Du vermischst, wie viele andere auch, zwei Begriffe.
Vermögen und Einkommen.
Das Steuerkonzept der weitaus meisten Länder basiert darauf, dass die Einkünfte einer Person besteuert wird. Allerdings nach unterschiedlichen Konzepten udn in unterschiedlicher Höhe.
Einige Länder kennen darüber hinaus auch eine Besteuerung des Vermögens.
Die Besteuerung des Vermögens hat allerdings ein besopnderes Problem. Das ist die Feststellung des Wertes des Vermögens. Wie bewerte ich Grundstücke, GEbäude, Landwirtschaftliche Flächen, den Wert von Betrieben? Aktien haben einen Kurswert. Ein Konto hat einen Bestand. Aber welchen wert hat eine landwirtschaftlcihe Fläche? Ein unbebautes Grundstück? Wie ermittelt man den Wert einer Briefmarken-, oder Münzsammlung? Soll die Frau, die vor vielen Jahren einem damals unbekannten Maler Modell saß und der sie, weil er kein Geld hatte, mit 2, oder 3 Bilder belohnte, heute für diese Bilder, die nun über eine Million wert sind, weil der Maler berühmt wurde, als Rentnerin Vermögensteuer zahlen?
Das was die meisten Menschen ärgert ist vermutlich, dass Wertzuwächse erst besteuert werden (können), wenn diese Wertzuwachs realisiert wird.
Vielfach wird dieser in der Öffentlichkeit als "Einkommen" gerechnet, wenn man z. B. einem Miliardär wie Bezos, oder Musk einen Stunden lohn von 100.000,- Dollar nachsagt, weil der Wert seiner Aktien innerhlab kutzer Zeit um Milliarden gestiegen ist. Aber nur selten wird erwähnt, dass der Kurs häufig auch wieder schnell sinkt.
So stiegt der Kurs der Teslaaktie von ca. 163,- Euro am 4.06. 2021 in nur 5 Monaten auf ca. 356,- Euro am 5. 11. 2021 um ca. 120 %. Musk "verdiente" viele Milliarden in 5 Monaten. Wer hat registriert, dass der Kurs in den folgenden 14 Monaten auf unter 104,- Euro am 6. 01. 2023 fiel? Wer hat die Milliarden errechnet, die Musk verloren hat?
Es gibt aus meiner Sicht nur einen Punkt, den man korrigieren sollte. Die Kapitleinkünfte sollten ebenso besteuert werden, wie Arbeitseinkommen.
Dabei wäre eineeine Rückkehr zum Anrechnungsverfahren in der Körperschaftsteuer zu empfehlen, damit die Erträge aus betrieblichen Gewinnen nicht mehrfach besteuert werden.