Histirsch bedeutende Personen genießen in Bezug auf Datenschutzgar nichts, im. Übrigen für solche Fälle auch nicht, wenn sie noch leben.

Jeder darf heute Martin Luther als antisemiten bezeichnen, nur mal als Beispiel.

Bei einer Ehrenbürgerschaft, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der sowieso publiziert wird, wenn die ehrenbürgschaft ausgesprochen wird.

Sollte sie aberkannt werden, müsste das gleiche Grmium darüber entscheiden, dadurch wird auch das zu einem überprüfbaren Verwaltungsakt, aus dem auch die Entscheidungsgründe hervorgehen.

Ähnlich bei der Aberkennung eines Doktorgrades, der ja in den letzten Jahren bei einigen Politikern vorkam. Da hat dann die entsprechende universitäöt natürlich den Grund genannt und auch nennen müssen.

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Reichtum kritisieren kann jeder machen, wie er es möchte.

Es ändern nichts daran, dass es Reiche gibt.

In den 60er udn 70er Jahren gab es die Witze "Frage an Radio Eriwan ..."

Auch den: Frage an Radio Eriwan, wenn der Sozialismus siegt udn auch die USA sozialistisch werden, werden dann die Amerikanischen Millionäre ihr vermögen verlieren?

Antwort von Radio Eriwan: Ja, sie werden ihren Reichtum verlieren.

Nachfrage an Radio Eriwan: Und wenn sie ihr Geld mehr lieben, als ihr Leben?

Antwort von Radio Eriwan: Das ist bei der Antwort schon eingerechnet.

Warum ich den Witz schreibe? Ganz einfach, es gibt Reiche. Soll man ihnen einfach den Reichtum nehmen (mit eventuellen Problemen mit dem Verfassungsgericht), oder will man sie umbringen, wie in Revolutionen vor vielen Jahren?

Ich mache einen anderen Vorschlag:

  1. Überprüfen warum Reiche reich sind udn wie sie reich wurden.
  2. Alles fördern, was dazu geeignet ist, jedem diesen Weg zu öffnen.
  3. den Vermögenszuwachs zu lenken.

Warum sind Musk, Gates, Buffett, die Reimanns, die Ottos, die Quandt/Klattens, die Piech/Porsches udn einige andere reich?

Sie, oder ihre Vorfahren haben Unternehmen gegründet, oder sich anUnternehmen beteiligt udn waren damit erfolgreich.

Kaum Jemand wurde Millionär, weil er ein Arbeitseinkommen hatte udn damit ein Sparbuch aufgefüllt hat, bis er eine Millionen hatte, oder mehr.

Die die über eigene Arbeit reich wurden, haben alles was sie nicht zum leben brauchten dazu genutzt, um sich durch Aktien- oder Immobilienkäufe größere Erträge zu ermöglichen, denn es wird zwar viel über den schlimmen Zinseszinseffekt geklagt udn lamentiert, aber jeder hat Zinsrechnugn auf der Schule gelernt. Also mal hinsetzen udn errechnen, was passiert , wenn man 500,- Euro im Monat über 40 Jahre Spart (ist bei gut verdienenden Leute, ab 25 bis 65 möglich). NAch 40 Jahren hat man bei 3 % Zinsen 240.000,- Sparkapital und ca. 220.000,- euro Zinsen angesammelt, also 460.000,- Euro. klingt toll, aber es gibt daneben ja auch Inflation und das relativiert es.

Wer aber eine ETW gekauft hat und den Kredit dafür getilgt hat, hätte eine Wohnung die einen Wert von 800.000,- hätte udn würde Mietfrei wohnen.

Wer aber die 500,00 Euro in einen Fonds wie Pioneer, oder vergleichbar investiert hat, hätte über 5 Mio.

Das einzige, was vor Inflation schützt, ist die Investition in Produktivkapital udn/oder Immobilien.

Fast alle Reichen der Welt haben das beherzigt.

Also muss die Politik fördern, dass die Bürger in dieser Weise investieren, anstatt es auf das Sparbuch zu packen.

Aber das geht ja leider nicht, denn die Politiker, die das möchten, wie Kanzler Merz, wollen ja gar nicht, dass Bürger wohlhabend werden, sondern nur die Fondsgesellschaften wie Black Rock fördern.

Den Reichen sollte man nicht versuchen ihren Reichtum zu nehmen, aber man könnte die Allgemeinheit am Vermögenszuwachs teilhaben lassen.

Bei der Erbschaftsteuer wird als Gegenargument häufig gesagt:

"Das ist ja alles schon mal versteuert worden."

Ja, stimmt, wenn ein Sparbuch vererbt wird.

Aber stimmt es, wenn ein Aktiendepot vererbt wird? Da ist der größte Teil des Wertes der unversteuerte Wertzuwachs.

Sollte man eventuell dazu über gehen nicht (oder nicht überwiegend) den Wert des Erbes zu besteuern, sondern eben genau das bisher unversteuerte, nämlich den Wertzuwachs, der sonst eben unversteuert bliebe.

WEr über gerechtere Vermögensverteilung nachdenkt, sollte auch Dinge bedenken, die anders sind.

Einfach wegnehmen, ist Diebstahl.

Eine Zuwachs zu besteuern, das kann fair sein, da kommt es auf die Bedingungen an.

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Die mesiten Soldaten und Soldatinnen hatte die Bundeswehr Mitte der 80er Jahre mit über 495.000.

Allein um wieder auf diese Größe zu kommen, wären gigantische Investitionen nötig.

Und es würde mehrere Wahlperioden dauern, was beinhaltet, dass vermutlich die Regierung, die das beschließt wieder abgewählt würde, denn vermutlich wäre diese Größe gesellschaftlich nicht durchsetzbar wäre.

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Du kannst die Umrechnung des Arbeitnehmers übernehmen. Wenn sich mal ein Betriebsprüfer daran stoßen sollte, kann man noch Belege nachreichen.

Wird aber nicht passieren, weil es nichts änderrt, denn ihr habt ihn auf Reisen geschickt und müsst ihm die Kosten ersetzen.

Nur wenn ihr ihm mehr als die nachgewiesenen Kosten zahlen würdet, wäre es ggf. ein Lohnsteuerproblem, aber da würde isch keiner an ein paar Euro Kursdifferenzen stören.

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Es wirkt so, als würden Dich Menschen wie Friedrich Merz stören, die wirtschaftklich erfolgreich sind.

Nimm doch erstmal raus, dass er nun Bundeskanzler ist und früher schon mal Politiker und Europabgeordneter war.

Was bliebe wäre ein Mensch der Jura studiert hat, Richter auf Probe war, dann in die Industrie ging udn zum Rechtsanwalt bestellt wurde. Er hat als Wirtschaftsanewalt gearbeitet udn war in diversen Aufsichtsräten. Der zeitlich unbedeutenste war der von Black Rock. Ob es für ihn besonders ertragreich war, weiß ich nicht, aber ich denke sein Vermögen (was mit 60 Mio wohl zu hoch geschätzt ist), dürfte aus den Erträgen seiner Kanzlei entstanden sein.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber Freiberufler udn weiß, dass man da weit mehr als 40 Stunden die Woche arbeitet. Also er wird selbst schon sehr fleissig gewesen sein.

Was wirft man ihm vor? Dass er gesagt hat, wir deutswchen, die wir die kürzeste Jahresarbeitszeit in Europa haben, etwas fleissiger werden sollten.

Und dass man den Unternehmen, aber auch deren Arbeitnehmern mehr Flexibilität geben sollte, damit die im wöchentlichen Rahmen ihr Arbeitszeit freier einteilen dürfen.

Er hat nicht gesagt, das wir von der 40 Stunden woche wieder auf eine 48 Stunden Woche gehen sollen.

Also warum die Aufregung?

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Wer die Approbation als Arzt hat, darf Patienten behandeln.

Es ist für keinen Arzt Pflicht, sich um die Kassenzulassung zu bemühen. Es gibt Ärzte, die sich dazu entscheiden nur Privatpatienten zu behandeln.

Keiner Kann einen Arzt dazu verpflichten (außer im Notfall) Kassenpatienten zu behndeln.

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Wenn meine Freundin mit in das Haus zieht, würde sie sich gerne die Sanierungskosten und Einrichtung bezahlen. Das Geld liegt bei ihr auf dem Sparbuch- Wie kann ich sie am besten absichern?

Das Absichern ist kein Problem, Du kannst für sie eine Grundschuld eintragen lassen. Damit ist gesichert, dass sie bei einem Verkauf ihr Geld zurück bekommt und bei einer Trennung ihr Geld gegen die Grundschuld zurückfordern kann.

Wichtiger und genau überlegt, üssen die Bedingungen sein.

Soll sie ihr Geld auch zurück bekommen, wenn ihr Euch nicht trennt?

Was bekommt sie dafür, dass sie ja auf die Sparzinsen verzichtet?

Also es muss ein Darlehensvertrag gemacht werden, in dem diese Dinge geregelt werden,

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Wenn Du aus Kasachstan raus bist udn nicht zwingend wieder dort hin musst, mache Dir keine Sorgen.

Wenn Du wieder hinmusst, nimm lieber 25.000,- + 2.000,- für eventuell Gebühren und Zinsen mit.

Die Sache erinnert mich an die Zeit, als ich bei der Bank war.

Meine Bank hatte gleich nach dem Fall des eisernen Vorhangs Verbindun g aufgenommen udn sich dort engagiert.

Dann fragte mnich mal einer unserer dortigen Sicherheitsleute (das waren unsere Fahrer, denn als Ausländer wäre man dort dauernd von Streifen angehalten worden, die immer solange gesucht hätten was zu finden, bis man denen 10-20 Dollar in die Hand drückte), ob ich die unterschiedliche Art von Ikonen kennen würde. Ich antwortete wahrheitsgemäß, dass ich keinen Schimmer von Ikonen hätte, außer das es heiligenbilder wären.

Er sagte mir, dass es Sommer- udn Winterikonen gäbe. Auf meinen fragenden Blick bekam ich die Antwort:

Sommerikonen sind die kleinen, bei denen ein Anzug reicht, um sie rauszuschmuggeln. Winterikonen würden einen Mantel benötigen, um sie zu schmuggeln.

Ich weiß, dass in den Wohnungen einiger Kollegen von mir Ikonen hingen.

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zur gewerblichen. Tätigkeit (you Tube) sagt die KI von Google:

Mit einem Studentenvisum ist eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland in der Regel als Nebentätigkeit erlaubt, aber die Ausländerbehörde muss zustimmen. Die selbstständige Tätigkeit darf den Studienfortschritt nicht gefährden. Eine gewerbliche Tätigkeit erfordert eine separate Genehmigung und sollte im Rahmen der erlaubten Arbeitszeit von 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr gehalten werden

Wenn Du forex nur. mit eigenem Geld machst, ist es Vermögensverwaltung. Da kannst Du machen was Du willst, Uach beim onlinehandel von Aktien und anderen Papieren.

Wenn Du eine Festanstellung eingehst, muss Du den Arbeitgeber informieren.

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Ich denke Merz meint Wohlstand für alle in dem Sinn:

Wenn die Wirtschaft gestärkt wird, werden die Unternehmen Arbeitsplätze schaffen.

Gibt es mehr Arbeitsplätze haben wir weniger Arbeitslose.

Wer eine ordentliche Arbeit hat, verdient Geld um sich selbst zu unterhalten, kann es also auch zu einem(bescheidenen) Wohlstand bringen.

Aber Du musst dem neuen Kanzler auch etwas Zeit geben, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen.

Allein die Zusage "wir werden der Wirtschaft helfen" löst noch keine Neueinstellungen aus.

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Rechtliche Konsequenzen bei Aufgabe einer vermieteten Wohnung ohne ordnungsgemäße Kündigung und Rückgabe?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Die Wohnung war bislang vermietet, doch die Mieterin ist im April 2025 unbekannt verzogen, ohne eine neue Adresse mitzuteilen oder die Wohnung offiziell zu kündigen.

Die Mieterin hat die Miete für die Monate März, April und Mai 2025 nicht bezahlt. Die Schlüssel wurden am Tag ihres Auszugs offenbar in der Wohnung zurückgelassen und vom vorherigen Eigentümer an mich übergeben. Ich habe der Mieterin bereits fristlos zum 30. Mai 2025 gekündigt und ihr schriftlich mitgeteilt, dass sie verbleibende persönliche Gegenstände abholen soll.

Da ich noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bin, bin ich unsicher, inwieweit ich rechtlich befugt bin, die Wohnung ab dem 31. Mai 2025 zu betreten, zu säubern oder zu sichern.

Meine konkreten Fragen sind:

  • Welche rechtlichen Konsequenzen drohen mir, wenn ich die Wohnung unbeaufsichtigt lasse oder als „aufgegeben“ behandele, ohne eine rechtsgültige Übergabe durch die Mieterin?
  • Bin ich weiterhin verpflichtet, Mietzahlungen oder andere Verpflichtungen zu erfüllen, falls die Wohnung „verlassen“ ist, ich aber noch nicht im Grundbuch stehe?
  • Inwieweit kann ich Maßnahmen wie Reinigung, Austausch von Schlössern oder Entsorgung von Gegenständen rechtlich vornehmen, ohne rechtliche Nachteile zu riskieren?
  • Wie kann ich mich bestmöglich absichern, um nicht für Schäden, Mietausfälle oder andere Ansprüche haftbar gemacht zu werden?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Einschätzung und Handlungsempfehlungen geben könnten.

Mit freundlichen Grüßen

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Die Ansicht von @tellerchen und @Alarm67, dass der Erwerber erst durch die Umschreibung im Grundbuch bürgerlich rechtlicher Eigentümer wird, ist grundsätzlich richtig.

Aber wenn im Vertrag ein Termin für den Übergang der Nutzen und Lasten vereinbart ist (Siehe übergabe der Schlüssel), so trägt der Erwerber ab dann die Kosten (muss z. B. dem bisherigen Eigentümer die voraus bezahlte Grundsteuer ersetzen udn ab Übergabe Zeitpunkt die Versicherung tragen), er hat ab dann auch den Anspruch auf die Miete. Mit dem Kaufvertrag ist er auch automatisch in die Mietverträge eingetreten (Kauf bricht Miete nicht).

Du kannst Dir aber zur Sicherheit einfach noch eine Vollmacht vom Verkäufer geben lassen, um es zu vereinfachen.

Damit Du keinen Fehler machst, solltest Du einen Anwalt nehmen, denn auch alte udn schadhafte Möbel haben einen Wert. Auf der anderen Seite ist es unzumutbar eine Räumungsklage anzustrengen gegen einen Mieter der augenscheinlich schon ausgezogen ist.

Ich würde eine einweilige Anordnung zu beantragen, die die Räumung erlaubt mit Einlagerung durch einen Gerichtsvollzieher, gem. § 959 BGB.

Denn es gibt ein URteil (Urteil des BGH Az.: VIII ZR 45/09) dass auch bei mehrmonatiger Abwesenheit eine kalte Räumung zu Schadenersatzansprüche führen kann.

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Ich würde dem Zeitreisen raten einfach die Zeitung mitzubringen, aus der er die Information hat, die zum Kursverfall, oder zur -Steigerung geführt hat, um zu zeigen, dass es sich um eine frei verfügbare Information handelt.

Es ist vergleichbar damit, dass mir ein im Zuge einer USA Reise, bei der ich ein Indianerreservat besuche, ein Medizinmann sagt, dass der San Andreas Graben im August von einem Erdbeben erschüttert wird udn ich daraufhin durch Optionsgeschäfte auf dortige Unternehmen ein risiges Geschäft mache, weil deren Aktien ja verfallen werden.

Es ist, wie es ist und man sollte kassieren.

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ICh denke, dass das Reiserecht zumindest erheblich ergänzt werden müsste.

Wie sind Zeitreisen möglich?

Hätten die Reiseveranstalter die Möglichkeit unzufriedenen Zeitreisen einfach rückkehrende Zeitreise zu verweigern, um Schadenersatzansprüche so einfach zu verhindern?

Alles nicht ganz einfach.

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Geht nicht, denn die Einkommensteuererklärung wird immer nur für ein zurückliegendes Jahr ausgefertigt. Das geht über ELSTER meist ab März des folgejahres. Also wenn es mir gelingen sollte per Zeitreise in das Jahr 2053 (ich werde/würde dann 99 Jahre alt sein) zu gelangen und dort Ein Beratungshohorar erzielen, so muss ich danach eine Zeitreise in das Jahr 2036 unternehmen, um als hundertjähriger meine Steuerklärung für 2035 abzugeben.

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Zum reinen Abmnelden braucht man Zulassuzngsbescheinigung 1 (KfZ-Schein) udn die Schilder, weil die entstempelt werden.

Zum Ummelden bnraucht mal auch die Zulassungsbescheinigung 3, weil der neue Eigentümer eingetragen wird und ein neuer KfZ-Schein (Zulassungsbescheinigung I erstellt wird und natürlich die neuen Kennzeichen zum Stempeln.

Sie geht ein risiko ein, wenn sie den mit dem Kennzeichen weiter fahren lässt. Der muss sich ein Überführungskennzeichen besorgen und den Wagen damit überführen.

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Wenn Du nicht zur Buchführung verpflichtet bist und nur eine Anlage EÜR abgibst, die Du selbst fertigst, must Du nur für angesetzte Ausgaben einen Beleg vorweisen können.

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Nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik wurden nur Begnadigungen für Urteile ausgesprochen, die einen politischen Hintergrund hatten. Also weder Mord noch Raub, oder Vergewaltigung.

Bei Strafen, die in der DDR erheblich härter bestraft wurden, als in der Bundesrepublik, wurde es über 2/3 Regelungen usw. erledigt.

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Die Untersuchung des Falles, enn einer eröffnet wird, würde ja ergeben, dass Du weder zum Vorstand, noch zum Aufsichtsrat, oder auch nur zu anderen Insidern eine Verbindung hast.

Also träum erfolgreich weiter.

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Einreise nach England mit der Fähre - Wertgegenstände/Zoll?

Wir fahren bald mit der Fähre von Amsterdam nach New Castle. Dazu habe ich zwei Fragen.

Bei den allgemeinen Einreisebestimmungen/Zollbestimmungen nach England steht ungefähr folgendes:

  • Waren für den persönlichen Gebrauch: Keine Zollformalitäten, abgabefrei.
  • Andere Waren (Geschenke, Elektronik, Parfüm, Schmuck, Lebensmittel): Zollfrei bis zu einem Wert von 390 GBP (bei Luftweg) bzw. 270 GBP (bei Seeweg).
  • Wertgegenstände: Diese sollten schriftlich deklariert werden. Eine Liste der mitgeführten Wertgegenstände kann bei den Zollbehörden beglaubigt werden.
  • Genussmittel: Abgabefrei für Personen ab 17 Jahren: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 g Tabak, 18 l Wein, 42 l Bier, 9 l Spirituosen unter 22 % Vol. oder 4 l Spirituosen über 22 % Vol.

1) Ich verstehe nicht ob jetzt Laptop, Smartphone, Nintendo Switch usw. zu Waren für den Persönlichen Gebrauch oder zu Wertgegenständen zählen, die ich deklarieren muss. Wenn es zu Wertgegenständen zählt, was genau ist dann das Deklarieren? Heißt das, ich muss es beim Zoll anmelden? Wie mache ich das denn? Bei DFDS gibt es dazu überhaupt keine Informationen und der Kundenservice kann mir nicht weiterhelfen.

2) Dinge, die sowieso abgabefrei bzw zollfrei sind, wie Geschenke, Spirituosen in den genannten Mengen, muss man überhaupt nicht anmelden? Die nehme ich einfach mit, wie meine persönlichen Gegenstände, und muss nichts beachten?

Danke für eure Hilfe

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  1. Wenn Du unsicher bist, mache es wie ich, ich gehe immer durch den roten Zugang, denn sollte ich mich mal geirrt haben, dass es zollfrei ist, habe ich zwar Zoll zu zahlen, aber keine Strafe.
  2. Bei teuren Dingen des persönlichen Bedarfs, sollte man eine Kopie der Rechnung dabei haben, auch wegen der Rückreise, denn es könnte sein, dass ein Zöllner denkt man habe es auf der Reise gekauft.
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