Zwei Teilzeitjobs plus Minijob. Was ist zu beachten?

1 Antwort

Das hängt von Dir ab - gibst Du dem Arbeitgeber des Minijobs Deine Steueridentnummer, dann kann dieser nach Steuerklasse 6 abrechnen. Hat er diese Angabe nicht, dann muß er den Minijob pauschal versteuern und die Abgaben an die Knappschaft leisten. Bei Dir würde dann dieser Minijob in der Einkommenssteuererklärung unberücksichtigt bleiben.