn man sich eine Eigentumswohnung kaufen möchte und hat das Geld dafür,sollte man lieber Schulden machen von wegen der Steuer oder sofort bezahlen.Bei unserem Geld ist einiges sofort verfügbar und anderes festgelegt,welches man aber unter bestimmten Vorrraussetzungen kündigen könnte.
2 Antworten
Auf den Unterschied zwischen eigengenutzter und vermieteter Eigentumswohnung wurde bereits hingewiesen und dabei stillschweigend "Normalität" unterstellt. Hier möchte ich einhaken und nur drei denkbare Störungen dieser Normalität erwähnen:
Mietausfall. Bei Mietausfall muß die fehlende Liquidität aus anderen, verfügbaren Reserven für ca. 3 - 4 Monate aufgebracht werden. Daher sollten auch für eine vermietete Wohnung nicht die gesamten Barreserven aufgelöst werden.
Instandhaltungsbedarf. Bei plötzlichem Instandhaltungsbedarf (z.B. Heizkesselerneuerung) tritt ein zusätzlicher, unplanbarer Finanzbedarf auf, der unabhängig von der Eigennutzung oder Vermietung gedeckt werden muß. Diese Situation kann sich noch verschlimmern, wenn andere Wohnungseigentümer ihren Anteil nicht finanzieren können.
Ablauf der Zinsbindung. Das heutige niedrige Zinsniveau von ca. 4,5 % p.a. reizt viele Immobilieninteressenten zu einer nur 10jährigen Zinsbindungsfrist. Es ist heute nicht absehbar, ob bei der Anschlußfinanzierung ein derartiges Zinsniveau besteht. Die Objektfinanzierung muß dann auch noch bei 3 - 4 % p.a. höheren Zinsen funktionieren. Entweder muß entsprechend Eigenkapital mobilisiert werden können oder es ist von Anfang an aus Sicherheitsgründen von einer längeren Zinsbindungszeit von 20, 25, 30 oder 35 Jahren (wann ist der Rentenbeginn?) und/oder einer höheren Tilgungsquote als nur anfänglich 1 % p.a. auszugehen.
Nach meiner Meinung hängt ebenfalls die Beantwortung deiner Frage davon ab, ob die Wohnung eigengenützt oder fremdgenützt werden soll. Bei einer Fremdnützung könnte man Einkommen erzielen und zugleich Steuern sparen, was insgesamt günstiger ist als bei einer eigengenützten Wohnung.