Hi, ich würde da mal anrufen :)
das passt doch ganz gut: so kannst du nahtlos aus der Arbeitslosigkeit (24 Monate ALG normalerweise, 18 Monate bei eigener Kündigung) in Rente gehen - musst eben die knapp 10% Abschlag in Kauf nehmen
wenn man 60 Monate mit Rentenbeitragszahlungen zusammen hat, hat man Anspruch auf eine Rente. Wobei man pro Kind, für das man Erziehungszeit anrechnen lassen kann, 36 Pflichtbeiträge angerechnet bekommt.
dass der Urlaubsanspruch immer anteilig besteht, ist eigentlich naheliegend, laut Gesetz aber nicht so, wenn man in der 2. Jahreshälfte aufhört. Dann hat man nämlich den Urlaubsanspruch fürs ganze Jahr.
Diese Einrichtung der Arbeitslosenversicherung für Selbständige umfasst meines Wissens genau die gleichen Leistungen wie die Arbeitslosenversicherung für Angestellte: all diese Sozialversicherungen sind mit abgedeckt.
da nach dieser 2- bis 3-monatigen Arbeitsphase dein Schonvermögen nicht gewaltig angewachsen sein dürfte, müsste danach die Grundsicherung sofort wieder greifen.
Wenn der Job nicht gar zu blöd ist, würde ich ihn annehmen. Ich würde so viel wie möglich durch Eigenleistung zu meinem Lebensunterhalt beitragen wollen. Außerdem kommt man arbeitend auch ein bisschen raus und unter Leute und die Arbeitsphase ist ja auch überschaubar.
so wie ich es sehe, muss man in diesem Fall Schulden (dazu würde der Kredit gehören) und Vermögen des Verstorbenen einander gegenüberstellen, um zu entscheiden, ob man das Erbe besser antritt oder ausschlägt
Bei der Berechnung der Rentenhöhe müssten die deutschen Versicherungszeiten eigentlich einbezogen werden.
Als Rente bekommt man aber nur den Anteil, der auf die Versicherungszeiten im Heimatland entfällt. Die Berücksichtigung der deutschen Versicherungszeiten kann sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken.
wenn das 25. Lebensjahr nicht überschritten ist, müsste er bzw. die Eltern Kindergeld kriegen
am besten ist, man kauft sich nur die Sachen, die man auch bar bezahlen kann (Ausnahme natürlich Immobilien).
Dann kommt man auch nicht Überschuldungsspiralen oder andere finanzielle Untiefen.
da gibt es zum einen die Betriebsgefahr, sodass man als "stärkerer" Verkehrsteilnehmer versicherungstechnisch schon mal grundsätzlich eine "Mitschuld" hat.
Nach dem Unfall scheinst du dich ja vorbildlich benommen zu haben, Alkohol war wohl auch nicht im Spiel, das Verhalten des Fahrradfahrers war offensichtlich auch alles andere als optimal, groß passiert scheint ihm auch nichts zu sein - ich kann mir also nicht vorstellen, dass das für dich größere Folgen hat.
beim Arbeitslosengeld 1 spielen irgendwelchen Partner oder Verwandtschaftsbeziehungen keine Rolle.
Anders ist es jedoch, wenn das Alg 1 ausläuft und in Alg 2 übergeht.
da ist guter Rat teuer! Kostet so viel wie eine Partnerrückführung ohne Rückschein ...
davon ist auszugehen - sonst wäre dir sicher mitgeteilt worden, was noch fehlt
das wäre zwar eine Möglichkeit, aber was sollen die Banken davon haben:
wenn sie das aufgenommene Geld zurückzahlen müssen, ist ja ein Teil davon nicht mehr da, weil zu den Sparern abgeflossen
ich glaube, ich würde an deiner Stelle einfach mal hinschreiben, was ich zu sagen hätte, und nach und nach versuchen - z.B. durch Suchen von Formulierungen im Internet, meine Rechtschreibung, meinen Stil und die Anordnung des Textes zu verbessern.
10 % Eigenkapital ist bei einer Immobilienfinanzierung etwas wenig, finde ich.
So gesehen würde ich mit dem Erwerb sowieso noch etwas warten und lieber mehr ansparen.
Wenn die Hypothekenzinsen steigen, würde auch die Nachfrage etwas nachlassen und die Preise dürften etwas fallen.
Ich würde einfach immer entsprechend der aktuellen Situation entscheiden. Man kann zurzeit meiner Meinung nicht abschätzen, wie sich die Immobilienpreise und die Zinsen entwickeln.
ich würde einen Hausmeisterdienst damit beauftragen - dann brauchst du dir eigentlich keine weiteren Gedanken machen
das ist ein sehr langfristiges Projekt:
für einen Kleinwagen, der heute zugelassen wird, reicht es in 40 Jahren vielleicht - wenn du und der Kleinwagen so lange durchhaltet
die Abfindung wird meines Wissens so behandelt, als ob du pro Jahr ein Fünftel davon bekommen hättest, also 5 Jahre lang ca. 8.300 Euro.
Wenn du sonst keine Einkünfte hast, würden keine Steuern anfallen. Sonst addieren sich die 8.000 Euro zum übrigen Einkommen - mit den entsprechenden Steuern.