n Elster bei 9 - H. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG) in Zeile 65 eintragen? Bin ich da auf einer heißen Spur oder ist irgendwo ein Denkfehler?

Du wärst auf einer heißen Spur, wenn Du ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer wärst. Aber Du bist ja in Deutschland, kann nicht passen.

Was hälst Du von Zeile 70

Steuerpflichtige Umsätze des leistenden Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b, Abs. 5 schuldet.

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  1. In diesen Fällen gilt wie immer: "Einmal ist keinmal, zweimal ist einmal zu viel."
  2. Wenn das eine Rolle spielen würde, wären 1,--Euro-Shops kein Gewerbe.
  3. ja.
  4. Wenn er sich von Anfang an auf 58 Stück beschränkt, gilt § 19 UStG. aber das wären ja weniger als 2.500,- Rohgewinn.
  5. es gibt vielfache Risiken. Geht was schief udn er kann die Verträge nicht bedienen, dann ist er ganz schnell im Betrug. Als gewerblicher Verkäufer hat er die zweijährige Gewährleistung, die er wohl abwälzen kann, aber erstmal hat er sie am Hals. Wenn es ohne Gewerbeanmeldung gemacht wird, ist es auf jeden Fall schon mal eine Ordnungswidrigkeit.
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Um irgendwelche Vergünstigungen zu bekommen, musst Du erstmal abprüfen, welchen Grund es dafür geben könnte.

Status:

  1. Deine Enkelin ist in einer Hilfeeinrichtung (warum udn in welcher Art?)
  2. Du willst sie in den Urlaub holen.

Bezahlen wird irgendeine Kasse (Krankenkasse, Rentenkasse, sonstige Soziale Einrichtung) das nur, wenn es für das Kind förderlich/erforderlich ist. Dafür hast Du ausser "Urlaub" keinen Grund genannt. Es gibt viele Kinder, die nicht in den Urlaub fahren können. Warum fährt die Enkelin nicht mit den Eltern?

Dann wäre noch ein Steuervorteil zu prüfen. Aufwendungen, denen man sich aus sittlicher udn familiären Verpflichtungen nicht entziehen kann, könnten außergewöhnliche Belastungen sein.

Aber auch dafür ist mir Dein Sachverhalt zu dünn.

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Ich war selber beim Lehrgangswerk Haas und hätte damals, wenn ich mich beworben hätte vermutlich eine Anstellung bei denen bekommen können.

Den Stress wollte ich mir aber nicht antun. Daher würde ich auch kein Lehrgangswerk gründen. Dazu noch die Frage, bist Du so gut in Deinem Fach, dass Du es machen könntest?

Thyen und Meier, die damaligen Chefs von Haas, die schwarze Barbara (Entschuldigung bitte, den Familiennamen habe ich mir nicht gemerkt, obwohl es nur 47 Jahre her ist, seit ich dort war), Lauritzen und die anderen Dozenten, waren alle top fit udn damit meine ich top fit, wenn man höchste Ansprüche anlegt.

Wenn Du kein absoluter 2er Kandidat bist, dann hake den Teil Deiner Planungen schon mal ab.

KI habe ich schon verschiedentlich getestet mit Steuerfragen. Im Allgemeinen kann die KI nicht einmal die Fragen richtig erfassen, geschweige denn lösen.

Wenn Du mit Weiterbildung Geld machen willst dann eröffne ein Lehrgangswerk und biete Schulungen für Leute an, die vom Jobcenter aus eine Fortbildung machen sollen. Wir gut bezahlt udn der Standard ist relativ gering, wenn man den Kenntnisstand eines StB zugrunde legt.

ICh persönlich würde aber, wenn ich schon die StB Prüfung habe, auch als solcher arbeiten. Zwei, drei Jahre als Angestellter udn dann selbständig machen.

Wenn Du gut bist kannst Du auch in 2, höchstens 3 Jahren meinen Laden übernehmen, dann ziehe ich mich nämlich nach Juan Dolio zurück und werde nicht nur 1-2 mal die Woche Golfen, sondern täglich.

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Ist es steuerlich von Vorteil? Oder gibt es sogar Probleme dadurch?

Es ist egal, bzw. Du kannst es nicht beeinflussen.

Du hast durch den zweiten Wohn sitz in Österreich zukünftig 2 Wohnsitze und bist sowohl in Deutshcland, wie in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Damit Du nicht doppellt zahlst, gibt es ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) zwischen Deutschland und Felix Austria.

Du wirst dann nur in Österreich Einkommensteuer zahlen, außer Du hast in Deutschland noch andere Einkünfte z. B. einen Bauernhof, einen Gewerbebetrieb, oder eine zweite Anstellung.

Steuerlich also kein Problem.

Deine Krankenversicherung solltest Du mit eben Deiner Krankenkasse besprechen. Das normale ist, dass Du für die Zeit dieser Beschäftigung in eine österreichichsche Versicherung wechselst udn danach wieder in Deine bisherige zurück kehrst. Die Zwischenzeit ist dann eine beitragsfrei Anwartschaftversicheurng.

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Schwierige volkswirtschaftliche Berechnungen.

20 erfolgreiche Suizede sparen 20 mal die Rentenzahlungen von im durchnittbestimmt 15 Jahren pro Fall.

Je nach Alter der Selbstmörder der Verlust an Beiträgen udn Steuern. Aber natürlich auch gesparte Kosten wegen Behandlung von Depressionen.

Du kannst ja mal anregen, dass eine universität das mit eienr Untersuchung erforscht.

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Wäre der Ersatz der Golden Gate Bridge durch einen Tunnel langfristig kosteneffizienter? Ein volkswirtschaftlicher Vergleich?

Die Golden Gate Bridge (GGB) steht vor hohen Instandhaltungskosten und Mauterhöhungen (ab Juli 2025: bis zu 10,75 $ für Pkw ). Historisch gab es bereits Tunnel-Pläne wie Shaffers Entwurf der 1930er, der mit nur einem Drittel der Brücken-Baukosten (ca. 12 Mio. $ vs. 35 Mio. $) kalkuliert war, aber verworfen wurde, da decelerierende Rampen zu Staus geführt hätten . Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Tunnel heute finanziell sinnvoller wäre:

1. **Baukosten-Risiko**:

- Der Bau der GGB kostete 1937 inflationsbereinigt ~670 Mio. $ . Ein Tunnel unter der Golden Gate Strait müsste extreme geologische Herausforderungen meistern: Strömungen, 113 m Wassertiefe und Erdbebensicherheit . Vergleichsprojekte wie der **Eurotunnel** (Kanalröhre) überschritten ihr Budget um 80 % (Endkosten: 10,15 Mrd. $) . Wären ähnliche Kostenüberschreitungen bei einem Golden-Gate-Tunnel unvermeidbar?

2. **Betriebs- und Instandhaltungskosten**:

- Die GGB benötigt laufende Investitionen (z. B. 224 Mio. $ für das Suizid-Schutznetz , Erdbeben-Upgrades bis 2024 ). Ein Tunnel hätte geringere Wartungskosten für Lackierung/Windkorrosion, aber höhere Kosten für Belüftung, Sicherheitssysteme und Unterwasser-Reparaturen. Gibt es Studien zu den Betriebskosten vergleichbarer Tunnel (z. B. **Elon Musks LVCC Loop** in Las Vegas )?

3. **Entgangene Muteinnahmen & Verkehrsfluss**:

- Die GGB generiert jährlich ~150 Mio. $ durch Mauten . Ein Tunnel könnte diese Einnahmen reduzieren, da Tunnelnutzung oft teurer ist (Beispiel: **Bay-Area-Tunnelprojekte** mit 36 $/Fahrt ). Gleichzeitig könnte ein Tunnel den Verkehrsfluss verbessern – Shaffers Entwurf prognostizierte 45-minütige Verzögerungen durch Rampen . Wie wirkt sich dies auf Produktivitätsverluste aus?

4. **Externe Effekte**:

- Ein Tunnel würde die ikonische Brücke ersetzen und **Tourismus-Einnahmen** gefährden (die GGB zieht jährlich 10 Mio. Besucher an ). Andererseits reduziert er Schiffskollisionsrisiken (historisch sank die *City of Chester* 1890 im Gate ) und Lärmemissionen. Lassen sich diese Faktoren monetär bilanzieren?

5. **Langfristige Volkswirtschaftliche Rendite**:

- Die GGB trug maßgeblich zur Entwicklung der Bay Area bei, indem sie Marin County erschloss . Ein Tunnel könnte ähnliche Impulse setzen – aber erst nach Jahrzehnten. Ist ein ROI unter Berücksichtigung von Faktoren wie **Wert statistischen Lebens** (3,2 Mio. $/Gerettetem ) und reduzierten Rettungskosten für Suizidversuche denkbar?

**Beispielrechnung**:

- Tunnelbaukosten (konservativ): 15 Mrd. $ (entspr. 1,5x Eurotunnel)

- Jährliche GGB-Instandhaltung: 50 Mio. $

- Bei einer angenommenen Amortisation über 100 Jahre: Wären Einsparungen vs. Brücken-Sanierungskosten realistisch?

Quellen: [Shaffer-Tunneldesign , Eurotunnel-Kosten , GGB-Wartung ].

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Mal abgesehen davon, dass es wohl nicht sehr sinnvoll ist, wenn wir uns den Kopf über Probleme der USA zerbrechen, würdest Du bei Donald Trump offene Türen mit der Idee einrennen, wenn der Auftrag an eine Trump-Firma ginge.

Sonst glaube ich nicht, dass es etwas bringt, solange die Brücke nicht durch Dauerstaus als unzureichend festgestellt ist.

Wenn ein Tunnel gebaut wäre, wie viel er auch Kosten mag, denn es wäre besondere Erdbebensicherung nötig, könnte man ja die Wartung der Golden Gate Bridge nicht beenden. Selbst wenn sie nicht mehr genutzt würde, müsste man sie zumindest vor dem Einsturz bewahren, oder man müsste sie sehr teuer verschrotten. Eventuell wäre es möglich die Teile als Andenken vermarkten, aber das wäre ungewiss.

Man kann die Brücke nicht einfach stilllegen und vergammeln lassen und wenn man sie weiter unterhält ist der Kostenvorteil im Eimer.

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Also, wenn ein Chef verreist, gibt er doch Anweisungen, wer die Verantwortung trägt, wenn etwas passiert.

Hat er das nicht gemacht, gilt alles das, was in § 677 BGB geregelt ist, Geschäftsführung ohne Auftrag. Was mache ich, wenn bei meinem Nachbarn die Eingangstür aufgestemmt ist und ich weiß, dass er am Vortag in den urlaub gefahren ist?

Ich rufe die Polizei. Die kümmern sich.

Habe ich zugesagt die Blumen zu gießen (vergleichbar ich bin Mitarbeiter in der Firma), dann bestelle ich einen Handwerker die Tür zu reparieren.

Wenn. ich zugang zu den Geschäftsunterlagen habe sehe ich nach, ob ich die Versicherungspolice finde, bzw. die Adresse der Versicherungsagentur.

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Bist Du sicher, dass Deine Anstellung richtig erfasst wurde und Du als Werkstudentin gemeldet warst?

Die Krankenklasse würde von Dir keine Beiträge wollen, wenn Du als anerkennte Werkstudentin gemeldet warst.

Hast Du die Voraussetzungen erfüllt? 20 Stunden, oder weniger in der Vorlesungszeit, Deine Studenten KV immer gezahlt, entsprechend gemeldet.

Also unterlagen prüfen und dann ggf. eben die Einkommensteuererklärung abgeben um einen Bescheid zu bekommen.

Ich denke der Fehler lag in einer falschen 'Meldung.

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Wie Du beim finanzamt beantragen würdest die Vorauszahlungen auf 0,- herabzusetzen, schreibst Du es an das Kirchensteueramt der katholischen Kirche.

Müßte klappen.

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Hattest Du kein ALG II beantragt?

Dort hätte ich mir vorstellen können, dass man Dir den Anspruch auf Deinen vor Gericht erstrettenen Lohn per Darlehn vorfinanziert hätte.

Sonbst sehe ich keine chance.

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Wenn Du Dir das von der GmbH auszahlst, wirst Du es versteuern müssen, denn Du hast in 2025 dagegen keinen aufwand (

Zufluss- Abfluss-Prinzip.

Mal abwarten, ob ein Kollege hier anderer Ansicht ist, aber glaube nicht dass es anders zu beurteilen ist.

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Realoption hat mit Kündigungsschutz nichts zu tun:

Dadurch kann der Wert eines Investitionsvorhabens bedeutend beeinflusst werden. Typische Beispiele für Realoptionen sind die Möglichkeiten zum Abbruch, Aufschub oder Expansion eines Projektes. Realoptionen werden mit den gleichen Modellen bewertet wie Finanzoptionen.

Der Kündigungsschutz ist ein Punkt der sozialen Absicherung.

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Hausbau: Mein Mann verlangt fast mein ganzes Erspartes/Altersvorsorge- bin ich unfair, wenn ich zögere?

Hallo zusammen, ich bin 37 Jahre und hab zwei Kinder, habe 250.000 € Erspartes auf dem Konto bzw in Depots , davon 170.000 € aus der Zeit vor der Ehe. Mein Mann verdient seit neuestemsehr gut, er hat circa 70.000 € auf seinen Konten, aber zwei Autos und einen Anteil an einem Haus, so dass er insgesamt auf circa dieselbe Vermögenssumme kommt wie ich, nur ist seines halt großteils gebunden.

Er sagt, ich soll mindestens 200.000 € einbringen – sonst klappt es nicht mit dem Traumhaus weil wir dann nur einen geringeren Kredit bekommen. Ich sehe das Geld aber als meine Altersvorsorge (zumindest die 170k von vor der Ehe) weil ich aktuell im 5. Jahr meiner Elternzeit bin, dann nur Teilzeit wieder arbeiten werde und Rentenlücken habe.

Er meint das Haus ist doch auch deine Absicherung und ich soll mir keine Gedanken um später machen weil er mal viel erben wird. Er würde ca 50k von seinem liquiden Vermögen einbringen. Autos würde er nicht verkaufen obwohl wir sie nicht benötigen da noch zwei Firmenwagen.

Ich wäre bereit die 250k minus 170k= 80k beizusteuern.

Ich habe Angst, nachher mit wenig Rente dazustehen wenn er mich verlässt oder ich selbst wenn wir zusammen bleiben immer von ihm finanziell abhängig sein werde im Alter. 

Wie seht ihr das: Ist es egoistisch, wenn ich nicht alles geben will? Oder ist mein Wunsch nach Absicherung berechtigt? 

Ich bin quasi schuld wenn ich jetzt nicht fast alles als Eigenkapital gebe dass wir uns mit einer (überspitzt) Bruchbude abfinden müssen 🫤

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einen Augen wirfst Du zwei Probleme, oder fragen in einen Topf.

Das eine ist ein möglicher Scheidungsfall udn die Frage, wie der Zugewinnausgleich ausgehen könnte udn das andere ist der Hauskauf, der nötige Kredit und das eigebrachte Eigenkapital.

Daneben fehlen für eine wirklich Beurteilung noch der Kaufpreis des Traumhauses, und damit der nötige Kredit.

  1. Deine 170.000,- Anfangsvermögen bleiben als Basis für eine Berechnung des Zugewinns immer Dein Anfangsvermögen. Wie hoch war denn sein Anfangsvermögen. Dazu gehört auch sein Anteil an einer immobilie, wenn der davor schon da war.
  2. Würde mal der Zugewinn wegen einer Scheidung berechnet werden, wrde auch von diesem Immobilieanteil der Zuwachs berücksichtigt wwerden.
  3. Wenn Ihr so genau auf diese Dinge achten wollte, solltet ihr den gleichen Barbetrag als Eigenkapital einbringen.
  4. Ihr müsst Auch sehen, dass ihr natürlich bei einem Notfall für den gemeinsamen Kredit mit Eurem jeweiligen Gesamtvermögen haftet. Also Extrem fall ihr nehmt gemeinsam 400.000,- Kredit für das Haus auf, er verspielt sein Vermögen in der Spielbank udn die Bankstellt den Kredit fällig, dann werden ggf. Deine 250.000,- in Anspruch genommen. Das damit natürlich Dein Anteil am Haus (in der Vermögensrechnung, nicht im Grundbuch) steigt, ist auch klar.

Mein konkreter Rat, unterhaltet Euch erstmal über Eure gemeinsamen und ggf. einzelnen Ziele. Wenn ich z. B. einen teuren oldtimer haben will, aber meine Ehefrau mehr wert darauf legt eine Viertelmillionen als Sicherheit auf den Konten zu haben, dann sollte man ggf. nicht gemeinsam ein Haus kaufen.

Es könnte auch Streit geben, wenn beide je 70.000,- Eigenkapital einbringen, aber der Kredit von vielleicht 300.000,- zum größten Teil nur von einem von beiden gezahlt wird, weil der das dicke Einkommen hat, aber nciht einsieht der der Beitrag am leben der Famiie ihm den Rücken für den Beruf frei hält.

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Kautionsauszahlung: Vollmacht holen oder Anwalt einschalten?

Person A zieht im September aus, die Wohnung wird ohne Mängel übergeben. Im Oktober wird die Kaution gefordert. Ende November Verstirbt A. B ist Erbe und verlangt nun die Kaution, mit dem Hinweis, das das Konto des Erblassers zu Mitte Dezember geschlossen wird. Der VM hätte also bis Dezember Zeit gehabt, die Kaution Ordnungsgemäß zurück zu überweisen. Es erfolgt keine Reaktion.

Der VM forderte B auf einen Erbschein beizubringen um die Kaution und das Geld aus der Nebenkostenabrechnung auf das Konto von B auszuzahlen, das dauert natürlich. Mittlerweile ist der Erbschein da, die 6 Monate, die der VM hat um die Kaution zu zahlen sind vorrüber. Der VM wurde nochmals aufgefordert die Kaution auf das Konto von B zu überweisen, auf dem Anschreiben haben alle im Erbschein erwähnten Personen mit unterschrieben.

Der VM akzeptiert diese Unterschriften nicht, fordert jetzt Vollmachten der anderen Erben, trotz Unterschrift auf der Forderung.

jetzt haben wir 2 Möglichkeiten: Erstens die geforderten Vollmachten einzuholen und schauen, welche Ausreden er diesmal findet, die Kaution nicht zu zahlen. Zweitens laut Auskunft eines Anwaltes ist der VM im Verzug und hätte eigentlich die Kaution beim Amtsgericht hinterlegen müssen, wenn er einen Erbschein fordert und die Rückzahlungsfristen dadurch abgelaufen sind. Somit gibt es eine Chance neben der Kaution auch Zinsen zu verlangen und ggf auch die Auslagen für den Erbschein zurück zu fordern.

Ergo gibt man dem VM noch eine letzte Chance und besorgt die Vollmachten, oder greift man gleich zum Anwalt?

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Ihr solltet das einem Anwalt in die Hand drücken und Euch nicht mehr ärgern.

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Die Frage sollte nicht sein, bis wann das Geld kommt, sondern wie schnell die Veranlagung ist.

Je nach Steuerfall, Schwierigkeitsgrad, Finanzamt, Bundesland, kann eine Veranlagung 2-X Monate dauern. ich habe in Berlin schon Veranlagungen bis zu einem Jahr erlebt.

Wenn die Veranlagung durch ist, ist das Geld in höchstens einer Woche auf dem Konto.

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Der Antwort von@Privatier59 ist kaum etwas hinzuzufügen.

Gehen wir davon aus, dass Dein Käufer ehrlich ist, dann gibt es kein Problem.

Würde er aber unehrlich sein, hättest Du ein Riesenproblem. Es geht bis zur Räumungsklage, und auf sicher eine Blockade von mindestens 6 Monaten mit dem Risiko eventuell einen Messi im Haus zu haben.

Ich will keine Panik machen, und das Risiko mag nur bei unter 5 % liegen, aber es besteht.

Die einzige Lösung sehe ich in einem befristeten Mietvertrag für sagen wir 2 Monate. Er müsste dann die Miete und eine Sicherheit zahlen, damit Du im Falle, dass der Vertrag nicht zustande kommt, für die Folgen abgesichert bist.

Also Mietvertrag ähnlich wie bei einer Ferienwohnung, oder für Leute die auf Montage sind."Mietzeitraumende ohne dass nochmals ausdrücklich gekündigt werden muss am..........

Der Miete zahlt eine Pauschale Miete von ........., und eine Sicherheit für mögliche Schäden in Höhe von ...........,-

fertig.

Dann könntest Du ihm in enem Brief bestätigen, dass nach Abschluss des Kaufvertrags und bei Eingang des Kaufpreises bis zum 31. 08. die Sicherheit auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Ergänzung:

Falls die. Frage aufkommt, warum nur die Sicherheit auf den Kaufpreis angerechnet wird und nciht die Miete:

Bis zur endgültigen Übergabe nach Zahlung des Kaufpreises, musst Du ja die Versicherung und die Grundsteuer udn eventuelle andere Kosten tragen, also muss die Miete Dir erhalten bleiben.

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Mir selbst ist es nicht passiert, aber ich habe es häufig bei Mandanten erlebt.

Nicht bei Arbeitnehmern, mit denen ich fast nie zu tun habe, sondern natürlich relativ oft bei Selbständigen.

Bei denen liegt es m. E. an schlechter Vorbereitung.

Leider kümmern sich viele Selbständiuge nicht um ihre Auskünfte, bis sie es wegen einer Ablehnung bei einem Leasing- oder Kreditvertrag merken wie wichtig es ist.

Auch ein problem bei Selbständigen "machen sie alles was möglich ist, um das Ergebnis zu drücken, damit die Steuern nicht hoch sind" und dann sagen die Kreditsachbearbeiter, "wie wollen sie mit den Ergebnissen, den Kredit tilgen?"

Auch mangelhafte Ertragsvorausschauen, die für einen Antrag eingereicht werden.

Ich habe aber gesehen, dass die Unternehmen, die sich professionell mit der Kreditvermittlung von Betriebsfinanzierungen befassen schon einen Vorteil bringen. Die machen ihre Kunden vorher auf die Mängel des Antrags aufmerksam, bevor es eingereicht wird. Da kann der Antrag bearbeitet werden, bevor er auf dem Tisch des Bankers landet.

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Nein, Onlinehandel ist gewerblich und das darf ein StB lt. Steuerberatuzngsgesetz nur in seltenen Ausnahmen und mit Genehmigung durch die Steuerberaterkammer.

So eine Genehmigung kann man bekommen, wenn ein Mandant z. B. einen Interimsgeschäftsführer braucht, weil ein Krankheits- und Todesfall, oder sonstiger Notfall vorliegt.

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