Das ist (leider) keine Finanzfrage und passt daher nicht in dieses Forum.

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Werden diese Lampen als Vermietereigentum im Wohnungsübergabeprotokoll Deines Einzuges aufgeführt?

Wenn "nein", dann kann der Vermieter sie Dir nicht berechnen.

Wenn "ja", dann kannst Du allenfalls Deine Vormieterin um Stellungnahme bitte, dass sie Dir diese Lampen überlassen hat und nicht dem Vermieter.

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Von einem Wäschtrockner darfst Du den Abluftschlauch nur direkt nach draußen an die frische Luft legen. Leitest Du die hoch feuchte, warme Abluft in einen Flur, so schlägt sich dort die Luftfeuchtigkeit an dem (normalerweise) kalten Flurmauerwerk nieder. Das Kondensat könnte runtertropfen oder ins Mauerwerk einziehen. In beiden Fällen könnte dort Schimmel entstehen.

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Deine Problem kann ich gut verstehen und Du hast auch schon viele gute Antworten bekommen.

Allerdings sehe ich hierfür eine Lösung:

für uns leider keine Option die Klingel tagsüber abzuschalten

Nicht abschalten, aber versuchen, den Klingelton zu dämpfen, z. B. durch ein Stoffknäuel, ein Stück Holz oder Klebeband. Dann klingelt es nicht mehr so laut, sondern leiser bzw. gedämpft und das Baby schläft bestimmt weiter.

Viele Erfolg beim Experimentieren!

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WLAN in Nebenkosten?!?

Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit meiner Nebenkosten Abrechnung, das alles hat aber eine kleine Vorgeschichte.

Ich habe am 30.3. meine Wohnung auf den 31.6. gekündigt da ich eine neue gefunden habe.

Gründe waren.

Ständig ist der Keller vermüllt und zugestellt was meine Nutzung verhindert. Stellt Dinge wo sie nicht mehr möchte wochenlang vors Haus, entfernt es aber nicht wenn etwas zu bruch geht wie Glas. Weigert sich meine Terassen Tür zu reparieren.

Dann standen Besichtigungen im Raum.

Die Corona Maßnahmen erlauben hier aber nur 2 Haushalte was eine Besichtigung nach Ihren Wünschen unmöglich gemacht hat. (Sie, Ich und Besichtiger) in meiner 30m² Wohnung wo der Abstand nicht gehalten werden kann.

Ihre vorderungen:

Meine Haustiere entfernen

Sie macht die besichtigung alleine in meiner noch möbelierten Wohnung.

oder das vollständige frühzeitige räumen der Wohnung Anfang Mai.

Meine Angebote wurden alle abgelehnt, also habe ich mich geweigert die Besichtigung zu erlauben (habe Polizei gefragt)

Wir haben uns schrecklich verstritten und ich wurde von meinem Eigentlichen Vermieter angerufen. (Sie hat mich nur zur Untermiete reingenommen ohne das mit zu teilen)

Mit meinem Vermieter habe ich dann Besichtigungen vereinbart.

Nun zu meinem Eigentlichen Problem.

Mir wurde von ihr eine Nebenkosten Abrechnung geschrieben. In der sie Geld verlangt, (es waren rechen Fehler in der Abrechnung das wurde vom Vermieter korrigiert)

Und dort war eine Auflistung für das Internet über 90€

Als ich aber eingezogen bin war sie noch super freundlich und hatte mir vor meiner Mutter mehrfach versichert das ich mir kein WLAN holen brauch und ihres kostenlos nutzen könne da sie es sowieso hat und sich die Signale nicht stören.

Leider alles nur Verbal und nicht Schriftlich (Erste Wohnung definitiv ein Fehler)

Mein Problem jetzt ist das sie mir diese internet kosten in die Abrechnung geschrieben hat, und ihr Lebensgefährte lügt und auch behauptet das ein Betrag vereinbart war.

Das haben wir nicht schriftlich, es steht auch nicht im Mietvertrag.

Das einzige was ich habe ist das sie mir damals das WLAN passwort geschickt hat, ohne das ich darum gebeten habe ohne Kosten oder der gleichen zu erwähnen.

Darf sie es dann wirklich mit abziehen oder besteht die Möglichkeit das ich gewinnen würde wenn ich dagegen vor

Was ratet ihr mir?

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30.3. meine Wohnung auf den 31.6.

In welchem Jahr hat der Juni 31 Tage?

Ansonsten:

es steht auch nicht im Mietvertrag.

Es wird nur gezahlt, was auch in Deinem Mietvertrag steht und was man darüberhinaus gemeinsam vereinbart hat.

Welches Druckmittel hat Deine Vermieterin, wenn Du ihre Forderung der WLAN-Kosten nicht bezahlst? Du hast schließlich auch die Meinung Deiner Mutter auf Deiner Seite!

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Ich habe nichts gegen Deine Fragestellung hier. Persönlich finde ich diese Art der Risikostreuung sehr gut.j Aber:

Ich hoffe aber, dass Du neben dieser (starken?) Aktienorientierung auch noch eine aktienbörsenunabhängige Geldanlage betreibst, z. B. eine stets kurzfristig verfügbare Tagesgeldanlage in Höhe von mindestens 3 Monatsnettogehältern. Damit kannst Du kurzfristig entstehenden Geldbedarf decken.

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Vermieter möchte mich rausekeln?

Mein Vermieter möchte mich unbedingt aus der Wohnung haben, ich Wohne hier nun seit dem 02.01.2021 und zahle 560 Warm für eine Luxusferienwohnung mit knapp 35 Quadratmetern icnl Balkon. Da der Vermieter im selben Haus wohnt und ich kein Mensch bin der Konflikte mag überlege ich echt auszuziehen. Er hat mir zunächst ganz dreist einen Mietaufhebungsvertrag in die Hände gedrückt und mir gedroht dass ich diese sofort zu unterschreiben habe sonst würde er rechtlich gegen mich vorgehen und eine fristlose Kündigung + Räumung in die wege leiten würde. Gleichzeitig drückte er mir eine Abmahnung in die Hand weil meine Jalousinen immer zu sind und dies die Lüftung behindere (es sind elektrische Jalousinen mit großen Lufteinlässen wenn man sie leicht anhebt) die Lüftung ist somit trotz geschlossener Jalousine möglich. oder kann er mir echt vorschreiben wann ich meine Jalousinen zu öffnen habe?

Ich habe mir überlegt Ihm einen Aufhebungsvertrag anzubieten mit einer Entschädigung zugunsten meinerseits. Wie hoch sollte diese sein? ich hab all mein erspartes aufgebraucht für neue Möbel, den Umzug und sonstiges was bei einem Einzug anfällt. Eine Kaution werde ich nicht wiederkriegen da wir eine Vertragliche Vereinbarung getroffen haben, dass ich für Schäden aufkommen muss nach Auszug.

Wie viel Abfindung sollte ich verlangen, wie stehen meine Erfolgs-chancen dass ich überhaupt eine Abfindung kriege. welche Asse kann man als Vermieter im Ärmel haben um seinen Mieter rauszuekeln oder fälschlicherweise rauszuekeln? das mit den jalousinen ist ja wohl mehr als lächerlich

Ich danke für alle Antworten!

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Möglicherweise gilt bei Dir diese Kündigungsfrist gemäß BGB:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

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da ja bei 600 die Grenze des Steuerfreien Gewinns liegt

Wo hast Du dies gelesen?

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Wie muss/wird der Vermieter das denn jetzt machen?!

Was steht denn im Mietvertrag zur Berechnung bzw. Verteilung der Betriebskosten? Ist dort überhaupt für irgendeine Betriebskostenart die Verteilung nach Zählerstand vorgesehen?

Ist Deine Wohnung in einem vom Vermieter bewohnten Ein- bzw. Zweifamilienhaus?

Deine Antworten sind entscheidend für die richtige Beantwortung!

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Ein Bausparvertrag ist der richtige Vertrag für den Vermittler, noch nicht für eine Auszubildende!

Bleib bei Deinem Fondsvertrag. Prüfe allenfalls, ob Du dort auf einen ETF auf den MSCI World umsteigen kannst.

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Hast Du dies gelesen? https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/dm-banknoten-und-muenzen/-/umtausch-von-dm-in-euro-599338

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Der Grundfreibetrag Deiner Frau wurde teilweise für das Tätigkeitsentgelt Deiner Frau und teilweise - aufgrund der Zusammenveranlagung - bei Dir verrechnet. Somit bleibt es einkommensteuerlich egal, ob Mehreinkünfte von € 7.000 durch Deine Frau oder durch Dich entstanden wären.

Das bisherige zu versteuernde Einkommen (aus Eurer Zusammenveranlagung) erhöht sich um die € 7.000, für die unterjährig bislang keine Einkommensteuervoraus- zahlungen (in Form von Lohnsteuer) geleistet wurden und werden. Daher ist die Steuervorauszahlung eine einfache Konsequenz im Folgejahr. Dieses Mehreinkommen wird quasi mit dem Grenzsteuersatz (exakt wäre "Differenzsteuersatz") belastet, der über Eurem Durchschnittssteuersatz liegt.

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Einige Gegenfragen:

Hatte der Vater mit seiner Frau (also Deiner verstorbenen Mutter) ein sog. Berliner Testament abgeschlossen? War seine Frau Miteigentümerin dieser Immobilien und hat er lt. Testament deren Eigentumsanteile geerbt? Wenn ja, kann Dein Vater lt. Testament frei über das Eigentum verfügen? Welche Regelungen enthält dieses Testament für die Erben?
Mit "überschrieben" meinst Du "geschenkt"?

Es gibt eine Menge Fragen zu diesem Sachverhalt, deren Beantwortung durch einen Fachanwalt für Erbrecht erfolgen sollte. Es kommt hier u. a. eine Prüfung nach § 2287 BGB in Frage.

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Wenn Du Papierkontoauszüge meinst, dann werden die Auszüge jedes Kontos separat in einzelnen Fächern abgeheftet.

Da jeder Kontoauszug oft aus mehreren Blättern besteht, ist die Reihenfolge im Kontoauszug so: anfangs die älteren Buchungen und danach die jüngeren Buchungen. Um also die Kontoentwicklung fortlaufend zeigen zu können, liegt der älteste Auszug oben auf dem Klemmordner und der jüngste Auszug ganz hinten im Klemmordner.

Diese Ablagereihenfolge erfordert allerdings bei jedem neuen Kontoauszug, dass man alle älteren zunächst nach links umschlägt, ehe man den Klemmordner öffnet, um den neuesten Auszug hinten abzulegen.

Packt man dagegen - wie so häufig praktiziert (siehe Antwort von Maerz2019) - den neuesten Auszug immer oben auf den geöffneten Klemmordner, dann gibt es immer zeitliche Sprünge zwischen den Auszügen.

Nimmt man keinen Klemmordner, sondern einen sog. Heft-oder Kösterstreifen, dann muss man für die chronologische Reihenfolge die Auszüge mit dem Druck nach unten einheften.

https://de.wikipedia.org/wiki/Heftstreifen

Die Schlussklammer liegt dann immer auf der Rückseite des jüngsten Kontoauszuges.

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Lies bitte mal die BGH-Urteile v. 14.01.09, Az. VIII ZR 71/08 und v. 18.03.15, Az. VIII ZR 185/14. Vermieter und Mieter können eine solche Endrenovierung vereinbaren!

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Der Bundesfinanzhof hat kürzlich zum § 23 EStG entschieden, dass für die Steuerfreiheit die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken mindestens vom 31.12.2019 bis zum 01.01.2021 gedauert haben muss. Es liegt also an Dir, den Verkauf entsprechend einzuleiten.

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Die Reparaturkosten muss der Vermieter tragen. Auf welcher Rechtsgrundlage verlangt der Vermieter die Reparaturkosten?

Die Wartungskosten sind üblicherweise umlagefähig. Aber mich wundert, dass der Kostenanfall im Januar 2020 bereits in der Betriebskostenabrechnung erscheint. Für welchen Abrechnungszeitraum wurde die Betriebskostenabrechnung erstellt?

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In der Anleitung zu haushaltsnahen Aufwendungen steht:

Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen
Dienstleistung (einschließlich Pflege- und Betreuungsleistung) als
auch bei Handwerkerleistungen ist die Steuerermäßigung davon
abhängig, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten
haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung
erfolgt ist. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen
und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt.
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wie ich hier schon paar mal gefragt habe

Davon ist in diesem Forum finanzfrage.net aber nichts zu lesen.

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bei einer Bank (gleiche Filiale)

Nein, nicht "gleiche Filiale", sondern andere Filiale der gleichen Bank, z.B. Commerzbank, Deutsche Bank (aber nicht "Sparkasse" oder "Volksbank")!

Besprich vorher die genauen Modalitäten mit der für Dich zuständigen Bankfiliale.

Das sollte machbar sein.

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